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offenes Forum Deutsch-Wagram

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Wirklich nur eine Aufwandentschädigung? (Gemeinde)

Sterndeuter, Donnerstag, 08. Oktober 2009, 14:14

Ich will hier eigentlich nicht das Forum mit Postings überschwemmen, aber seit einigen Tagen geht mir einiges so Richtung Galle, daß es schon schwierig ist die Finger zu beherrschen. Deswegen ein neuer Thread, da geht es ja um Summen daß einem schwindlig wird!
@ Michael: in der Zeitung Kommunal von 2007 (Blatt für die Gemeinden) wird ein Bürgermeisteramtsanwärter mit Häme überschüttet weil er damit geworben hat, daß er kein Bgm Gehalt annehmen würde nach der Wahl. Nachzulesen bei http://www.gemeindebund.at/rcms/upload/downloads/Kommunal_11_2007_vollst_ndig.pdf . Nachdem einige wenige Bürgermeister ihre Gemeinden in Spekulationen um einiges Geld erleichtert haben, durften diese auf ihr Gehalt zu Gunsten der Gemeindekasse verzichten. Also ein so striktes Verbot dürfte das dann doch nicht sein.
Ein Stadtrat von Wr. Neustadt war vorhin so nett mir eine kurze Auflistung zu geben wie seiner Meinung nach die Gehaltsebene in DW aussehen könnte. Wenn man von den kolportierten monatlichen 4500 EUR Bgm Gehalt ausgeht:
EUR 4500 Bgm
EUR 2250 Vize Bgm (50%)
EUR 1350 Stadtrat (30%)
EUR 675 Gemeinderat (15%)
Dazu 20% Pauschalaufschlag der einzelnen Bezüge als Sitzungspauschale, dazu kommen noch 15 - 30% Aufschlag für Kommissionsleiter (wie auch immer wir das in Wagram nennen), und das alles noch 14x. Ach ja, und für das Umweltreferat gibt es noch etwas extra drauf.
Prack. Da setzt man sich erstmal hin. Ob die Zahlen wirklich so stimmen, vielleicht noch mehr sind, eher wahrscheinlich geringer, keine Ahnung. Die Frechheit ist doch schon, daß man darum so ein Geheimnis macht? Das gibt Anlaß zu ein paar Zahlenspielereien wenn man ein wenig Zeit übrig hat.

Was gibt es da noch zu fragen, ob man 6 oder 8 Stadträte haben will? Diejenigen, die zuallererst geschrien haben unser Budget ist eine Katastrophe, die wollen jetzt in die Gemeindekasse greifen. Etwas unverschämt in meinen Augen.
Verärgerte Grüsse :nonono:
Sterndeuter

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Bloms, Freitag, 09. Oktober 2009, 00:48 @ Sterndeuter

Hallo Sterndeuter!

Lassen Sie Ihrem Ärger nur freien Lauf, dafür ist das Forum da. Der von Ihnen zitierte Artikel im Gemeindebund Magazin bezieht sich allerdings auf Oberösterreich, das bezüglich Gemeinderatsbezüge sicher eine andere gesetzliche Regelung bestimmt hat, als NÖ.

Das muss man sich auch einmal vorstellen. All diese verworrenen Gesetze gibt es in Österreich neun Mal. Was da für ein gewaltiges Einsparungspotenzial vorhanden wäre.

Leute, Ihr müsst Gesetze lesen. Es wäre fatal, die Auslegung der Regeln einer Gemeinschaft nur mehr Juristen und Beamten zu überlassen. Vor unverständlichen Gesetzen sollte man nicht resignieren, sondern sie sinnbildlich dem Gesetzgeber mit der Forderung nach einer verständlichen Fassung zurückschmeißen. Andernfalls wird der Rechtsstaat noch mehr ausgehöhlt.

NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997
(am 1. März 2009 in Kraft getreten, davor waren die Bezüge laut Medien um durchschnittlich 50 % niedriger)
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009080/LRNI_2009080.pdf

§ 2
Ausgangsbetrag
(1) Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe
beträgt monatlich € 7.267,3 (Bezug eines Mitgliedes
des Nationalrates nach dem Bundesbezügegesetz,
BGBl. I Nr. 64/1997).
(2) Der Ausgangsbetrag erhöht sich jährlich mit Wirksamkeit
vom 1. Juli, entsprechend dem § 3 des Bundesverfassungsgesetzes
über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I
Nr. 64/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 5/2000.
(3) Die Landesregierung hat den sich durch die Erhöhung
ergebenden Ausgangsbetrag im Landesgesetzblatt
kundzumachen.
-----------
Laut dieser Kundmachung:
Ab 1. Juli 2008 beträgt der Ausgangsbetrag monatlich € 8.160,–.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2008078/LRNI_2008078.pdf
-------------

§ 15
Höhe der Bezüge und Entschädigungen in
anderen Gemeinden

(1) Der Bezug des Bürgermeisters einer Gemeinde
beträgt in den Gemeinden
bis zu 1000 Einwohner 30 %
von 1.001-2.500 Einwohner 35 %
von 2.501-3.500 Einwohner 40 %
von 3.501-5.000 Einwohner 45 %
von 5.001-10.000 Einwohner 55 %
von 10.001-15.000 Einwohner 65 %
von 15.001-20.000 Einwohner 70 %
über 20.000 Einwohner 85 %
des Ausgangsbetrages nach § 2. Die übrigen Entschädigungen
setzt der Gemeinderat mit Verordnung
(§ 18) fest.
(2) Die Zahl der Einwohner entspricht der Summe der
Einwohner mit Hauptwohnsitz oder einem weiterem
Wohnsitz zum Stand des Zentralen Melderegisters
am 31. Mai eines jeden Jahres. Eine aufgrund geänderter
Einwohnerzahlen notwendige Anpassung ist
jeweils mit Wirkung vom 1. Juli vorzunehmen.
(3) Die Entschädigungen haben für
1. den (Ersten) Vizebürgermeister bis 50 %,
2. den Zweiten Vizebürgermeister bis 40 %,
3. den Dritten Vizebürgermeister bis 35 %,
4. die Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtrates),
ein Mitglied des Gemeinderates, das zum
Kassenverwalter bestellt ist, einen Ortsvorsteher bis 30 %,
5. die Vorsitzenden der Gemeinderatsausschüsse bis 15 %,
6. die Umweltgemeinderäte bis 15 %,
7. die Mitglieder des Gemeinderates bis 7,5 %, mindestens jedoch 3 %
des für den Bürgermeister nach Abs. 1 festgesetzten
Bezuges zu betragen
, wobei die Entschädigungen für
ein Mitglied des Gemeinderates, das zum Kassenverwalter
bestellt ist oder einen Ortsvorsteher nicht
höher festgesetzt werden dürfen, als die Entschädigung
für ein Mitglied des Gemeindevorstandes
(Stadtrates). Sollte die Arbeitsbelastung des Ortsvorstehers
höher sein als jene eines Mitgliedes des
Gemeindevorstandes kann die Entschädigung des
Ortsvorstehers auch höher festgelegt werden.
(4) Der Gemeinderat kann beschließen, daß den Mitgliedern
des Gemeinderates anstelle der Entschädigung
gemäß Abs. 3 Z. 7 für die Teilnahme an einer
Gemeinderatssitzung ein Sitzungsgeld in der Höhe
von höchstens 20 % des Bezuges des Bürgermeisters
gebührt.
….

§ 24
Verzichtsverbot
(1) Die Organe dürfen auf Geldleistungen nach diesem
Gesetz nicht verzichten.
(2) Auf Geldleistungen nach dem 6. Abschnitt ist ein Verzicht
(ganz oder teilweise) nur dann zulässig, wenn
der Bezugsberechtigte nachweist, daß ihm durch die
Annahme der Geldleistung unter Berücksichtigung
seiner sonstigen Einkünfte und Ansprüche von
Gesetzes wegen ein die Geldleistungen nach diesem
Gesetz übersteigender Schaden oder sozialrechtlicher
Nachteil erwachsen würde.

---------------------------

Daraus ergibt sich, dass ein Gemeinderat max. 7,5 % erhält. Nachdem Herr Ewald in einer Zeitung meinte, ein Gemeinderat bekomme 336 Euro, würde sich das exakt mit dem Höchstbetrag (7,5 %) decken.

Daraus ergibt sich auch, dass nur der Bürgermeisterbezug ein Fixbetrag ist, auf den gemäß § 24 nicht verzichtet werden darf. Alle anderen Entschädigungen sind mehr oder weniger flexibel und nur der Höhe nach begrenzt. Also Stadtrat bis 30 % des Bezuges des Bürgermeisters. Es können aber auch 20 % sein. Das war der Hintergrund der Diskussion in den Medien Anfang dieses Jahres nach der Erhöhung der Bezüge. Das heißt, nur der Bürgermeisterbezug musste ab März 2009 erhöht werden, alle anderen nicht.

Ob alle Bezüge/Entschädigungen mit der Höchstgrenze festgesetzt wurden, ist nicht bekannt, jedoch anzunehmen, wenn die Erhöhung einen Betrag von bis zu 60.000 Euro pro Jahr ausmacht (bei kolportierter durchschnittlicher Erhöhung um 50 %, sollte es eigentlich noch viel mehr sein). Und das am Höhenpunkt einer der schwersten Wirtschaftskrisen aller Zeiten.

Den Betrag der Erhöhung zu spenden ist auch nicht ganz einfach zu bewerkstelligen. Einerseits müssen die Mandatare den Bezug versteuern, anderseits sollte eine steuerneutrale Spende der Gemeinde zugute kommen. Es beständen zwar zielführende Möglichkeiten, ob es jedoch sinnvoll ist, zuerst die Bezüge zu erhöhen, um sie anschließend wieder zurück zu spenden, darf bezweifelt werden.

Um auf Ihr Beispiel aus OÖ zurück zu kommen. Der angebotene Verzicht auf seinen Bürgermeisterbezug wurde dem Kandidaten als Populismus ausgelegt. Er hat die Wahl verloren. Die Leute zahlen offenbar gerne viel für Politiker.

Diese unsinnige Bezügeregelung ist nebenbei bemerkt auch der Hauptgrund für die allerorten praktizierte Wachstumspolitik. Mehr Einwohner, mehr Gage.

Und um Ihre Gallensaftproduktion noch etwas anzuregen, empfehle ich Ihnen, sich diese Summen zu verinnerlichen.

Der gesamte Gemeinderat, inklusive Spesen und Nebenkosten, verschlingt jährlich geschätzte 350.000 Euro. Knapp darunter die Pensionszahlungen, rund 300.000 Euro. Rechnen Sie Kultur- und Veranstaltungsbudgets und sonstige unnötige Ausgaben mit weit über 100.000 Euro hinzu, und Sie wissen, warum in Deutsch-Wagram das Geld für Bildung und Straßenbau fehlt.

Wenn man dann noch bedenkt, dass das Land NÖ alleine für die Vorfinanzierung der S 8 kolportierte 40 Mio. Euro ausgeben will, während es 60.000 Analphabeten in Niederösterreich gibt (Danke für den Link), dann ist das für mich nur mehr unverantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Jojo, Freitag, 09. Oktober 2009, 16:08 @ Bloms

unsre Dorfmonarchisten. Zum Wohle der Gemeinde fressen's uns die Haare vom Kopf.

!wir Werden Ideen Realisieren!
!wir wissen wie man 15.793.904.- Schulden erhöht! :yes:

Millionenwahnsinn

Sterndeuter, Freitag, 09. Oktober 2009, 17:36 @ Bloms

Danke Herr Bloms für die Kopie des Bezügegesetzes ins Forum. Von der Schätzung von 350.000 Euro pro Jahr wird nicht viel abgehen, vielleicht noch etwas dazukommen.
Wir wären dann bei einer Wahlperiode von 5 Jahren für unsere gewählten Gemeinde-, Stadträte und Bgm bei sage und schreibe -- ACHTUNG ---

1.750.000 EURO in 5 Jahren!
Das sind keine Kommas, das sind Einemillionsiebenhundertfünfzigtausend Euro! Fenster auf, Geld raus, kein Problem. Wächst doch wieder nach, auf den Allebäumen wahrscheinlich. Unglaublich. Eigentlich alles mit un --- unsittlich, unglaublich, unfassbar, unangebracht -- un-un-un!!

Die ABL hatte als Wahlkampfpunkt den Verzicht auf die Geldleistungen durch die Gemeinde, habe ich das richtig verstanden? Das hätte man plakatieren müssen, samt der Zahl, da wären gleich mehrere Mandate dabei herausgekommen. Und ob man das als Populismus hingestellt hätte oder nicht, wie kann man dem einzelnen verwehren sich darüber Gedanken zu machen, daß in Zeiten wie wir sie jetzt gerade haben einige sehr wenige sich einen netten Zusatzbezug verschaffen?

Unter dem Gesichtspunkt betrachtet, prüfend wer an seinem Posten so sehr hängt daß man zurücktritt und wieder auftritt, sieht das wieder ganz anders aus.
Wenn man uns zwingt hinzunehmen, daß sich ein paar Einzelne für null Leistung (Stammtischarbeit ist keine Leistung), für null Rhetorik, für keine Ideen, für einmal Handhebearbeit in einer Gemeinderatssitzung, für uns zum Narren halten und Budgets platzen lassen (um wieviel gings da gleich, 140.000 EUR ? -- das hätten die Herren und Damen GR aus der Portokasse zahlen können) sollten wir eine Möglichkeit finden die Herrschaften zum Arbeiten zu zwingen.
Bürgersprechstunden (nicht nur beim Bürgermeister), verpflichtende Teilnahme bei allen Veranstaltungen, jede Partei hat einen Gemeinderat zu stellen der für einen Sprengel verantwortlich ist als Anlaufstelle (die Idee kursiert hier schon lange, das artet aber sicher in Arbeit aus), regelmässige Begehungen von Problemzonen in DW (die würden schön schauen wenn sie sich fünf Jahre die gleichen Schlaglöcher ansehen). Da gäbe es Ideen wie Sand am Meer.

Wie kann man uns erklären, wodurch ein Stadtrat berechtigt sein Geld verdient wenn er/sie selbst voll berufstätig ist? Eine Aufwandsentschädigung, gerne. Aber einen Bezug in Nähe eines Gehalts? Das ist gelinde gesagt eine Frechheit. Denn die Arbeit wird sehr wohl erledigt, aber nicht von den Gemeinderäten. Wir haben Juristen, Beamte, Sekretärinnen (auch ganz schön viele), das Stadtamt platzt vor Angestellten bald aus den Nähten. Der Bauhof mit all seinen Mitarbeitern, Kindergärten, Schule --- überall Angestellte der Gemeinde. Die wirklich arbeiten und einen Gehalt beziehen.

Und was ich überhaupt nicht verstehe: wieso interessiert das nur wenige? Da muß doch ein Heulen und Schreien die Folge sein! Ich denke, die meisten Forumsteilnehmer gehen einer geregelten Arbeit nach, da kommt das Geld nicht mir nichts dir nichts aufs Konto als Segen von oben. Und dann noch zwei Stadträte mehr zu verlangen ist der Gipfel der Geschmacklosigkeit!

Ihr aufgebrachter
Sterndeuter

Millionenwahnsinn

Super, Sonntag, 11. Oktober 2009, 11:46 @ Sterndeuter

auf den Punkt gebracht. :goodpost:

Und was soll ich dagegen machen?

a. Amokläufer werden
b. auswandern
c. Kopfstehen

Sand im Getriebe

Sterndeuter, Montag, 12. Oktober 2009, 09:34 @ Super

a. Amokläufer werden
b. auswandern
c. Kopfstehen

wie wär´s mit d.: Sand ins Getriebe? Läuft ja wie sonst geschmiert, die Wahlen sind vorbei, die Gemeinde- und Stadträte werden wieder benannt, die paar GR Sitzungen werden auch vorbeigehen im Jahr und zwei Tombolaspenden müssen genügen. Sand ins Getriebe ist: Gemeinde- und Stadträte bei Fragen direkt anmailen, wenn sie nicht antworten oder nichts tun das Forum benützen und nochmal offen nachfragen.
Bei Veranstaltungen sehen, wer sich überhaupt blicken lässt. Vielleicht die Kür des "faulsten Gemeinderats" --- da wird uns allerdings der Moderator eins drüberbraten, also umbenennen in "Wahl des best getarntesten Gemeinde-/Stadtrats" der unsichtbar zu sein scheint. Sie dazu zu bringen, für ihr Geld etwas zu tun. Angemessen zu tun. Und zwar nicht parteipolitisch, dieses Larifarigefasel von Freundschaft und Co können die sich an den Hut stecken, das ist ihr internes Vergnügen.
Vielleicht wollen sie dann lieber Ruhe vor uns haben und spenden einen Teil, leiten das Geld in vernünftigere Bahnen und zwar direkt von der Gemeindekasse weg und nicht über den Umweg über das eigene Konto.
Nicht sehr durchdacht am Montag vormittag, aber "Sand im Getriebe" ist das einzige, was mir derzeit zu wirken scheint. Ohne großen Aufwand, die Masse macht es. Außerdem lesen doch alle Parteien und so viele angesprochene Entschädigungsbezieher hier mit.
S.g. GRs und STRs: Tragen Sie es in Ihre Parteisitzungen: um 1.750.000 Euro leisten wir es uns, Sie unter Beobachtung zu halten, jeden einzelnen. Die Summe wird nicht lange nur im Netz kursieren, die ist bald in ganz Wagram unterwegs. Und dann wird der Druck enorm. Wer wirklich arbeitet muß doch keine Bedenken haben ;-):-D

Mit freundlichen Grüssen zum Wochenbeginn
Ihr Sterndeuter

Sand im Getriebe

Das ist, Montag, 12. Oktober 2009, 14:00 @ Sterndeuter

der Gipfel der Unverschämtheit.....Unver:-( :-( :-( :-(

1,75 Millionen Euro sind 24 Millionen Schilling!!!

1,75 Millionen ist alle 5 Jahre ein neuer Kindergarten!!!

1,75 Millionen ist der Preis von 100 Kleinwagen!!!

Von den 1,75 Millionen kassiert die ÖVP sicher 1,2 Millionen.

Die 16 ÖVP Politiker kosten in 5 Jahren 16 Millionen Schilling!!!

Das ist keine Tombolaspende, das ist der Jackpot!!!!!!!!

Das ist pervers, voll gestört....

Sand im Getriebe

Michael, Montag, 12. Oktober 2009, 14:53 @ Sterndeuter

Nun ein Gemeinderat kriegt um die 200 € auf meiner Anfrage an einen. (laut dessen Lohnzettel, den exakten Betrag weiß ich leider nicht...), ich nehm mal an das alle GR den gleichen Gehalt kriegen.

davon entfallen ca. 10% an die Partei, dann kommen noch diversen Vereine auf den Gemeinderat zu und betteln um eine Tombola ,dann soll der Gemeinderat noch zur Veranstaltung kommen und soll dort essen und trinken und er darf sich noch dort allerlei Sachen anhören von den Leuten dort obwohl ein Gemeinderat recht wenig bewirken kann im GR.
Dazu kommt noch das man sich als Gemeinderat weiterbilden soll, was natürlich ebenfalls was kostet (Benzin, Kursbeitrag etc.)

Nicht zu vergessen das Finanzamt das dann so freundlich ist und fragt wieso man 2 Gehälter bezogen hat.

Was noch zu erwähnen ist das ja manche der Gemeinderatssitzungen gern mal bis Mitternacht dauern aber man am nächsten Tag arbeiten gehen muss.

Und am Ende bleibt vom Geld nichts übrig und meistens muss man selbst was draufzahlen, laut seinen Aussagen.

Aber gut es kann sich gern hier ein Gemeinderat zu Wort melden und mich gegebenfalls korrigieren sollt ich was vergessen hab zu erwähnen.

Sand im Getriebe

Bloms, Dienstag, 13. Oktober 2009, 01:15 @ Michael

Soweit ich mich richtig erinnere, und soweit den Aussagen von Personen im Nahbereich des Gemeinderates vertraut werden kann, bekam ein Gemeinderat schon nach der alten Fassung des Gemeindebezügegesetzes über 200 Euro. Herr Ewald behauptete in dem untenstehenden Zeitungsartikel, ein Gemeinderat bekäme 336 Euro. Die !wir bezifferten den Betrag der Erhöhung der Bezüge einmal mit 60.000.-, ein anderes Mal mit 70.000.- Euro jährlich:

http://www.wir4dw.at/?p=836
http://wir4dw.at/wp-content/Zeitungen/IhreStimme091.pdf

Natürlich könnte auch ich Erkundigungen einziehen. Aber das wäre auch nur Hören und Sagen, und Halbwahrheiten möchte ich nicht verbreiten. Tatsache bleibt, die Bezüge/Entschädigungen bleiben völlig intransparent und nicht nachprüfbar.

Zu den Argumenten: von der Entschädigung bleibe ohnedies nichts übrig, das sei ein Verlustgeschäft, und ohne Bezahlung würden sich keine qualifizierten Personen für den Gemeinderat finden lassen (den Beitrag von Robin Hood habe ich hierher kopiert).

Nachdem sich darüber vermutlich endlos lange vortrefflich diskutieren ließe, nur soviel:

Die oben genannten Argumente höre ich seit vielen Jahren. Diese sind sicher teilweise richtig. Dem muss jedoch entgegengehalten werden: wenn dem wirklich so ist, dann läuft alles schief und das System muss geändert werden.

Entschädigungen von Gemeinderäten sind sicher nicht dazu bestimmt, mit ihnen Wahlerstimmen oder sich das Wohlwollen der Wähler durch Spenden zu kaufen. Gratiswürstel- und Eventpolitik gehören gesetzlich verboten, da sie den Grundprinzipien einer Demokratie zuwider laufen.

Gegenargument: Gäbe es keine Entschädigungen/Bezüge, würde niemand schnorren kommen, und sehr viel Geld gespart.

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, welche qualifizierten Personen sich finden, die eine Postition als Stadt-, Gemeinderat oder Bürgermeister übernehmen würden, ohne Bezahlung.

Gegenfrage: Wie qualifiziert sind denn jetzt die Mandatare, trotz hoher Bezahlung? Wobei dies zur nächsten, sehr schwierigen Diskussion führt. Sollen, müssen Mandatare überhaupt qualifiziert sein? Wofür qualifiziert sein? Auf der einen Seite sollen Mandatare in einer Demokratie, ein weites Spektrum der Bevölkerung repräsentieren, auf der anderen Seite ist mit unqualifizierten Politikern keine gute Politik zu machen. Und auf der dritten Seite darf in einer Demokratie kein Weisenrat regieren.

Bleibt man auf Gemeindeebene, sind meines Erachtens die Entschädigungen kontraproduktiv. Ohne jemanden nahe treten zu wollen, und natürlich bestätigen Ausnahmen immer die Regel, wäre man ohne Entschädigung der Gemeinderäte zumindest die Gruppe los, die nur auf die Bezahlung aus sind. Es bleiben aber immer noch die Geltungsbedürftigen und die, die andere persönliche Vorteile aus ihrem Amt ziehen wollen (wobei es sich wiederum häufig um materielle Vorteile dreht) übrig.

Hinsichtlich Bürgermeister und Stadträte, wäre ein Bezug nur bei Nachweis einer entsprechenden Qualifikation gerechtfertigt. Diese Qualifikation müsste im Zuge eines Besuches mehrjähriger Kurse an Verwaltungsakademien beinhart überprüft werden. Ferner wäre ein Bezug nur im Rahmen eines geregelten Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. D.h. ein normales Angestelltenverhältnis mit ordentlicher Bezahlung und geregelten Arbeitszeiten. Das würde Arbeitsplätze schaffen und die Qualität der Gemeindeverwaltung heben.

Also entweder ehrenamtliche, unbezahlte Dilettanten oder angemessen bezahlte Jobs für qualifizierte Leute.

Allerdings stellt sich dann sofort die nächste Frage hinsichtlich Doppelgleisigkeit. Ab einer gewissen Größe beschäftigt ohnehin fast jede Gemeinde einen Stadtamtsdirektor, Juristen usw. Werden die dann überflüssig oder sollte man Ideen, die im Zuge der Verwaltungsreform-Diskussion (in tausenden Artikeln) geäußert worden sind, aufgreifen, die bis hin zur Abschaffung der Gemeindepolitik gehen. Wozu ein extrem teuerer Gemeinderat in jeder Gemeinde für Entscheidungen, die jeder Verwaltungsbeamte treffen kann? Grundsätzliche politische Entscheidungen könnten immer noch ein, zwei Ebenen über der Gemeinde getroffen werden.

Sie (Verfasser: Michael, Sterndeuter, Robin Hood und andere) sehen, es würden zahlreiche Lösungsmöglichkeiten bestehen. Die momentane Situation können wir uns auf jeden Fall nicht mehr leisten. Ob 1,0 oder 1,75 Mio. Euro in fünf Jahren, das ist neben vielen andern unnötigen Ausgaben einfach viel zu viel. Man stelle sich einmal vor, wie viel alleine im Bezirk Gänserndorf für Gemeindepolitik verbraten wird. Alle paar Jahre der Gegenwert eines ORG, einer HTL und einer kleinen Umfahrungsstraße.

Das Argument von Sterndeuter ist jedenfalls bestechend. Viele ehrenamtliche Institutionen, wie Rettung, freiwillige Feuerwehr, leisten ohne großartige Bezahlung ausgezeichnete Arbeit, daher ist der Ansatz, die Gemeinderatsbezüge exorbitant zu erhöhen, der falsche Weg. Richtig wäre gewesen: Geld raus, Engagement und Idealismus rein.

Um nachträglich noch die Frage von Sterndeuter zu beantworten: Ja, wir als ABL haben die Rückgängigmachung der Erhöhung der Bezüge/Entschädigungen gefordert und hätten auch auf eine Entschädigung als Gemeinderäte, abzüglich der tatsächlichen Unkosten verzichtet.

Aber da sind wir beim nächsten Problem des bestehenden Systems. Für kleine "ein Mandat" Parteien ist die Situation schon schwierig. Ein Flugzettel bzw. Informationsblatt im Monat kostet schon mehr als 336 Euro. und eine Wahlkampagne um zehntausende Euro können sich diese natürlich auch nicht leisten. Abgesehen davon, dass das eine unfassbare Geldverschwendung ist, die ich prinzipiell ablehne.

Als ersten Lösungsansatz würde ich einmal vorschlagen, die Gemeinderäte (und Stadträte), die über die hohen Ausgaben jammern, sollten eine detaillierte Spesenabrechnung und Arbeitsstundenliste vorlegen. Falls die Summe stimmt: 336 x 14 = 4704 Euro (ATS 64.728.-), ist eine Menge Geld.

und er darf sich noch dort allerlei Sachen anhören von den Leuten dort obwohl ein Gemeinderat recht wenig bewirken kann im GR.

Wenn ein Gemeinderat nichts bewirken kann, ist er entweder unfähig oder das gesamte politische System läuft falsch.

Und am Ende bleibt vom Geld nichts übrig und meistens muss man selbst was draufzahlen, laut seinen Aussagen.

Ein wahrer Altruist (was war eigentlich sein Hauptanliegen in der Politik?). Allerdings hat ihn keiner dazu gezwungen.


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Stadtratsbezüge

Robin Hood, Freitag, 09. Oktober 2009, 21:32 @ Michael

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, welche qualifizierten Personen sich finden, die eine Postition als Stadt-, Gemeinderat oder Bürgermeister übernehmen würden, ohne Bezahlung.

Man muss auch daran denken, dass die Stadt- und Gemeinderäte auch die Vereine mit Tombolaspenden oder Bausteinen (oder wie das jetzt auch immer heißt) unterstützen.

Umgerechnet auf die Zeit, die drauf geht, glaube ich, dass man statt "Gemeinderatsgehalt, Stadtratsgehalt" wirklich nur "...entschädigung" sagen kann.

Anstatt hier im Forum nur zu "meckern", dass andere Leute auf etwas verzichten sollen - sei hier angemerkt, dass die Gemeinde- und Stadträte ohnedies schon auf viel verzichten. Die meisten sind berufstätig und haben Familie - da wird eh schon auf viel verzichet.

Was denken Sie?!?

Ein Schwert hat meistens 2 Seiten...

Robin Hood.

Sand im Getriebe

Michael, Dienstag, 13. Oktober 2009, 10:50 @ Bloms

Wenn ein Gemeinderat nichts bewirken kann, ist er entweder unfähig oder das gesamte politische System läuft falsch.

Nun was kann den ein Gemeinderat allein den bewirken von z.b 16 Gemeinderäten?

Ein wahrer Altruist (was war eigentlich sein Hauptanliegen in der Politik?). Allerdings hat ihn keiner dazu gezwungen.

Er war meines Wissens nach im Kulturausschuss.

Gegenargument: Gäbe es keine Entschädigungen/Bezüge, würde niemand schnorren kommen, und sehr viel Geld gespart.

Das stimmt schon aber wenn man nichts spendet wird man schief angesehen und womöglich als geizig angesehen.

Zum Schluss noch eine Frage an sie direkt: Stellen sie sich vor sie haben eine Gemeinderatsitzung die bis Mitternacht dauert aber sie müssen um 5 Uhr in der Früh aufstehen um rechtzeitig in die Arbeit zu kommen, was tun sie?

P.S Vielleicht ist ja ein Gemeinderat mal so ehrlich und legt hier sein Gehalt offen, weil ja Ehrlichkeit zählt ... ;-)

Gemeinderatsentschädigung

Markus Mandl, Dienstag, 13. Oktober 2009, 12:08 @ Michael

Ein Gemeinderat bezieht nach der durch die Landesregierung beschlossenen Erhöhung 12x im Jahr 336€ Brutto. Je nach Partei fallen dann noch 10-30% davon für die Parteikasse weg. Und am Ende des Jahres darf der GR noch seine belegbaren Ausgaben abziehen (viele im Zusammenhang mit der Gemeinderats"aufgabe" bestehenden Ausgaben kann man aber nicht direkt belegen) und muss den Rest versteuern. D.h. am Ende bleibt vermutlich etwas über - aber nicht viel.

Dabei von einem Gehalt zu sprechen steht in keinerlei Zusammenhang zu dem Zeitaufwand, den man für die Gemeinde erbringt, sondern ist als Aufwandsentschädigung zu sehen - für Ausgaben, die durch die Gemeinderatstätigkeit unweigerlich entstehen. Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in einem anderen Verein kann normalerweise auf die Vereinskassa zurückgreifen, um Ausgaben die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen zu decken. Da die GR-Tätigkeit aber nicht so direkt abgrenzbar ist, wie z.B. beim roten Kreuz, wo es Arbeitszeiten gibt, würde dieses System nicht funktionieren.

Dass es natürlich auch schwarze (nicht politisch gemeint) Schafe gibt ist klar und in jedem System/Betrieb so. Aber deswegen das ganze System zu verteufeln ist nicht richtig.

Ein Stadtrat erhält übrigens eine Aufwandsentschädigung von 12x 1.350€. Wie für den Gemeinderat gilt natürlich auch hier - 10-30% für die Parteikasse, Rest versteuern. Bleibt nicht mehr so viel übrig - und der Stadtrat hat, als Unterstützer des Bürgermeisters tatsächlich Management-Funktion. Er muss in seinem Ressort Koordinieren und Organisieren, Projekte initiieren und betreuen, sowie den laufenden Betrieb überwachen. Weiters trägt er zusätzliche Verantwortung. Hierfür ist viel Zeit und Engagement notwendig, wofür eine Entschädigung seiner Zeit- & Arbeitsleistung gerechtfertigt erscheint. Noch dazu, wo diese Entschädigung bei den meisten Stadträten in keinem Zusammenhang zur tatsächlich geleisteten Zeit steht - in einem Betrieb würde für den "Stundenlohn" niemand arbeiten. Schon gar nicht als Manager.


Abschließend noch: Ja, politische Verwaltung kostet Geld. Die Gemeindeverwaltung kostet auch Geld. Die Supermarkt-Mitarbeiter kosten auch Geld. Alles kostet Geld. Und zwar viel mehr, als man sich normalerweise vorstellen möchte/kann.
Die neue Stadtregierung wird ca. 250.000€/Jahr kosten.
Ein Vergleich mit einer anderen Leistung der Gemeinde: Der Aufwand der Gemeinde für 3 VS-Hortgruppen beträgt mehr als 300.000€/Jahr. Die Einnahmen durch die Hortgebühren decken weniger als 40% - somit kostet der Hort auch mehr als 200.000€/Jahr. Kumuliert über mehrere Jahre entstehen so Summen, die astronomisch klingen.
Aber was wäre die Alternative? Gratis Politiker? Da steht zu befürchten, dass nur noch Personen, die es sich leisten können (also "böse" reiche Manager oder Unternehmer) in die Politik gehen - und damit nur eine Volksgruppe das Sagen hätte. Ob das besser wäre?

Gemeinderatsentschädigung

Bloms, Donnerstag, 15. Oktober 2009, 01:46 @ Markus Mandl

Sehr geehrter Herr Mandl!

Dass ein Gemeinderat von seiner Entschädigung nicht reich wird, ist wohl jedem klar. Jedoch ergibt sich in Summe ein gewaltiger Betrag, der in keinem Zusammenhang mit der erbrachten Leistung steht.

Ein Gemeinderat bezieht nach Ihren Aussagen: 12 x 336 = 4032.- € (55.481.53 ATS). Sie werden doch wohl niemandem weismachen wollen, dass ein Gemeinderat jährlich 4032 € Ausgaben zu tätigen hat.

Nachdem diese Ausgaben mit Sicherheit nicht anfallen, kann durchaus von einem Stundenlohn, einer Bezahlung, gesprochen werden.

Soweit die Gemeinderatssitzungsprotokolle auf den Internetseiten der Gemeinde vollständig sind, gab es in den Jahren 2003 bis 2008 durchschnittlich acht Sitzungen pro Jahr.

Nehmen wir also an: 8 Sitzungen x 4 Stunden = 32 Stunden/Jahr.
Nehmen wir die gleiche Anzahl an Stunden für die Ausschüsse und Parteisitzungen an, kommen wir auf insgesamt 96 Stunden/Jahr.

4032/96 = 42 € Stundenlohn. Das entspricht mal 160 Stunden einem fiktiven Bruttolohn eines Angestellten von etwa 6720.- € (5760 unter Einrechnung des 13. und 14. Bezuges). Also dem Stundenlohn eines Spitzenverdieners.

Alle anderen Stammtischaktivitäten und Veranstaltungsbesuche würde ich unter Privatvergnügen einstufen.

Bei einem Stadtrat würde ich 30.- €/Stunde für angemessen erachten. (1350 x12)/30 = 540 Stunden/Jahr. Bei knapp zehn Monaten (eher neun Monaten) aktiver Tätigkeit, wären dies rund 60 Stunden Arbeit pro Monat. Wofür der Nachweis zu erbringen wäre.

Bei einem Vize-Bgm. wären es (2250 x12)/30 = 900 Stunden/Jahr. Rund 100 Stunden pro Monat. Wofür der Nachweis zu erbringen wäre.

Der Bgm. Bezug liegt bei rund 4500.- €/Monat. Ergibt pro Jahr 4500 x 14 = 63.000.- € (866.898,90 ATS). Bei einer durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von 1700 Stunden entspräche dies einem Bruttostundenlohn von 37.- €.

37 Euro/Stunde erscheinen angemessen. Aber erklären Sie, wie jemand einen hochdotierten 40 Stunden/Woche Job als Nebenjob ausführen kann.

Darum läuft auch Ihre Argumentation, ohne Bezahlung könnten sich nur mehr Reiche politische Aktivitäten leisten ins Leere. Kein hochbezahlter Manager oder Unternehmer kann zwei 40 Stunden/Woche Fulltime-Jobs ordentlich ausüben.

Abschließend noch: Ja, politische Verwaltung kostet Geld. Die Gemeindeverwaltung kostet auch Geld.

Unter politischen Verwaltung wäre die negativ besetze, politische Einflussnahme oder bestenfalls folgendes zu verstehen (ist in Österreich ähnlich definiert)

http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Verwaltung

Politik und Verwaltung sind zwar (leider) eng miteinander verbunden, jedoch nicht gleich zu setzen.

Gerade, weil sich die Ausgaben für die Gemeinderäte über die Jahre in astronomischer Höhe kumulieren, wären Einsparungen dringend notwendig. Politik ist kein Selbstzweck. Ob es besser wäre hunderte Gemeinderäte im Bezirk zu entschädigen, oder Schulen zu bauen, bedarf wohl keiner Diskussion.

Ein Vergleich mit einer anderen Leistung der Gemeinde: Der Aufwand der Gemeinde für 3 VS-Hortgruppen beträgt mehr als 300.000€/Jahr. Die Einnahmen durch die Hortgebühren decken weniger als 40% - somit kostet der Hort auch mehr als 200.000€/Jahr

Auch diese Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. 300.000 x 0,40 = 120.000.-

300.000 – 120.000 = 180.000.- €/Jahr

Ebenso wenig nachvollziehbar wie die Einnahmen und Ausgaben für drei Hortgruppen (3 x 25 Kinder). Vielleicht sollte sich die Gemeinde doch endlich einmal der Methoden der Kostenrechnung bedienen. Wobei die Ausgaben für den Hort im Gegensatz zu den Entschädigungen für die Gemeinderäte der Bevölkerung zugute kommen.

Und Tatsache bleibt, dass auch im derzeitigen System (mit hochbezahlten Politikern), öffentlich Bedienstete, Pensionisten, Lehrer, Selbstständige und z. B. Landwirte, massiv bevorzugt werden.

Mit freundlichen Grüßen.

Sand im Getriebe

Bloms, Donnerstag, 15. Oktober 2009, 01:40 @ Michael

Nun was kann den ein Gemeinderat allein den bewirken von z.b 16 Gemeinderäten?

Ein Gemeinderat hat zumindest Rede- und Stimmrecht im Gemeinderat, und ist zudem in die "Gremien" seiner Partei eingebunden. Mit entsprechender Kompetenz und guten Argumenten wird ein Gemeinderat schon Gehör finden.

Wenn natürlich jeder der 16 Gemeinderäte der Ansicht ist, er könne ohnehin nichts bewirken, und immer nur auf Befehl der Parteihäuptlinge die Hand hebt, dann wird er sich auch die wohl berechtigte Kritik der Bevölkerung anhören müssen. Und dann stellt sich die weitere berechtigte Frage: wozu brauchen wir abgesehen von den jeweiligen Parteihäuptlingen weitere (oder so viele) Gemeinderäte.

Das stimmt schon aber wenn man nichts spendet wird man schief angesehen und womöglich als geizig angesehen.

Das glaube ich nicht. Gäbe es gar keine Entschädigungen, und wäre dies allseits bekannt, würden Gemeinderäte als echte Interessensvertreter der Bevölkerung angesehen, und ihnen würde eher Geld zufließen. Ähnlich manchen anderen NGOs oder großen BIs.

Nur, weil bekannt ist, dass den Parteien und Mandataren viel Geld zufließt, wollen sich gewissen Vereine und Institutionen ein Stück davon abschneiden. Damit fängt der ganze politische Filz, eingeschlossen Vereinsförderung über die Parteien, erst an.

Zum Schluss noch eine Frage an sie direkt: Stellen sie sich vor sie haben eine Gemeinderatsitzung die bis Mitternacht dauert aber sie müssen um 5 Uhr in der Früh aufstehen um rechtzeitig in die Arbeit zu kommen, was tun sie?

Die Frage steht in keinem Zusammenhang mit der Höhe der Bezüge und Entschädigungen, und ich verstehe nicht, worauf Sie hinauswollen.

Gemeinderatssitzungen, die bis Mitternacht dauern, sind ein Unfug, der abgestellt werden müsste. Ein Unfug der auch den Zuhörern der Sitzungen nicht zumutbar ist. Würden genügend Gemeinderäte und Parteien bei diesem Unfug nicht mitmachen und nächtliche Sitzungen verlassen, würden diese vertagt werden.

Sand im Getriebe

Michael, Donnerstag, 15. Oktober 2009, 06:43 @ Bloms

Die Frage steht in keinem Zusammenhang mit der Höhe der Bezüge und Entschädigungen, und ich verstehe nicht, worauf Sie hinauswollen.

Gemeinderatssitzungen, die bis Mitternacht dauern, sind ein Unfug, der abgestellt werden müsste. Ein Unfug der auch den Zuhörern der Sitzungen nicht zumutbar ist. Würden genügend Gemeinderäte und Parteien bei diesem Unfug nicht mitmachen und nächtliche Sitzungen verlassen, würden diese vertagt werden.

Meine Frage zielte darauf ab, ob es ihnen recht wäre dafür keine Entschädigung zu bekommen.

Wenn ja wäre es wirklich lobenswert von ihnen aber es würde auch ein wenig an ihrer Glaubwürdigkeit kratzen.

Denn auf eine Entschädigung (die Höhe hierbei spielt jetzt keine Rolle) zu verzichten, wenn sie da jetzt um 5 Uhr in der Früh in die Arbeit müssen und dort übermüdet erscheinen und sich dann womöglich von ihrem Vorgesetzten sich was anhören dürfen weil sie eben übermüdet sind ob ihnen das wirklich recht ist ? Nun dafür fehlt mir leider irgendwie der Glaube.

Sand im Getriebe

Bloms, Dienstag, 13. Oktober 2009, 00:32 @ Sterndeuter

Hallo Sterndeuter!

Der Vorschlag gefällt mir außerordentlich gut.

Ob faulster oder unfähigster Gemeinderat, ich bin mit allem einverstanden.

Dazu bedarf es allerdings zahlreicher Personen, die jede Gemeinderatssitzung, jede Parteiaussendung und jede Pressemeldung genauestens verfolgen, und darüber Statistik führen.

Wer hat schon die Zeit dazu? Und die meisten Leute wollen an Politik nicht einmal anstreifen.

Mit freundlichen Grüßen.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Markus Mandl, Dienstag, 13. Oktober 2009, 12:15 @ Sterndeuter

Zur Korrektur:

12x / Jahr

EUR 4500 Bgm
EUR 2250 Vize Bgm (50%)
EUR 1350 Stadtrat (30%)
EUR 336 Gemeinderat (7,5%)

Es gibt keine Sitzungspauschale, keinen Pauschalaufschlag, wir haben keine eigenen Kommissionsleiter (heißt Ausschussvorsitzender).

Die Beträge sind Brutto und müssen noch versteuert werden.
Die neue Stadtregierung wird 250.000€ / Jahr kosten.

Alles weitere ist in meinem Beitrag weiter unten nachzulesen.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Bloms, Mittwoch, 14. Oktober 2009, 01:59 @ Markus Mandl

Sehr geehrter Herr Mandl!

Danke für die Informationen.

Allerdings sind Ihre Aussagen genauso wenig nachprüfbar wie alle anderen in diesem Thread, und nachweislich falsch. Solange kein diesbezüglicher Gemeinderatsbeschluss und keine Verordnung gemäß § 18 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 veröffentlicht wird, bleiben auch ihre Aussagen nur Behauptungen.

Gemäß § 17 Abs. 2 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 steht zumindest dem Bürgermeister ein 13. und 14. Monatsbezug zu:

§ 17 Bezügevorrang und Sonderzahlungen
..........
(2) Neben den Bezügen (§ 14 Abs. 1 und 2 und § 15
Abs. 1) gebührt für jedes Kalendervierteljahr eine
Sonderzahlung im Sinne des § 5.
..........
§ 5
Sonderzahlung
Neben den Bezügen gebührt dem Landesorgan für jedes
Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von
einem Sechstel der Summe der Bezüge, die ihm nach
diesem Gesetz für das betreffende Kalendervierteljahr
tatsächlich zustehen (13. und 14. Monatsbezug).

Unverständlich auch, dass die von Ihnen angegebenen Beträge über den Höchstsätzen liegen.

Zur Korrektur:

Ausgangsbetrag monatlich € 8.160,– (wird bis 2011 nicht erhöht wegen der Finanzkrise)

Bgm.: 8160 x 0,55 = € 4488 (14x)
V-Bgm.: 4488 x 0,50 = € 2244 (12x)
Stadtrat: 4488 x 0,30 = € 1346,40 (12x)
Umweltgemeinderat: 4488 x 0,15 = € 673,20 (12x)
Gemeinderat: 4488 x 0,075 = € 336,60 (12x)

Die jährlichen Kosten für die Stadtregierung betragen daher:

1) bei Annahme von 6 Stadträten (bisher 8) und einem UGR:

14 x 4488 + 12 x 2244 + 12 x 5 x 1346,40 + 12 x 673,20 + 12 x 21 x 336,60 = 263.445,60 Euro

2) bei Annahme von 8 Stadträten wie bisher:

14 x 4488 + 12 x 2244 + 12 x 7 x 1346,40 + 12 x 673,20 + 12 x 19 x 336,60 = 287.680,80 Euro

Hinzu kommen Pensionsbeiträge, Repräsentationskosten, Fahrtkosten, in machen Jahren exorbitante Handykosten, Betriebskosten und so weiter und so fort. Sodass man selbst mit dieser neuen Annahme nicht unter 300.000 Euro pro Jahr kommen wird.

Also rund 1,5 Mio. Euro in fünf Jahren (knapp 21 Mio. ATS).

Das heißt, der Gemeinderat hat sich seine Bezüge und Entschädigungen ab März 2009 bis auf das absolute Maximum erhöht. Nach Ihren Aussagen sogar darüber hinaus. Dies wäre nach der gesetzlichen Regelung nicht notwendig. Eine Erhöhung der Bezahlung um rund 50 % ist in Zeiten einer schweren Wirtschaftskrise ein Schlag ins Gesicht der Bevölkerung und eine Unverschämtheit.

Die Bezahlung könnte auch so festgelegt werden:

Bgm.: 8160 x 0,55 = € 4488 (14x), könnte leicht 1488 € spenden, dann 3000.-
V-Bgm.: 4488 x 0,30 = € 1346,40 (12x)
Stadtrat: 4488 x 0,20 = € 897,60 (12x)
Umweltgemeinderat: 4488 x 0,075 = € 336,60 (12x)
Gemeinderat: 4488 x 0,03 = € 134,64 (12x)

bei Annahme von 6 Stadträten (bisher 8) und einem UGR ergibt das:

14 x 3000 + 12 x 1346,40 + 12 x 5 x 897,60 + 12 x 336,60 + 12 x 21 x 134,64 = 149.981,28 Euro

Das ergäbe eine Einsparung von mindestens 113.464,32 Euro pro Jahr.

In fünf Jahren immerhin mind. 567.321,60 Euro (mit Nebenkosten rund 600.000.-).

Sie glauben doch nicht wirklich, dass sich aufgrund dieser Einsparung irgendetwas an der Gemeindepolitik ändern würde.

Bezüglich Transparenz der Bezüge würde ich Ihnen den Besuch der diesbezüglichen Internetseite des Parlaments empfehlen. Dort werden alle Bezüge fein säuberlich angeführt. Das müssten doch auch die Gemeindeverantwortlichen von Deutsch-Wagram zustande bringen.

http://www.parlament.gv.at/SK/BS/FAQ/DOKUMENTE/show.psp?p_inf2=1

Mit freundlichen Grüßen.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Schlau gemacht, Mittwoch, 14. Oktober 2009, 22:43 @ Bloms

Hallo! Im Sitzungsprotokoll des Gemeinderates der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram vom 14.6.2005 (GR 03/2005) ist unter Tagesordnungspunkt 12 (Seite 11 von 15)ein Antrag von SR. Stibernitz zur Erhöhung der Bezüge und Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates vermerkt.
Kann ihn leider nicht hier hereinstellen, da als .pdf abgespeichert aber auf der Website der Gemeinde Deutsch-Wagram unter "Politik/GR-Sitzungsprotokolle/2005/GR 03_2005" nachlesbar.

Vom "Ausgangsbetrag" gemäß § 2 NÖ Landes- und Gemeindegebührengesetz (NR-Gehalt; zur Zeit glaube ich EUR 8.160 brutto) gebühren nach diesem Beschluss:

BGM: 38,84 % des Ausgangsbetrages mtl. / veraltet !!!
Vizebgm: 50,00 % des Bezuges des Bgm mtl. / aktuell ??
StR: 30,00 % des Bezuges des Bgm mtl. / aktuell ??
Vorsitzende/r eines GR-Ausschusses: 15,00 % des Bezuges des Bgm. mtl. /aktuell ??
UGR: 10,50 % des Bezuges des Bgm. mtl. /aktuell ???
GR: 7,50% des Bezuges des Bgm mtl. /aktuell ??

Diese Verordnung des Gemeinderates trat am 1.7.2005 in Kraft und wurde nach meinem Wissen bis heute nicht mehr aufgehoben. Dies müsste nämlich öffentlich ebenfalls in einer Sitzung des GR durch einen anderen Beschluss erfolgen ("contrarius actus") Dies ist bis heute nicht erfolgt und somit diese VO eigentlich noch immer gültig.

Eine Änderung dieser Verordnung hat es aber für den Bezug des Bürgermeisters im März 2009 gegeben, als direkt vom Landtag durch eine Novelle des Landesgesetzes für den Bürgermeister einer Gemeinde zwischen 5.001 - 10.000 Einwohner der Bezug mit 55% des Ausgangsbetrages festgesetzt wurde, ohne Möglichkeit dies durch die Gemeinde abzuändern. Somit ist der Betrag als fix anzusehen; und das Gesetz steht natürlich ÜBER der Verordnung der Gemeinde. Angeblich wird der Mehrbezug nun vom Bgm. gespendet. Hierüber ist mir nichts bekannt.

Die übrigen Entschädigungen der GR/StR, etc. wären - so wie bisher - durch Verordnung des Gemeinderates (neu) festzusetzen. Ist Ihnen eine solche Verordnung - seit März 2009- bekannt? Mir nicht, also müßte eigentlich von der "Ursprungsverordnung" aus dem Jahr 2005 und den darin angegebenen Prozentzahlen (in Relation auf den Bürgermeisterbezug) auszugehen sein. Wie sich dies nunmehr in Zahlen ausdrückt, ersuche ich berufenere Köpfe als mich um Berechnung. Bgm hat auf jeden Fall Anspruch auf Betragszahlung von 14x im Jahr.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Robin Hood, Mittwoch, 14. Oktober 2009, 23:09 @ Schlau gemacht

S.g. Herr Bloms,

wäre es nicht sinnvoller und zweckmäßiger über Maximal-Managergehälter, Spekulationskosten, Reichensteuer, Erb- und Schenkungssteuer, etc. zu diskutieren. :wall:

Ich denke da könnte man wirklich wesentlich mehr Geld einsparen. :suspicious:

Beste Grüße,
Robin Hood

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Bloms, Donnerstag, 15. Oktober 2009, 02:08 @ Robin Hood

Sehr geehrter Robin Hood!

Ja, natürlich wäre bei den von Ihnen erwähnten Themen viel mehr Geld einzusparen. Bitte eröffnen Sie ein neues Thema. Das wäre eine wirklich interessante Diskussion.

Allerdings kommen diese Einsparungen nur bedingt unserer Gemeinde zugute.

Mit freundlichen Grüßen.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Bloms, Donnerstag, 15. Oktober 2009, 01:58 @ Schlau gemacht

Hallo auch!

Danke, werde ich mir ansehen.

Die letzen Protokolle der Gemeinderatssitzungen (März 2009) sind wegen der Auflösung des Gemeinderates nicht veröffentlicht worden. Daher ist m. E. nicht bekannt, ob es diesbezüglich eine neue Verordnung gab.

Mit freundlichen Grüßen.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

naja, Donnerstag, 15. Oktober 2009, 12:32 @ Schlau gemacht

Hallo! Im Sitzungsprotokoll des Gemeinderates der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram vom 14.6.2005 (GR 03/2005) ist unter Tagesordnungspunkt 12 (Seite 11 von 15)ein Antrag von SR. Stibernitz zur Erhöhung der Bezüge und Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates vermerkt.

Das war keine Erhöhung, sondern eine Reduktion, indem das Bgm.-Gehalt reduziert wurde und damit alle anderen automatisch sanken.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Na gut, Donnerstag, 15. Oktober 2009, 14:46 @ naja

Wenn der Bürgermeister zuvor mehr verdient hat, dann ist es eine Reduktion gewesen, da haben Sie Recht.
Seit 1.3.2009 ist die Situation aber anders. Durch die Änderungen zum NÖ Landes-und Gemeindebezügesetzes, LGBl 0032, in Kraft getreten mit 01.03.2009, wurden die Bezüge der Bürgermeister in NÖ erhöht. Für Städte bis 10.000 Einwohner wurde der Bezug des Bgm mit 55 % des Ausgangsbetrages eines NR-Abgeordneten festgesetzt. Zu vorher 38,84 %. Ist eine Differenz(Erhöhung)von 16,16%. Da sind die jährlichen Steigerungen noch gar nicht mitgerechnet, das dürfte eine allfällige vorhergehende Reduktion mehr als wettgemacht haben.
Egal was Bgm mit seinem erhöhten Bezug macht - ob er er spendet, vergräbt, etc.; um diesen erhöhten Betrag steigen dann natürlich auch die Entschädigungen aller anderen GR-Mitglieder; StR-Mitglieder, UGR, Vorsitzende der GR-Ausschüsse, Vizebgm. in Deutsch-Wagram; somit alle GR-Mitglieder, deren Bezüge an den Bezug des Bgm. gekoppelt sind.
Aus Interesse: Was ist eigentlich, wenn jemand StR und Vorsitzender eines GR-Ausschusses ist - oder Stadtrat und Umweltgemeinderat? Bekommt er dann beide "Entschädigungsbeträge" ausbezahlt?

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Bloms, Freitag, 16. Oktober 2009, 01:16 @ Na gut

Normalerweise bekommt der Gemeinderat nur die jeweils höchste Entschädigung (siehe unten). Aber es kann auch der Anspruch beider Entschädigungen per Verordnung festgelegt werden (siehe unten).

Das gesamte NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 finden Sie unten am Ende des Themas. Bitte lesen.
-----------------------

§ 17
Bezügevorrang und Sonderzahlungen
(1) Hat ein Gemeindeorgan gleichzeitig Anspruch auf
mehrere Bezüge oder Entschädigungen nach dem
6. Abschnitt, so gebührt ihm nur der jeweils höchste
Bezug.
Der Gemeinderat kann in der Verordnung
(§ 18) festlegen, daß die Entschädigung als Mitglied
des Gemeinderates oder das Sitzungsgeld neben der
Entschädigung für den Vorsitzenden eines Gemeinderatsausschusses
oder eines Umweltgemeinderates
gebührt. In der Verordnung kann auch
festgelegt werden, daß die Entschädigung als
Mitglied des Gemeindevorstandes neben der Entschädigung
als Ortsvorsteher gebührt, wobei diese
Entschädigungen jedoch insgesamt 30%des für den
Bürgermeister festgesetzten Bezuges nicht übersteigen
dürfen.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Bloms, Freitag, 16. Oktober 2009, 02:23 @ Schlau gemacht

Hallo!

Bisher bin ich von der vermutlich falschen Annahme ausgegangen, dass eine neue VO gemäß § 18 erlassen wurde. Jedoch, je genauer man die Angelegenheit betrachtet, desto unwahrscheinlicher erscheint dies. Damit wird die Bezüge-Geschichte erst wirklich interessant.

Der Zeitrahmen sieht so aus:

Abänderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997:
Beschluss: 11. Dez. 08, Ausgabe: 27. Feb. 09, Inkrafttreten: 1. März 09.

Also kommt für die Beschlussfassung im Gemeinderat nur die Zeit von Dez. 08 bis März 09 in Frage.

Abgesehen davon, dass das Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008 auf den Internetseiten der Gemeinde fehlt, findet sich kein diesbezüglicher Tagesordnungspunkt in den Protokollen und Kundmachungen.

Die letzte Gemeinderatssitzung vor Auflösung des Gemeinderates war am 31. März 2009. Auf der regulären Tagesordnung sind die Entschädigungen nicht gestanden. Das Protokoll dieser Sitzung ist bis heute unveröffentlicht, da ungenehmigt.

Es bestände noch die Möglichkeit, dass die Entschädigungen per Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung gekommen wären. Nachdem es keinerlei Berichterstattung (Parteien, Zeitungen) darüber gab und mir auch keine Kundmachung einer diesbezüglichen VO aufgefallen ist, erscheint das eher unwahrscheinlich.

Somit ist mir keine neue VO bekannt, und vermutlich auch keine vorhanden.

Alte Verordnung:

In den Gemeinderatssitzungs-Protokollen von 2006 bis 2008 ist seit der von Ihnen erwähnten VO vom 14. Juni 2005 keine diesbezügliche Verordnung zu finden.

Somit müsste die VO vom 14. Juni 2005 noch immer in Kraft sein, die lautet (geschützte PDFs können Sie als Bild hochladen):

[image]
__________

Entschädigungen nach der alten VO:

Inwiefern Änderungen des "verordnungsermächtigenden" Gesetzes über alten, zugehörigen Verordnungen der Gemeinde stehen, würde ich zur Beurteilung lieber Juristen überlassen (nehme an Sie haben Recht). Die Diskussion erübrigt sich in diesem Fall jedoch, da das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz in Artikel II bestimmt:

"3. Verordnungen der Gemeinden über die Festsetzung
der Entschädigungen (§ 15 Abs. 3) gelten bis zu
deren Änderung weiter."

Und anders als in der 2005 geltenden Fassung des Gemeindebezügegesetzes brauchen in der geltenden Fassung die Bürgermeisterbezüge (abhängig von der Einwohnerzahl) nicht mehr festgelegt werden.

Das würde bedeuten, dass zwar der Bürgermeisterbezug mit rund 4500.- Euro rechtens ist, jedoch die Entschädigungen der Stadt- und Gemeinderäte nach wie vor nach der alten Verordnung ausbezahlt werden müssten. Der Ausgangsbetrag beträgt 8160.- Euro (siehe Beitrag oben

http://www.buh.at/forum/index.php?id=996 ).

Wobei das hinsichtlich der Bezüge der Gemeinderäte ohnehin keine Rolle spielen sollte, da diese seit Auflösung des Gemeinderates keine Entschädigungen mehr bekommen dürften, wie in § 20 der NÖ Gemeindeordnung festgelegt wird:

"Wahl- und Funktionsperiode
(1) Die Mitglieder des Gemeinderates werden von den Wahlberechtigten
in der Gemeinde auf Grund des gleichen, unmittelbaren,
freien, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes
für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt (Wahlperiode). Die
Funktionsperiode des Gemeinderates beginnt mit der Angelobung
der Gemeinderatsmitglieder und endet – abgesehen von
den Fällen der Auflösung des Gemeinderates gemäß § 20 Abs. 2
und § 94 Abs. 1 und Abs. 2
– mit der Angelobung der neu gewählten
Gemeinderatsmitglieder."

Die Aussage von Herrn Ewald und Herrn Mandl, ein Gemeinderat bekomme 336 Euro monatlich ist daher nicht nachvollziehbar. Nach der alten VO sind es keine 336 Euro, und außerdem hätte seit der Auflösung des Gemeinderates keine Entschädigung gebührt.

Kritisch wird es bei den Entschädigungen der Stadträte und des Vizebürgermeisters, da diese auch nach Auflösung des Gemeinderates weiterbezahlt werden müssen. Diese wären, falls es wirklich keine neue VO gibt, nach der alten Verordnung zu bemessen (d. h. eine Erhöhung wäre in diesem Fall widerrechtlich gewesen):

Die mit 8160.- Ausgangsbetrag lauten würde:

Bgm.: 4488.- (alt 0,3884 x 8160 = 3169,34 Euro, Erhöhung 42 %) 14 x
V-Bgm.: 3169,34 x 0,50 = 1584,67 (neu 2244.-) 12 x
STR: 3169,34 x 0,30 = 950,80 (neu 1346,40) 12 x
Ausschussvorsitzender: 3169,34 x 0,15 = 475,40 (neu 673,20) 12 x
Umweltgemeinderat: 3169,34 x 0,105 = 332,78 (neu 673,20) 12 x
Gemeinderat: 3169,34 x 0,075 = 237,70 (neu 336,60) 12 x

Wobei es bisher laut Internetseiten der Gemeinde neun Ausschüsse gab, von denen acht mit Stadträten besetzt waren. Also nur ein Ausschuss Mehrkosten für Entschädigungen (15 %) verursacht hat. Wie das in Zukunft aussehen wird, steht natürlich in den Sternen. Auf jeden Fall stimmt die Aussage von Herrn Mandl, es gäbe keine eigenen Ausschussvorsitzenden (bzw. Entschädigungen für diese), nicht.

Und auf jeden Fall ist es höchst erstaunlich, dass nicht einmal Stadt- und Gemeinderäte wissen, wie ihre Entschädigungen bemessen werden.

Sollte es wirklich keine neue VO gemäß § 18 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 geben, stehen wir vor einer interessanten Beschlussfassung des Gemeinderates. Die Entschädigungen könnten nämlich in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen deutlich gesenkt werden.

Mit freundlichen Grüßen.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Franz, Freitag, 16. Oktober 2009, 14:31 @ Bloms

neuer Vorschlag:

0% für politische Nullnummern

Land NÖ

Michael, Freitag, 16. Oktober 2009, 14:33 @ Bloms

die Bezüge der Bürgermeister sind seit 1. März 2009 im § 15 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, LGBl. 0032, festgesetzt. Der derzeit geltende Ausgangsbetrag für die Ermittlung des Bürgermeisterbezuges beträgt € 8.160,-. Das Prozentausmaß des Bezuges richtet sich nach der Summe der Einwohner mit Hauptwohnsitz oder einem weiteren Wohnsitz zum Stand des Zentralen Melderegisters am 31. Jänner 2009. Bei Änderungen der Einwohnerzahl ist künftig der Stand des Zentralen Melderegisters am 30. November eines jeden Jahres maßgebend; notwendige Anpassungen aufgrund geänderter Einwohnerzahl erfolgen jeweils mit 1. Jänner. Beiliegend wird ein Auszug aus dem NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 übermittelt.

Die Entschädigungen der sonstigen Mitglieder des Gemeinderates werden vom Gemeinderat mit Verordnung festgesetzt. Der Inhalt der derzeit geltenden Verordnung kann bei der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram hinterfragt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Landsteiner

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gemeinden
Landhausplatz 1, Haus 5
3109 St. Pölten

Demnach müsste also die Ausführung in ihrem Beitrag stimmen.

Tel.: 02742/9005-12578
E-Mail: johannes.landsteiner@noel.gv.at

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Kann es nicht so sein?, Freitag, 16. Oktober 2009, 19:09 @ Bloms

Sehr geehrter Herr Bloms! Sehr geehrter Herr Michael!

Vielen Dank für Ihre Erklärungen. Auch ich sehe es so, dass von einem Ausgangsbetrag von € 8.160,00 (aktueller NR-Bezug) auszugehen ist. Auch ich sehe es so, dass die aktuelle Bezüge-Verordnung der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram aus dem Jahre 2005 datieren dürfte. Trotz Novellierung des Landesgesetzes mit Wirkung ab 1.3.2009 gilt diese Verordnung weiter. Diese Verordnung wird daher auch für die neuangelobten GR, StR, etc. gelten, wenn keine Änderung durch GR-Beschluss erfolgt.
Deshalb ist die genaue Höhe der einzelnen Bezüge/Entschädigungen von großer Bedeutung.

So wie ich es sehe: Ausgangsbetrag im Jahr 2009: € 8.160,00

Außer Streit: Der Bürgermeisterbezug wird durch Landesgesetz ab.1.3.2009 mit 55% (rund € 4.500,00 monatlich)festgesetzt

In der - noch immer gültigen - Verordnung des Gemeinderates aus 2005 werden die monatlichen Entschädigungen des/der Vizebgm mit 50 %, der StR mit 30%, der Vorsitzenden der Ausschüsse mit 15%, der/der UGR mit 10,5 % und der GR mit 7,5 % jeweils des Bezuges des Bürgermeisters (dieser ist ab 1.3.2009 ca. EUR 4.500) festgesetzt.

Ist klar was dadurch passiert? Dadurch, dass der Bezug des Bürgermeisters als Grundlage für alle anderen Entschädigungen erhöht wurde, werden natürlich auch die damit verbundenen Entschädigungen um den selben Prozentsatz erhöht. Wie in einer "verbundenen Röhre" - wenn das Geld in der "Bürgermeister-Röhre" steigt, steigt auch das Geld in den damit verbundenen "Vize/StR/UGR/Ausschuss/GR-Röhren". Dadurch erklären sich auch die Angaben von GR. Mandl nach meiner Meinung. Diese sind eigentlich als richtig anzusehen.

Dies gilt natürlich auch für die Zukunft. Will man diese Folge nicht, müsste man die Verordnung des Gemeinderates ändern. Solange man auf den Bezug des Bürgermeisters abstellt, werden sich die anderen Entschädigungen im Gemeinderat automatisch - ohne Änderung der Verordnung - verändern, wenn sich der Bgm-Bezug verändert.
Eine solche Verordnung ist eine normale/übliche gesetzliche Vorgehensweise, da damit verhindert, dass bei Änderung des Ausgangsbetrages (was eigentlich fast jährlich durch die Anpassungen passiert) die Verordnung jedsmal neu beschlossen, erlassen, geprüft und kundgemacht werden müß.

In manchen Gemeinden in NÖ wurde, um das oben dargestellte Ergebnis nicht zu erzielen, eine prozentuelle Verringerung der (übrigen) Entschädigungen in den Bezügeverordnungen des Gemeinderates festgelegt. Es wäre interessant, warum dies in Deutsch-Wagram nicht erfolgt ist? Selbst wenn sich der Gemeinderat nicht selbst aufgelöst hätte, wäre vermutlich keine Änderung eingetreten, oder?
Welcher Gemeinderat hätte hier zugestimmt? Das wäre ein Wahlslogan gewesen, oder?

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Bloms, Sonntag, 18. Oktober 2009, 00:57 @ Kann es nicht so sein?

Sehr gehrte/r Kann es nicht so sein?!

Über den Ausgangsbetrag sind wir uns alle einig. Der beträgt seit 1. Juli 2008 € 8160.- und wird bis 1.1.2011 nicht mehr wie bisher jährlich valorisiert.

Im Rechnungshofbericht Bund 2008/13 sind alle Ausgangsbeträge (Bezug eines Nationalrates) aufgelistet:

Ausgangsbetrag 1998: 7.267,28 EUR

1. Jän. 1999 7.315,85
1. Juli 2000 7.359,75
1. Juli 2001 7.418,62
1. Juli 2002 7.500,22
1. Juli 2003 7.537,72
1. Juli 2004 7.613,10
1. Juli 2005 7.727,29
1. Juli 2006 7.905,02
1. Juli 2007 8.023,60
1. Juli 2008 8.160,00

Gehen wir von unserer (Ihrer) Annahme aus, es gab seit 2005 keine neue Verordnung bezüglich Entschädigungen, dann sehe ich die Angelegenheit nicht so eindeutig und einfach.

Das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 hat bereits die 7. Novellierung /Änderung hinter sich.

Daher muss man unterscheiden zwischen der Fassung des Gesetzes die 2005 in Kraft war, und den nachfolgenden Fassungen.

Von 2003 bis zur Novellierung am 20.2.2009 waren die Bezüge der Bürgermeister so geregelt:

§ 15
(1) Der Bezug des Bürgermeisters einer Gemeinde ist in
den Gemeinden
bis zu 500 Ew. in der Höhe von 12 bis 22 %
von 501 - 1.000 Ew. in der Höhe von 14 bis 24 %
von 1.001 - 1.500 Ew. in der Höhe von 16 bis 26 %
von 1.501 - 2.000 Ew. in der Höhe von 18 bis 28 %
von 2.001 - 2.500 Ew. in der Höhe von 21 bis 31 %
von 2.501 - 3.000 Ew. in der Höhe von 23 bis 33 %
von 3.001 - 4.000 Ew. in der Höhe von 26 bis 36 %
von 4.001 - 5.000 Ew. in der Höhe von 29 bis 39 %
von 5.001 - 10.000 Ew. in der Höhe von 32 bis 50 %
von 10.001 - 20.000 Ew. in der Höhe von 42 bis 60 %
über 20.000 Ew. in der Höhe von 53 bis 80 %
des Ausgangsbetrages nach § 2 durch Verordnung
des Gemeinderates (§ 18) festzusetzen.

Das heißt, der Bezug des Bürgermeisters war nicht wie in der aktuellen Fassung bei 5.001 - 10.000 Ew. mit 55 % des Ausgangsbetrages festgelegt, sondern variabel mit 32 bis 50 %. Wobei der Gemeinderat mit der Verordnung im Jahr 2005 eben 38,84 % festlegte.

Weiters (und das ist ganz wichtig) steht in den alten Fassungen dieses Gesetzes, dass der Bezug des Bürgermeisters mit einer VO gemäß § 18 festzusetzen ist (siehe oben).

Das heißt, in dieser VO mussten bis 20.2.2009 der Bezug des Bürgermeisters UND die Entschädigungen der anderen Gemeinderäte festgesetzt werden (bzw. die Prozentsätze).

Mit der Novellierung vom 20.2.2009 wurden die variablen Prozentsätze bei den Bezügen durch fixe ersetzt (5.001 - 10.000 Ew. jetzt fixe 55 %).

Und wieder ganz wichtig, ab 20.2.2009 brauchen mit der § 18 Verordnung nur mehr die Entschädigungen der Stadt- und Gemeinderäte festgesetzt werden. NICHT mehr der Bezug des Bürgermeisters.

Soweit so gut.

Wenn aber in einer VO (im eigenen Wirkungsbereich) der Gemeinde vom 14.6.2005 steht:

Laut geltender (!) Fassung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997, LGBl. 0032, wird der monatliche Bezug des Bürgermeisters mit 38,84 % des Ausgangsbetrages festgesetzt (und die Entschädigungen darauf basieren), ist das zwar rechtswidrig, aber trotzdem bleibt die VO in Kraft, solange im Gemeinderat keine neue beschlossen wird, oder diese nicht aufgehoben wird.

Namhafte Rechtsexperten vertreten die Ansicht, dass Derogation (Aufhebung einer VO durch ein Landesgesetz) in diesem Fall nicht eintreten kann, da ein Gesetz/VO nur vom jeweiligen Gesetzesgeber (Verordnungsermächtigten) aufgehoben werden kann (lasse mich aber gerne durch die Nennung einer gegenteiligen Entscheidung des VfGH belehren).

Erläuterung der schwierigen Problematik anhand eines konkreten Falles:

http://www.google.at/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=24&ved=0CA4QFjADOBQ&...

Fakt ist, dass die VO aus dem Jahr 2005, falls sie noch in Kraft ist, gesetzeswidrig wäre, und Entschädigungen aufgrund einer gesetzeswidrigen VO ausbezahlt werden würden. Diese VO hätte spätestens mit 1. März 2009 aufgehoben/abgeändert werden müssen.

Die Aussagen von Herrn Mandl waren hinsichtlich Bürgermeisterbezug falsch, da dieser 14 Mal ausbezahlt wird, und wären hinsichtlich der Prozentsätze für die Entschädigungen nur dann richtig, falls es eine gesetzeskonforme VO gäbe. Auch würde nach der VO aus 2005 eine Entschädigung für Ausschussvorsitzende bestehen. Dass die Entschädigungen entsprechend seinen Aussagen tatsächlich in dieser Höhe ausbezahlt werden, steht auf einem anderen Blatt.

Sollte es tatsächlich keine neue VO geben, hat sich der Gemeinderat gesetzeswidrig der Diskussion und Beschlussfassung über eine Neufestlegung der Höhe der Entschädigungen nicht gestellt. Mehr als bedenklich, denn wie Sie richtig feststellen: das wäre dann ein Thema im Wahlkampf geworden.

Konsequenzen wird es sicher wie immer in solchen Angelegenheiten keine geben. Der Gemeinderat oder gegebenenfalls das Land werden die Angelegenheit wie üblich mit irgendwelchen Ausreden schon wieder hinbiegen.

Und grundsätzlich geht es nicht darum, einem Gemeinderat seine ihm gesetzlich zustehende Entschädigung zu verwehren. Es geht darum aufzuzeigen, welches Chaos, Bürokratie und Intransparenz hierbei herrscht. Und es geht um die Höhe der Entschädigungen.

Ihre Aussagen und Fragen kann ich nicht ganz nachvollziehen.

In Zukunft: Bürgermeisterbezug wird mit Landesgesetz festgelegt, daher keine Gemeindeverordnung über Bezug mehr erforderlich.

Wenn in einer neuen VO über die Entschädigungen z. B. stehen würde: ein Gemeinderat bekommt 3 % vom Bürgermeisterbezug, dann gilt diese VO theoretisch endlos lang, bzw. solange bis das Landesgesetz abgeändert wird. Die Entschädigungen steigen anteilig mit der Erhöhung der Bürgermeisterbezüge automatisch mit. Also ist keine jährlich neue VO erforderlich.

Gegen eine Index- oder Inflationsanpassung der Entschädigungen spricht nichts. Wenn eine Entschädigung ausbezahlt wird, sollte diese auch wertgesichert sein. Eine andere Diskussion ist, ob eine Entschädigung überhaupt bezahlt werden sollte.

Eine andere Möglichkeit wäre eine VO, mit der die Entschädigungen innerhalb der Prozentsätze des Landesgesetzes dem Betrag nach festgesetzt werden. Z. B. Hausnummer: ein Gemeinderat erhält € 150.- pro Monat. Eine solche VO müsste dann nach jeder Änderung des Ausgangsbetrages neu erlassen werden. Also, praktisch jedes Jahr (nicht bis 2011, siehe oben). Dies wäre meines Erachtens die korrekte Vorgangsweise, da Verweise auf andere Gesetze in VO immer problematisch sind und auch schon vom VfGH beanstandet wurden. Außerdem wäre es durchaus angebracht, wenn sich der Gemeinderat bei jeder Erhöhung der Bezahlung einer Diskussion stellt. Andere Bevölkerungsgruppen müssen sich auch jedes Jahr ein hartes Tauziehen um die Inflationsanpassungen ihrer Einkommen liefern.

Fazit: Die VO aus dem Jahr 2005 ist, falls sie noch in Kraft ist, gesetzeswidrig. Der Gemeinderat wird eine neue VO beschließen müssen. Dabei wird sich zeigen, ob sich die Mandatare ihre Entschädigungen wieder bis zum Höchstbetrag genehmigen. Einsparungen um rund die Hälfte der Kosten des Gemeinderates wären jedenfalls ohne weiteres möglich, wie am Beispiel anderer Gemeinden ersichtlich ist (siehe diesbezügliche VO im Internet).

Wie einfallsreich andere Gemeinden seit Jahrzehnten sind, zeigt beispielsweise eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.7.1998, 98/14/0021).

Obwohl laut dem oberösterreichischen Bezügegesetz auf Geldleistungen auch nicht verzichtet werden darf, hat eine Gemeinde einfach einen Sozialfond eingerichtet und behält dafür einen gewissen Prozentsatz aller Bezüge und Entschädigungen ein. Der VwGH hat der Beschwerde der Vizebürgermeisterin dieser Gemeinde Recht gegeben und entschieden, dass für diese nicht ausbezahlten Beträge keine Steuer zu bezahlen ist.

Daraus ersichtlich, mit etwas gutem Willen ist vieles möglich.

Mit freundlichen Grüßen.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Zustimmung, Sonntag, 18. Oktober 2009, 20:26 @ Bloms

Sehr geehrter Herr Bloms!

Auch ich sehe es so, dass - bei gutem Willen - einige sozialadäquate Lösungen für diese Entschädigungs/Bezugszahlungen gefunden werden könnten. Ob man das will, ist eine andere Frage.
Die rechtliche Argumentationskette wurde von Ihnen überzeugend dargelegt. Auf jeden Fall muss der neue Gemeinderat seine Entschädigungsregelungen - ausgenommen der Bezug des Bürgermeisters - nach der Konstituierenden Sitzung durch VO neu festlegen, da eine Bezugnahme auf die bestehende Regelung aus dem Jahr 2005 rechtlich mehr als bedenklich wäre.
Hier wird man dann ja sehen, WIE das gewählte Gremium des Gemeinderates sich dieser Aufgabe stellt.
Ist Kostenersparnis, wie vom Bürgermeister angesprochen, wirklich eine der leitenden Gedanken bei der Anzahl der Stadtratmitglieder oder spielen nicht auch eigensinnige (Hauptsache ich bin am "Futtertrog") und politisch nachvollziehbare aber einer konsensualen Problemfindung abträgliche Motivationen("Je weniger von etwas wissen, desto besser") eine Rolle?
Man darf gespannt sein, denke ich.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

derSenf, Freitag, 23. Oktober 2009, 20:06 @ Bloms

Hihi, na da ham's die Bestätigung. Die !wir sind schon voll auf den Zug aufgesprungen.

So, jetzt wäre ich mal dafür, dass die GR die illegale Erhöhungen zurückzahlen!!!

siehe !wir HP: http://www.wir4dw.at/?p=2119

Der §96 (5) der Gemeindeordnung sieht für die Konstituierende Sitzung vor, dass Wahlen und Bestellungen und die hiefür notwendigen Beschlüsse gefasst werden sollen. Es wurden Gemeinderäte angelobt und Stadträte gewählt, aber es gibt keine gültige Bezügeverordnung. Denn die alte ist rechtwidrig oder derogiert. Daher haben wir folgenden Antrag eingebracht.

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt die Novellierung der Höhe der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates wie folgt:

Verordnung des Gemeinderates

über die Festsetzung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates gem. §18 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 i.d.g.F.

§1 Die monatliche Entschädigung des ersten Vizebürgermeisters beträgt 26,5% des Bezuges des Bürgermeisters.

§2 Die monatliche Entschädigung eines etwaigen zweiten Vizebürgermeisters beträgt 21,5% des Bezuges des Bürgermeisters.

§3 Die monatliche Entschädigung eines etwaigen dritten Vizebürgermeisters beträgt 19% des Bezuges des Bürgermeisters.

§4 Die monatliche Entschädigung eines Stadtrates beträgt 16,5% des Bezuges des Bürgermeisters.

§5 Die monatliche Entschädigung eines etwaigen Ortsvorstehers beträgt 9% des Bezuges des Bürgermeisters.

§6 Die monatliche Entschädigung eines Vorsitzenden eines Gemeinderatsausschusses beträgt 9% des Bezuges des Bürgermeisters.

§7 Die monatliche Entschädigung eines Umweltgemeinderates beträgt 5,25% des Bezuges des Bürgermeisters.

§8 Die monatliche Entschädigung eines Gemeinderates beträgt 5,25% des Bezuges des Bürgermeisters.

§9 Diese Verordnung ist ohne Verzug kundzumachen und tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltenden Verordnungen des Gemeinderates über die Bezüge und Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates insbesondere jene vom 14. Juni 2005 außer Kraft.

Aufgrund dieses Antrages hätte die Stadtgemeinde eine Kostenersparnis von rund 80.000 Euro JÄHRLICH.

Sie werden sich jetzt fragen, warum fordert !wir 7 STR und spricht im weiteren vom SPAREN – die Anzahl der STR hat keinen Einfluss auf die Kosten. Schon 2005 wurde von 6 auf 8 STR erhöht, die Kosten blieben die gleichen, da man die Bezüge der 8 STR auf 6 heruntergebrochen hat. –
Ungeachtet dieses riesigen EinsparungspotentialS, auch hinsichtlich der Budgeterstellung lässt Bürgermeister Quirgst diesen Antrag nicht abstimmen und verlängert damit die von ihm mitverschuldete Rechtsunsicherheit und die damit verbundenen Kosten.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Meinungsbildend, Freitag, 23. Oktober 2009, 22:41 @ derSenf

...na bitte, dann sind wir hier im Forum doch meinungsbildend in Deutsch-Wagram :-D

Was mich aber noch mehr interessieren würde: Was ist der Unterschied zwischen einem Umweltgemeinderat und einem Umweltstadtrat? Gibt es zwei unterschiedliche "Umwelten" in Deutsch-Wagram? Eine ist "mehr wert, da braucht man einen Umweltstadtrat und eine weniger, da genügt ein bloßer Gemeinderat? Oder wie ist das zu verstehen?

Soviel ich weiss, muss in jedem Gemeinderat ein Umweltgemeinderat (NÖ Umweltschutzgesetz oder so) bestimmt werden, der dann auch dafür zu entlohnen ist. Okay. Dann aber noch einen Stadtrat mit den gleichen Befugnissen? Streiten sich die jetzt dann darum, wer was im Umweltbereich tun darf? Wäre es nicht vernünftig gewesen - wenn die Ernennung eines Umweltgemeinderates umbedingt erforderlich ist - diesen Posten auch gleich dem Umweltstadtrat zu geben, sodass er in Personalunion beide Befugnisse erfüllen kann. Netter Nebeneffekt: Es wäre dann auch nur ein Bezug zu bezahlen, oder? Sonst könnte man neben einem Finanzstadtrat ja auch noch einen Finanzgemeinderat einführen; Gesundheitsstadtrat - Gesundheitsgemeinderat, etc...

Wie ist es nach der Gemeindeordnung möglich, dass ein Antrag - wie immer man zu diesem stehen mag - vom Bürgermeister GAR NICHT ZUR ABSTIMMUNG ZUGELASSEN wird. Okay, man kann einem Antrag zustimmen oder ablehnen, das wäre demokratisch - aber GAR NICHT ZUR ABSTIMMUNG ZULASSEN. Dies entspricht sicher keiner demokratischen Vorgabe. Woher hat der Bürgermeister die Macht zu bestimmen, über was abgestimmt wird und was nicht? Wo steht dies in der Gemeindeordnung?

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Bloms, Samstag, 24. Oktober 2009, 03:06 @ Meinungsbildend

Was mich aber noch mehr interessieren würde: Was ist der Unterschied zwischen einem Umweltgemeinderat und einem Umweltstadtrat?

Keiner. Wie Sie richtig bemerken, wird im § 15 des NÖ Umweltschutzgesetzes 1984 bestimmt, dass der Gemeinderat einen oder mehrere Umweltgemeinderäte zu bestellen hat (siehe unten)

§ 15
Umweltschutz in Gemeinden
In jeder Gemeinde sind zur Wahrung der Interessen des Umweltschutzes
im eigenen Wirkungsbereich vom Gemeinderat aus
seiner Mitte ein oder mehrere Umweltgemeinderäte nach dem
Verhältniswahlrecht zu bestellen. Ihnen kommen im eigenen
Wirkungsbereich der Gemeinde die gleichen Aufgaben wie einem
Umweltschutzorgan (§ 13) zu. Sie haben ihre Berichte dem
Gemeinderat zu erstatten. Überdies haben sie den zuständigen
Gemeindeorganen Empfehlungen für die in einem bestimmten
Fall zu treffenden Maßnahmen im Interesse des Umweltschutzes
zu geben.
-----------------------------------

Wenn nun der Gemeinderat beschließt, dass ein Stadtrat die Aufgaben eines Umweltgemeinderates zu erfüllen hat, dann hat dieser dieselben Aufgaben neben seiner Tätigkeit als Stadtrat zu erfüllen, bekommt jedoch nur die Stadtratentschädigung (sofern der Gemeinderat nichts anderes verordnet).

Die Aufgaben eines Umweltgemeinderates sind sehr umfangreich und vielfältig, und werden seit vielen Jahren in unserer Gemeinde vom jeweiligen Umweltgemeinderat grob vernachlässigt, um es milde auszudrücken. Daher ist es unter Umständen eventuell zweckmäßiger mit den Aufgaben keinen Stadtrat zu betrauen, da dieser meist noch andere Aufgabengebiete hat, die ihn in Anspruch nehmen.

Einen guten Überblick über den Aufgabenbereich eines Umweltgemeinderates geben die folgenden Seiten:

http://www.umweltgemeinderat.at/ugr/web/umweltordner2.php

http://www.umweltgemeinderat.at/ugr/media/tinymce/dateien/Umweltordner/4_2_Umweltarbeit...

In der Praxis ergeben sich sehr wohl Unterschiede zwischen einem Umweltgemeinderat und einem Umweltstadtrat. Ein Stadtrat hat eben ein eigenes Ressort und meist ein eigenes Budget mit dem er Umweltschutzmaßnahmen auch umsetzen kann. Es entstehen jedoch auch Interessenskonflikte. Ein Stadtrat ist an die Weisungen eines Bürgermeisters gebunden (eine große Problematik in der Gemeindepolitik). Ein Umweltgemeinderat (egal ob als Gemeinderat oder Stadtrat) ist als selbstständiges Organ der Gemeinde jedoch an Weisungen nicht gebunden. Und beide, sowohl Umweltstadtrat, als auch Umweltgemeinderat stehen als "Umweltschützer" im Spannungsfeld der Parteipolitik.

Gute Erklärung auf der folgenden Seite:

http://www.umweltgemeinderat.at/ugr/media/tinymce/dateien/Umweltordner/2_Einfuehrung.pdf

Zu beachten wären noch, dass mehrere Umweltgemeinderäte nach dem Verhältniswahlrecht zu bestellen wären. Daher von unterschiedlichen Wahlparteien zu stellen wären.

Damit wir nicht nur meinungsbildend sondern auch mehrheitsfähig werden (als Forumspartei?), werde ich mir gleich das Copyright auf meine folgende Meinung sichern.

Aber ernsthaft, meiner Meinung, wären mehrere Umweltgemeinderäte durchaus sinnvoll. Umweltgemeinderäte mehrerer Parteien könnten somit in Konkurrenz treten oder sich den großen Aufgabenbereich gebietsweise aufteilen. Nach der Devise, wer mehr illegale Ablagerungen und Umweltsünden beseitigt sowie besser informiert und die Umwelt verbessert, ist der Bessere.

Mein persönlicher Favorit wären jedoch (ein oder mehrere) Umweltschutzorgane gemäß § 12 des NÖ Umweltschutzgesetzes. Diese werden von der Gemeinde vorgeschlagen und von der BH bestellt. Diese wären parteiunabhängig und hoch qualifiziert. Problem dabei, wo hernehmen? Die schwere Prüfung laut NÖ Umweltschutzorganeverordnung (siehe unten) ist nicht leicht zu bestehen (mit Sicherheit würde ein Großteil der Umweltgemeinderäte durchfallen).

§ 2
Prüfung
(1) Die Prüfung ist vor der Bezirksverwaltungsbehörde
mündlich abzulegen.
(2) In der Prüfung hat der Kandidat nachzuweisen, daß
er mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten
eines Umweltschutzorgans vertraut ist.
(3) Der Kandidat hat ausreichende Kenntnisse der
umweltrelevanten Bestimmungen folgender Rechtsvorschriften
in der jeweils geltenden Fassung nachzuweisen:
NÖ Feuerwehrgesetz, LGBl. 4400
Verordnung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen
beim Verbrennen im Freien, LGBl. 4400/6
NÖ Katastrophenhilfegesetz, LGBl. 4450
NÖ Naturschutzgesetz 2000, LGBl. 5500
NÖ Feldschutzgesetz, LGBl. 6120
Verordnung über den Dienstausweis und das Dienstabzeichen
der Feldschutzorgane, LGBl. 6120/1
NÖ Landeskulturwachengesetz, LGBl. 6125
Verordnung über den Dienstausweis und das Dienstabzeichen
der öffentlichen Landeskulturwachen,
LGBl. 6125/1
NÖ Umweltschutzgesetz, LGBl. 8050
NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992, LGBl. 8240
Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG 1959
Gewerbeordnung 1994 (Bestimmungen über
Betriebsanlagen)
Strafgesetzbuch - StGB
Forstgesetz 1975
Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen - EGK
Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002
Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens
biogener Materialien außerhalb von Anlagen
Verordnung über Ausnahmen vom Verbot des
punktuellen Verbrennens, LGBl. 8102/2
Verordnung über Ausnahmen vom Verbot des
flächenhaften Verbrennens, LGBl. 8102/1
Bundesluftreinhaltegesetz

Wie ist es nach der Gemeindeordnung möglich, dass ein Antrag - wie immer man zu diesem stehen mag - vom Bürgermeister GAR NICHT ZUR ABSTIMMUNG ZUGELASSEN wird.

Bitte lesen, steht im Beitrag:

Der §96 (5) der Gemeindeordnung sieht für die Konstituierende Sitzung vor, dass Wahlen und Bestellungen und die hiefür notwendigen Beschlüsse gefasst werden sollen.

NÖ Gemeindeordnung

§ 96 Absatz 5:

"In der konstituierenden Gemeinderatssitzung können nur Wahlen,
Bestellungen, sowie Entsendungen durchgeführt und die hiefür
notwendigen Beschlüsse gefaßt werden."

Es ist daher schon etwas populistisch, bei einer konstituierenden Gemeinderatssitzung einen Antrag auf Beschluss einer § 18 VO (Entschädigungen der Gemeinderäte) zu stellen. Die !wir sollten wissen, dass das unzulässig ist.

Auch der Inhalt dieser von der !wir Partei beantragten VO ist weder sinnvoll, noch nachvollziehbar. Entschädigungen für Mandatare festzulegen, die es in Deutsch-Wagram nicht gibt, ist unsinnig. Es gibt in Deutsch-Wagram weder einen Ortsvorsteher, noch einen dritten Vizebürgermeister (erst ab 10.000 Ew. zulässig).

Nicht nachvollziehbar bleibt auch, warum die Entschädigungen vom V-Bgm. bis zum UGR stark reduziert werden sollten, nur die Entschädigungen der Gemeinderäte sollten im Vergleich mit der alten Entschädigungsregelung nahezu unverändert bleiben. Die Forderungen der !wir erscheinen daher einigermaßen egoistisch. 3% des Bezuges des Bgm. sollten für einen Gemeinderat ausreichend sein.

Unverständlich auch, warum ein UGR für seine Mehrarbeit keine höhere Entschädigung erhalten sollte. Natürlich unter der Annahme, dass er in Zukunft seinen Aufgaben nachkommt. Was in Hinkunft gegebenenfalls bei den Aufsichtsbehörden einzufordern sein wird.

Eine Einsparung von nur rund 80.000.- EUR pro Jahr ist angesichts der nach wie vor exorbitanten Kosten des Gemeinderates viel zu wenig.

---------------------------------------
Nachrechnung des !wir Vorschlages:

Alt, laut VO 2005 mit Ausgangsbetrag 2008:

Bgm.: 8160 x 0,55 = 4488 x 14 = 62.832,00
V-Bgm: 4488 x 0,50 = 2244 x 12 = 26.928,00
STR: 4488 x 0,30 = 1346,40 x 5 x 12 = 80.784,00
UGR 4488 x 0,105 = 471,24 x 12 = 5.654,88
Ausschuss 4488 x 0,15 = 673,20 x 12 = 8.078,40
GR: 4488 x 0,075 = 336,60 x 20 x 12 = 80.784,00
-------------------------------------------------------------
ergibt pro Jahr: 265.061,28 EUR (3.647.243,21 x 5 = 18.236.216,05 ATS in fünf Jahren!)

Neu, laut Vorschlag !wir:

Bgm.: 8160 x 0,55 = 4488 x 14 = 62.832,00
V-Bgm: 4488 x 0,265 = 1189,32 x 12 = 14.271,84
STR: 4488 x 0,165 = 740,52 x 5 x 12 = 44.431,20
UGR 4488 x 0,0525 = 235,62 x 12 = 2.827,44
Ausschuss 4488 x 0,09 = 403,92 x 12 = 4.847,04
GR: 4488 x 0,0525 = 235,62 x 20 x 12 = 56.548,80
-------------------------------------------------------------
ergibt pro Jahr: 185.758,32 EUR (2.556.034,48 x 5 = 12.780.172,42 ATS in fünf Jahren!)

Differenz: 79.302,96 EUR/Jahr

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Walter Wimberger, Sonntag, 25. Oktober 2009, 12:51 @ Meinungsbildend

Ich kann den Ausführungen von Herrn Bloms nur zustimmen!

Zusätzlich wäre anzumerken, dass der Bürgermeister einen Antrag nicht zulassen darf, wenn sein Inhalt nicht in die Agenden des Gremiums des Gemeinderates fällt.

Zu oben angeführter Anfrage ist anzumerken, dass Anträge in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates, die nicht taxativ im bezughabenden Paragraphen angeführt sind, in eben dieser Gemeinderatssitzung unzulässig sind und gegebenenfalls von der Oberbehörde aufzuheben sind.

Weiters ist zu bemerken, dass die Aussage der !wir, dass die Bezügeverordnung ungültig bzw. derogiert wäre völlig falsch ist. Die alte Bezügeordnung ist solange in Kraft, bis eine neue beschlossen wird!

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Bloms, Montag, 26. Oktober 2009, 22:22 @ Walter Wimberger

Hallo Walter!

Danke.

Das habe ich in meinem obigen Beitrag vergessen: So meinungsbildend können wir alle nicht sein, denn Derogation ist doch in diesem Fall sehr unwahrscheinlich.

Vor allem kommt die Einsicht der !wir, dass die alte VO aufzuheben wäre, reichlich spät. Obwohl die Bezügeerhöhung am Beginn dieses Jahres in fast allen Zeitungen breitgetreten wurde, hat es offenbar kein Mitglied des 29-köpfigen Gemeinderates der Mühe wert gefunden, sich die BezügeVO aus dem Jahr 2005 anzusehen.

Falls die alte "Bezügeordnung" noch in Kraft ist und höhere Beträge ausbezahlt wurden, sollte man sich vorstellen, was in so einem Fall in der Privatwirtschaft los wäre. Wenn ein leitender Angestellter höhere Gehälter auszahlt, als der Eigentümer des Unternehmens schriftlich bewilligt hat. Auch wenn der Vergleich etwas hinkt, wäre die Hölle los.

Trittbrettfahrer

Sterndeuter, Freitag, 23. Oktober 2009, 22:42 @ derSenf

:rofl: Wenn das so einfach ist, einer Partei etwas schmackhaft zu machen was wir umgesetzt haben wollen, sollten wir uns größere Trittbretter anschaffen damit alle darauf Platz haben, nicht nur !wir.
Oder wie Herr Bloms sinngemäß einmal meinte: die Bürger machen die Arbeit und die Parteien bedienen sich. :surprised:
Zuerst versuchen rauszuholen aus dem Topf was geht und nachdem kein Stadtrat für Frau B. aus DW mehr zu holen war kommt jetzt der g´sunde Menschenverstand zum Vorschein? Na wer´s glaubt wird selig. Oder lila.

Mit lieben Grüssen an die Löwingerbühne
Sterndeuter

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

insider, Mittwoch, 14. Oktober 2009, 14:53 @ Sterndeuter

werden eh nur 6 str.

http://www.meinbezirk.at/Gaenserndorf/bez_25/channel_1-8/chsid_1/uid_4674/id_546579

Schlanke Verwaltung mit sechs Stadträten
(14.10.09) Nach der außerordentlichen Gemeinderatswahl müssen sich einige Deutsch-Wagramer Parteien neu ausrichten.

DEUTSCH-WAGRAM. Gegen­über der Gemeinderatswahl 2005 haben die Grünen vier Mandate verloren und werden nun nur mehr durch LAbg. Amrita Enzinger im Gemeinderat vertreten sein. Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde von den Erneuerungen berichtet.
Man habe sich verjüngt und ein ambitioniertes Team aufgestellt, so LAbg. Enzinger. Vorgestellt wurden die promovierte Chemikerin DI Dr. Hildegard Sieberth, die es als Aufgabe sieht, die Trinkwasseranalytik zu überwachen, und Hela Ayni, die demnächst ihr Jus-Studium abschließen wird und nebenbei noch Politikwissenschaften studieren möchte.

Nicht gesamte Periode im Amt
Der „Grüne Laubfrosch“ soll wieder vermehrt erscheinen, die Bevölkerung mit Foldern informiert werden und Ziel ist eine informative Homepage. In Bezug auf die geplante Raststation an der S1-Ost mahnte Enzinger „dass die Umweltbelastung in unserem Gebiet noch stärker ansteigen wird!“ Enzinger teilte weiters mit, dass sie plant, ihr Gemeinderatsmandat nicht die gesamte Periode auszuüben, sondern bei Zeiten an eine der beiden Damen abzutreten.
„Wenn man den Wortmeldungen der Parteimitglieder bei der Hauptversammlung aufmerksam Gehör schenkte, konnte man den Eindruck erlangen, dass ausschließlich ich die Schuld für den Stimmenverlust bei der Gemeinderatswahl habe“, teilte StR a.D. Friedrich Ziehfreund mit und verabschiedete sich nach zehn Jahren Engagement von den Grünen und legte seine Mitgliedschaft zurück.
Sowohl bei der vorangegangen als auch bei dieser Gemeinderatswahl hat die SPÖ jeweils 4 Mandate verloren. Bei der Vorstandssitzung wurde das resignierende Ergebnis analysiert und man musste sich eingestehen, dass im Wahlkampf Fehler gemacht wurden und die Signale an die Bevölkerung nicht richtig rüber gebracht wurden. „Die Bevölkerung sah immer nur die Bürgermeisteraussage „Ich werde blockiert“. Wir sehen das aber nicht als Blockade, sondern aufzeigen der Fehler, die vom Bürgermeister gemacht worden sind“, kritisierte Vzbgm. Gustav Ewald.
Der SPÖ stehen zwei Stadträte zu. Gustav Ewald und Ing. Rainer Winkler wurden von der SPÖ für die Wahl zum Stadtrat nominiert. Weiters werden für die bisherigen Gemeinderäte Walter Havel und Roswitha Schranz Gabriela Paulhart und Matthias Voges nachnominiert.
„StR Friedrich Poppe und StR Evelyne Böcking werden, obwohl sie von der Partei aufgefordert wurden, ihr Mandat zur Verfügung zu stellen, was sie strikt abgelehnt haben, weiters dem Gemeinderat angehören. Das ist gesetzlich auch gedeckt, doch finde ich, dass es moralisch bedenklich ist, einen Posten auf den ich von der Partei gesetzt wurde, nicht der Partei zurückzugeben!“, beanstandete Ewald.
Die ÖVP hat der SPÖ bei den „Sondierungsgesprächen“ folgende Stadträte angeboten: Stadtrat für Gesundheit und Soziales und Stadtrat für Bestattung. Von der SPÖ wurde statt dem Bestattungsausschuss der Ausschuss für Umwelt und Jugend gefordert.
6 Stadträte muss die Gemeinde mindestens haben, höchstens 9 darf sie haben).
Die ÖVP ging bei der Gemeinderatswahl als Wahlsieger hervor, konnte die absolute Mandatsmehrheit erreichen und wird nunmehr 16 der 29 Gemeinderäte stellen. Neben den bereits bekannten ersten 14 Listenkandidaten werden Ing. Christiana Gratzer und Hannes Quirgst das Team komplettieren.
6 Stadträte muss die Gemeinde mindestens, höchstens 9 darf sie haben.

Kostenersparnis
„Wenn man auf die Ortsbevölkerung hört, so meinen neun von zehn Einwohnern, dass es nur sechs Stadträte geben sollte. Auch ich denke, dass eine schlankere Gemeindeverwaltung mit sechs Stadträten Sinn macht. Es spart zum einen Kosten und zum anderen haben wir eine schlankere Verwaltung“, so Bgm. Friedrich Quirgst.
Auch die Aufteilung der Ressorts wird sich daher ändern und den neuen Gegebenheiten angepasst. „Andrea Schlederer wird das Bildungsressort führen und Vizebürgermeisterin werden. Ing. Gerhard Horvath wird das Finanzressort, Ing. Franz Dietrich den Ausschuss für Infrastruktur und Mag. Franz Spehn den Ausschuss für Kultur und Umwelt leiten“, erklärt Quirgst.
Die Ausschüsse sollen jeweils acht Mitglieder haben, sodass alle größeren Parteien vertreten sind. Diese werden sich aus fünf ÖVP-Mandaten, zwei SPÖ-Mandataren und einem Vertreter der Bürgerliste „!wir für Deutsch-Wagram“ zusammensetzen. Seitens der Volkspartei wurde sowohl den Grünen als auch der FPÖ angeboten, dass sie in einem Ausschuss ihrer Wahl, ausgenommen dem Finanzausschuss, einen Vertreter entsenden können.
Die konstituierende Sitzung des Gemeinderates wird aller Voraussicht nach am 22. Oktober sein.
Andrea Konrad

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

;-), Mittwoch, 14. Oktober 2009, 18:20 @ insider

Es spart zum einen Kosten und zum anderen haben wir eine schlankere Verwaltung“, so Bgm. Friedrich Quirgst.

Jo eh, einige STR waren schon bisserl übergewichtig. :rofl:

Was ist Moral?

Walter Wimberger, Donnerstag, 15. Oktober 2009, 13:36 @ insider

"StR Friedrich Poppe und StR Evelyne Böcking werden, obwohl sie von der Partei aufgefordert wurden, ihr Mandat zur Verfügung zu stellen, was sie strikt abgelehnt haben, weiters dem Gemeinderat angehören. Das ist gesetzlich auch gedeckt, doch finde ich, dass es moralisch bedenklich ist, einen Posten auf den ich von der Partei gesetzt wurde, nicht der Partei zurückzugeben!“, beanstandete Ewald."

Moralisch bedenklich finde ich es, dass ein Spitzenkandidat nach solch herben Verlusten seiner Partei nicht persönliche Konsequenzen zieht sondern die Schuld immer noch bei anderen sucht!

Moralisch bedenklich finde ich es, dass sich ein Spitzenkandidat über das Meldegesetz hinwegsetzt und die Grüne Spitzenkandidatin an seinem Wohnsitz anmeldet um ihr die Kandidatur in Deutsch-Wagram zu ermöglichen.

Moralisch bedenklich finde ich es, dass Herr Ewald behauptet, die SPÖ hätte Frau Böcking und Herrn Poppe dazu aufgefordert, ihr Mandat zur Verfügung zu stellen - nachdem die Generalversammlung der SPÖ Frau Böcking und Herrn Poppe für diese Mandate vorgeschlagen hat, kann auch nur die Generalversammlung ihnen dieses Mandat wieder entziehen.

Moralisch bedenklich finde ich es, dass man der Bevölkerung von Deutsch-Wagram eine Kandidatenliste für die Wahl präsentiert und dannach von den Kandidaten fordert, ihre Listenplätze aufzugeben. Das wäre Betrug und Täuschung an jenen Deutsch-Wagramerinnen und Deutsch-Wagramern, die diese SPÖ-Liste bei der Gemeindratswahl gewählt haben.

Herr Ewald sollte sich Gedanken über seine eigenene etwas komischen Ansichten über Moral machen!

Was ist Moral?

ExSozi, Donnerstag, 15. Oktober 2009, 15:52 @ Walter Wimberger

Richtig. Nach so einen Wahldebakel muss der Spitzenkandidat zurücktreten. Das war der schlechteste Wahlkampf aller zeiten. Der Chef hat immer die Verantwortung für alles. Bei den Grünen läuft es genauso. Sündenbock ist der Ziehfreund. Wieder einen aus der Partei razsgeschmissen. Enzinger und Ewald wollen dann und wann den Platz für jüngere Kollegen räumen. Wer es glaubt wird selig!!!

Was ist Moral?

ExGrün, Donnerstag, 15. Oktober 2009, 17:36 @ ExSozi

Bis die Enzinger den Platz räumt, haben die Grünen wahrscheinlich nur mehr ein Mitglied (Enzinger selbst). Es war aber klar, dass sie das eine und einzige Mandat für sich beansprucht. Hätte von ihr nichts anderes erwartet.
Schuld an der Wahlschlappe der Grünen sind natürlich alle anderen, die die Genialität der Frau Enzinger einfach nicht erkennen wollen.

Was ist Moral?

ExGrün, Donnerstag, 15. Oktober 2009, 17:41 @ Walter Wimberger

Also, dass Leute zuerst auf einen Listenplatz gewählt (?) werden und dann aufgefordert werden den Platz frei zu machen für weiter hinten gereihte Leute, finde ich auch ein sehr seltsames Vorgehen.
Wer sich in so einer Partei engagiert, muss schon etwas heldenhaftes an sich haben.

Was ist Moral?

ExSozi-Name wird bereits verwendet, Donnerstag, 15. Oktober 2009, 23:28 @ ExGrün

Also mir ist zu Ohren gekommen, dass die Lister der SPÖ schon lange vorher beschlossen war.
Ereignet hat sich dann aber angeblich, dass Poppe und Böcking immer wieder gegen die PArtei und Ewald gearbeitet haben.


gelöscht

Gerüchte zu verbreiten, die persönliche Unterstellungen sind und die Privatsphäre verletzten, sind gesetzlich verboten. Und werden in diesem Forum nicht geduldet.

Ebenso wenig, dass Sie unter bereits verwendeten Pseudonymen Beiträge verfassen. Der Teilnehmer ExSozi wird wohl kaum innerhalb weniger Stunden seine Meinung um 180 Grad ändern, und eine völlig andere IP-Adresse (und Provider) verwenden.


(was natürlich auch krankheitshalber gewesen sein könnte - da möchte ich nichts unterstellen).

Wenn das alles nach der Wahl ans Tageslicht kommt oder eskaliert - kann ich mir schon gut vorstellen, dass man die beiden so schnell wie möglich weg haben möchte - wird aber erst bei der nächsten Wahl gehen, oder?

Soweit aus der (Gerüchte)küche. Wer weiß mehr?

Der ExSozi-Name wird bereits verwendet

Was ist Moral?

ExSozi, Freitag, 16. Oktober 2009, 15:42 @ ExSozi-Name wird bereits verwendet

Ebenso wenig, dass Sie unter bereits verwendeten Pseudonymen Beiträge verfassen. Der Teilnehmer ExSozi wird wohl kaum innerhalb weniger Stunden seine Meinung um 180 Grad ändern, und eine völlig andere IP-Adresse (und Provider) verwenden. [/color]

Ich bedanke mich für die Richtigstellung. Sicher ist der Beitrag nicht von mir. Das ist eine Frechheit!!
Ihr seid nicht mehr zu retten. Sogar nach dem Wahlkampf zerfleischen sich die Genossen immer noch.
Herr Ewald, Herr Winkler,
Wer prodozierte einen Skandal mit Anmeldung von Frau Enzinger??
Wer prodozierte einen Skandal mit seiner Peinlichkeit???
Wer prodozierte einen Mission 15 Blödsinn???
Wer hat die Menschen mit Open Air verärgert??
Wer hat den dummen Fragebogen prodoziert??
Wer hat die miesesten Wahlprospekte prodoziert??

Was ist Moral?

Sterndeuter, Freitag, 16. Oktober 2009, 19:48 @ Walter Wimberger

Ich bin froh, daß das Thema hier jetzt doch noch offen angesprochen wurde. Es ist mehr als nur bedenklich wie da in einer Partei, die sich noch dazu "sozial" und "demokratisch" nennt, mit gewählten Mandataren umgesprungen wird.

Daß die rote Fraktion schlimmste Probleme hat ist spätestens jedem g´standenen Wagramer am Wahlplakat Quirgst aufgefallen. Anton Angerer als Wahlbefürworter, nach der Wahl war zu hören, daß die Mehrzahl der roten Pensionisten einen Namensstimmzettel für Fritz Quirgst abgegeben hatten. "Denkzettel", "wir wollen einen richtigen Bürgermeister und nicht Guggi", "die Roten kann man nicht mehr wählen" -- Originalzitate.

Frau Böcking wird durch Sippenhaftung hinausgedrängt, Herr Poppe passt nicht in den Raster. Jung und dynamisch = jung und kritiklos Ewald folgend? Originalzitat Ewald: "Havel ist schuld". Havel???? Seit wann ist die zweite Reihe schuld! Das muß ein linkslastiges Problem sein, bei Ewald ist Havel schuld, bei Enzinger Ziehfreund. Gratulation für die Fähigkeit zur Selbstkritik! Wahrscheinlich haben Ewald und Enzinger zu Hause alle Spiegel verhängt, schwierig sich noch selbst ins Gesicht zu sehen nach dieser Wahl.

Zitat aus dem Interview Quirgst aus dem Kurier "wir sind intelligenter". Auch wenn es schmerzt, aber er hat recht. Das intelligentere Team hat auf jeden Fall die ÖVP. Sie sind alle der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig (Schriftstücke von zwei SPÖ Gemeinderäten hatten so schwere Rechtschreibfehler, mehrere in einem kurzen Satz, daß das unterstes Volksschulniveau ist, nicht vorzeigbar).

Um im Chaos eine Chance zu sehen: wenn Böcking und Poppe bei der SPÖ nicht mehr erwünscht sind, dann könnten sie frei abstimmen. Und das tun, was ihnen wirklich gut erscheint. Womit uns Ewald vielleicht sogar noch unbeabsichtigt einen Gefallen getan hat.

Eine Frage noch zu einem alten NÖN Artikel, wieso darf AltBgm. Wimberger nie mehr ein Amt in der SPÖ bekleiden?
Verwunderte Grüsse
Sterndeuter

Was ist Moral?

Walter Wimberger, Montag, 19. Oktober 2009, 12:54 @ Sterndeuter

Sehr geehrter Sterndeuter!

Wieso darf ich kein Amt mehr bei der SPÖ Deutsch-Wagram ausüben?!

Kurze Vorgeschichte: Der sog. Napoleonbaum (Schwarzpappel) war als Naturdenkmal gewidmet. Durch einen Vandalenakt Ende 2005 wurde dieser Baum durch ein Feuer beschädigt.

Anfang Februar 2006 ließ Herr Quirgst den Baum vom Bauhof umschneiden.

Laut der Gesetzeslage hätte Herr Quirgst die zuständigen Stellen der BH Gänserndorf verständigen und um Begutachtung des Schadens ansuchen müssen. Die BH Gänserndorf hätte danach über die weitere Vorgangsweise entschieden.

Da sich Herr Quirgst nicht an die bezughabenden Gesetze gehalten hat habe ich Anfang Februar 2006 eine Anzeige und Aufsichtsbeschwerde gegen Herrn Quirgst bei der BH Gänserndorf eingebracht.

Soweit in aller Kürze die Vorgeschichte!

Aufgrund dieser Aufsichtsbeschwerde und dieser Anzeige wurde in einer Vorstandssitzung im Februar 2006 der SPÖ Deutsch-Wagram von Herrn Ewald der Antrag eingebracht, mir alle Ämter innerhalb der Ortsorganisation Deutsch-Wagram abzuerkennen und weiters alle zukünftigen Tätigkeiten innerhalb der SPÖ Ortsorganisation Deutsch-Wagram zu untersagen.

Dieser Antrag wurde vom Parteivorstand mehrheitlich angenommen.

Weiter möchte ich mich zu dieser Causa nicht äußern - sie zeichnet aber ein relativ klares Bild vom sozialen und politischen Verständnis eines Herrn Ewald!

Aber anscheinend hat Herr Ewald nicht verlernt, in gewohnter Art und Weise seine angeblichen politischen Gegner innerhalb der eigenen Partei zu eliminieren - wie man an der jüngsten Vorgangsweise gegen die Stadträte Böcking und Poppe unschwer erkennen kann!

Walter Wimberger

Merkwürdig

Sterndeuter, Montag, 19. Oktober 2009, 22:56 @ Walter Wimberger

Erst einmal Danke für die direkte Antwort, mir wäre nie in den Sinn gekommen, daß die direkte Ursache im Napoleonbaumgemetzel lag!

Die Vorgeschichte scheint klar, ohne die SPÖ oder Herrn Ewald zu fragen wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. So habe ich das zumindestens verstanden. Und das reicht jetzt schon? Wenn man sich nicht mit der SPÖ Deutsch-Wagram berät sondern selbst vorgeht? Unter dem Motto: eigenständiges Handeln wird bestraft?

Die Aktion rund um Poppe/Böcking ist dermaßen beschämend, daß ich (und nicht nur ich) mich frage, wie lange sich das die SPÖ insgesamt noch bieten lässt bzw. wie lange sich die SPÖ Herrn Ewald noch leisten kann? Das Wahlergebnis ist schauderhaft, der "Erfolg" gibt uns also recht wenn wir schon vor der Wahl gesagt haben: er nicht. Er ganz sicher nicht. Er ist wirklich der Letzte, der die SPÖ vertreten sollte.

Können die SPÖ Ortsorganisationen wirklich so eigenständig Beschlüsse fassen, die dann von der gesamten SPÖ kritiklos mitgetragen werden? Ist das Eliminieren von Poppe und Böcking das Ausschalten der Letzten mit einer bestimmten IQ Grenze? Für mich steht fest, daß ohne Böcking und Poppe die SPÖ nicht die nötige Behendigkeit und Schnelligkeit hat, Diskussionen blitzschnell zu erfassen was widerum für eine Oppositionspartei zwingend erforderlich ist. Auf gut deutsch: die ÖVP wird die SPÖ in der derzeitigen Aufstellung niederwalzen, noch bevor sie Luft holen kann. Und Ewald wird uns wieder mit seltsamen Flugblättern bestücken die im Altpapier landen.
Nächtliche Grüsse
Sterndeuter

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Bloms, Freitag, 16. Oktober 2009, 01:20 @ Sterndeuter

NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 (übrigens am 2. Juli 2009 erneut abgeändert; u.a. wegen dem Entfall der Anpassung des Ausgangsbetrages bis 2011).

Hinweis: das ist die aktuelle nicht verbindliche Fassung aus dem RIS (daher ohne Gewähr). Rechtlich verbindlich sind nur die gedruckten Landesgesetzblätter.

Leider gibt es Probleme mit den Links im RIS.

http://www.ris.bka.gv.at/Suchen.wxe?Abfrage=LrNo&WxeReturnToSelf=True&TabbedMen...

http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=LrNo&Titel=N%C3%96+Landes-+und+Gemein...
--------------------------------

NÖ Landes- und
Gemeindebezügegesetz 1997

0032–0 Stammgesetz 133/97 1997-12-19
Blatt 1-9
0032–1 Druckfehlerberichtigung 22/98 1998-02-13
Blatt 5
0032–2 1. Novelle 93/98 1998-07-23
Blatt 2, 3, 4, 5, 7, 8, 8a
0032–3 2. Novelle 60/00 2000-05-30
Blatt 2, 5, 8
0032–4 3. Novelle 97/01 2001-09-28
Blatt 2, 8
0032–5 4. Novelle 74/03 2003-09-18
Blatt 3, 3a
0032–6 5. Novelle 53/08 2008-07-15
Blatt 2, 3, 3a, 5, 5a, 5b
0032–7 6. Novelle 23/09 2009-02-20
Blatt 6, 7, 9
0032–8 Druckfehlerberichtigung 34/09 2009-02-27
Blatt 6
0032–9 7. Novelle 80/09 2009-08-28
Blatt 2, 6, 9

Ausgegeben am
28. August 2009
Jahrgang 2009
80. Stück
Der Landtag von Niederösterreich hat am 2. Juli 2009
beschlossen:

Änderung des
NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997
Das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997,
LGBl. 0032, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 2 wird das Datum “1. Juli” durch das
Datum “1. Jänner” und die Gesetzesfassung
“BGBl. I Nr. 5/2000” durch die Gesetzesfassung
“BGBl. I Nr. 53/2009” ersetzt.
2. Im § 15 Abs. 2 wird das Datum “31. Mai” ersetzt
durch das Datum “30. November” und das Datum
“1. Juli” ersetzt durch das Datum “1. Jänner”.
3. In § 26 wird folgender Abs. 3 angefügt:
Der Präsident:
Penz
Der Landeshauptmann:
Pröll
Der Landeshauptmann-
Stellvertreter:
Sobotka
Der Landeshauptmann-
Stellvertreter:
Leitner

Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt:
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausgangsbetrag
2. Abschnitt: Bezüge und Sonderzahlungen der Landesorgane
§ 3 Höhe der Bezüge
§ 4 Anfall und Einstellung der Bezüge
§ 5 Sonderzahlung
§ 6 Bezugsfortzahlung
§ 7 Auszahlung der Bezüge und der Sonderzahlung
3. Abschnitt: Sonstige Ansprüche der Landesorgane
§ 8 Dienstwagen
§ 9 Vergütung für Dienstreisen
4. Abschnitt: Pensionsvorsorge der Landesorgane
§ 10 Pensionsversicherungsbeitrag
§ 11 Anrechnungsbetrag
§ 12 Anrechnung
5. Abschnitt: Freiwillige Pensionsvorsorge der Landesorgane
§ 13 Beitragsleistung
6. Abschnitt: Ansprüche der Gemeindeorgane
§ 14 Höhe der Bezüge und Entschädigungen in einer
Stadt mit eigenem Statut
§ 15 Höhe der Bezüge und Entschädigungen in anderen
Gemeinden
7. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen für Gemeindeorgane
§ 16 Kommissionsgebühr
§ 17 Bezügevorrang und Sonderzahlungen
§ 18 Festsetzung der Bezüge und Entschädigungen
§ 19 Entstehen und Erlöschen der Ansprüche
§ 20 Auszahlung
§ 21 Vergütung für Dienstreisen
§ 22 Pensionsversicherung und freiwillige
Pensionsvorsorge
8. Abschnitt: Bezüge des Präsidenten und der
Vizepräsidenten der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer
§ 23 Höhe der Bezüge, Pensionsvorsorge
9. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen für Organe und
Schlußbestimmungen
§ 24 Verzichtsverbot
§ 25 Eigener Wirkungsbereich
§ 26 Inkrafttreten

1. Abschnitt
§ 1
Anwendungsbereich
(1) Den Mitgliedern der NÖ Landesregierung, den Mitgliedern
des NÖ Landtages, dem Landesrechnungshofdirektor,
dem amtsführenden Präsidenten und
dem Vizepräsidenten des Landesschulrates für Niederösterreich
(Landesorgane) gebühren Bezüge
nach diesem Gesetz.
(2) Den Bürgermeistern, den Vizebürgermeistern, den
Mitgliedern des Stadtsenates, Stadtrates und
Gemeindevorstandes sowie den übrigen Mitgliedern
des Gemeinderates und den Ortsvorstehern
(Gemeindeorgane) gebühren Bezüge, Entschädigungen
oder Sitzungsgelder und Kommissionsgebühren
nach diesem Gesetz.
(3) Dem Präsidenten und den Vizepräsidenten der
NÖ Landes-Landwirtschaftskammer gebühren
Bezüge nach diesem Gesetz.
(4) Die in den Abs. 1 bis 3 angeführten Personen werden
in ihrer Gesamtheit als “Organe” bezeichnet.
§ 2
Ausgangsbetrag
(1) Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe
beträgt monatlich € 7.267,3 (Bezug eines Mitgliedes
des Nationalrates nach dem Bundesbezügegesetz,
BGBl. I Nr. 64/1997).
(2) Der Ausgangsbetrag erhöht sich jährlich mit
Wirksamkeit vom 1. Jänner, entsprechend dem § 3
des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung
von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I
Nr. 64/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 53/2009.
(3) Die Landesregierung hat den sich durch die Erhöhung
ergebenden Ausgangsbetrag im Landesgesetzblatt
kundzumachen.
2. Abschnitt
Bezüge und Sonderzahlungen der
Landesorgane
§ 3
Höhe der Bezüge
(1) Die Bezüge betragen für
1. den Landeshauptmann 200 %,
2. einen Landeshauptmann-Stellvertreter 190 %,
3. einen Landesrat 180 %,
4. den Präsidenten des NÖ Landtages (wenn
kein weiterer Beruf mit Erwerbsabsichten ausgeübt
wird) 150 %,
5. einen Klubobmann im NÖ Landtag (wenn kein
weiterer Beruf mit Erwerbsabsichten ausgeübt
wird) 140 %,
6. den amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates
für Niederösterreich 120 %,
6a. den Landesrechnungshofdirektor 120 %,
7. den Präsidenten des NÖ Landtages (wenn ein
weiterer Beruf mit Erwerbsabsichten ausgeübt
wird) 110 %,
8. einen Klubobmann im NÖ Landtag (wenn ein
weiterer Beruf mit Erwerbsabsichten ausgeübt
wird) 100 %,
9. den zweiten und dritten Präsidenten des
NÖ Landtages 100 %,
10. den Vizepräsidenten des Landesschulrates
für Niederösterreich
a) wenn er keinen weiteren Beruf mit
Erwerbsabsicht ausübt, 60 %,
b) wenn er einen weiteren Beruf mit
Erwerbsabsicht ausübt, 50 %,
11. einen Abgeordneten desNÖLandtages 80 %,
des Ausgangsbetrages nach § 2.
(2) Hätte ein Landesorgan gleichzeitig Anspruch auf
mehrere Bezüge nach Abs. 1 gebührt ihm nur der
jeweils höchste Bezug.
(3) Der Präsident des Landtages, jeder Klubobmann des
Landtages sowie der Vizepräsident des Landesschulrates
für Niederösterreich haben innerhalb von
vier Wochen nach Übernahme der Funktion zu
erklären, ob auf die weitere Ausübung eines Berufes
mit Erwerbsabsicht verzichtet wird (Berufsverzicht).
Eine Änderung der beruflichen Situation während
der Funktion ist innerhalb von vier Wochen zu
melden.
(4) Besteht neben dem Anspruch auf Bezug nach Abs. 1
ein Anspruch auf Ruhebezug oder Ruhebezüge
nach den bezügerechtlichen Regelungen des
Bundes oder der Länder oder ein Ruhegehalt als
Mitglied der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften, so ist der Bezug nach Abs. 1 nur in
dem Ausmaß auszuzahlen, um den er die Summe
dieser Ansprüche übersteigt. Würde unter Anwendung
des Bundesverfassungsgesetzes über die
Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre,
BGBl. I Nr. 64/1997 in der Fassung BGBl. I
Nr. 119/2001, die Summe der nach diesem Bundesverfassungsgesetz
verbleibenden Ansprüche den
Bezug nach Abs. 1 unterschreiten, erhöht sich das
Ausmaß des auszuzahlenden Bezuges nach dem
vorstehenden Satz um den Betrag, um den dieser
Bezug nach Anwendung dieses Bundesverfassungsgesetzes
unterschritten würde.
§ 4
Anfall und Einstellung der Bezüge
(1) Der Anspruch auf Bezüge beginnt mit dem Tag der
Angelobung oder Bestellung und endet mit dem Tag
des Ausscheidens aus der Funktion.
(2) Wird außer im Fall des Abs. 3 die Funktion nicht während
des ganzen Monats ausgeübt, gebührt in
diesem Monat nur für jeden Tag der Funktionsausübung
ein Dreißigstel des Bezuges.
(3) Scheidet ein Landesorgan durch Tod aus seiner
Funktion aus, gebührt der Bezug bis zum Ende des
betreffenden Monats.
§ 5
Sonderzahlung
Neben den Bezügen gebührt dem Landesorgan für jedes
Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von
einem Sechstel der Summe der Bezüge, die ihm nach
diesem Gesetz für das betreffende Kalendervierteljahr
tatsächlich zustehen (13. und 14. Monatsbezug).
§ 6
Bezugsfortzahlung
(1) Haben Landesorgane keinen Anspruch auf die Fortsetzung
einer Erwerbstätigkeit, gebührt ihnen bei
Beendigung ihrer Funktionsausübung auf Antrag
eine Fortzahlung von 75 % der monatlichen Bezüge
unter anteilmäßiger Berücksichtigung der Sonder-
zahlungen.
(1a) Bestehen Einkünfte nach § 2 Abs. 3 Z. 5 bis 7 des Einkommenssteuergesetzes
1988, BGBl.Nr. 400/1988 in
der Fassung BGBl. I Nr. 22/2003, bzw. Ansprüche auf
solche Einkünfte, ist jeweils ein Zwölftel dieser Jahreseinkünfte
von den monatlichen Bezugsfortzahlungsansprüchen
nach Abs. 1 in Abzug zu bringen.
Bestehen zum Zeitpunkt der Beendigung der Funktionsausübung
Ansprüche auf monatliche Bezüge
oder Entschädigungen nach diesem Gesetz oder
nach vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen
Vorschriften, sind diese monatlichen Bezüge oder
Entschädigungen von den monatlichen Bezugsfortzahlungsansprüchen
nach Abs. 1 ebenfalls in Abzug
zu bringen. Dies gilt in gleicher Weise, wenn im Zeitraum
der Bezugsfortzahlung Funktionen nach dem
6. Abschnitt dieses Gesetzes neuerlich ausgeübt
werden.
(2) Der Anspruch auf Bezugsfortzahlung besteht nur
solange, als nicht ein Anspruch auf Geldleistungen
1. für die Ausübung einer neuerlichen Funktion
nach § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes, einer neuerlichen
Funktion nach vergleichbaren bundes- oder
landesrechtlichen Vorschriften oder einer neuerlichen
Funktion im Rahmen der Europäischen
Gemeinschaften,
2. für eine sonstige Erwerbstätigkeit oder
3. aus einer Pension
besteht.
(3) Die Bezugsfortzahlung gebührt
1. Anspruchsberechtigten, die nach dem § 2 des
Unvereinbarkeitsgesetzes 1983, BGBl.Nr. 330, in
der Fassung BGBl. I Nr. 194/1999, oder anderen
landesgesetzlichen Vorschriften keinen anderen
Beruf ausüben dürfen, für die Dauer von höchstens
sechs Monaten,
2. sonstigen Anspruchsberechtigten für die Dauer
von höchstens drei Monaten.
(4) Der Anspruch auf Bezugsfortzahlung besteht nicht,
wenn ein Anspruch
1. auf eine Geldleistung nach Abs. 2 Z. 1 bis 3 deswegen
nicht besteht, weil das Landesorgan
darauf verzichtet hat, oder
2. auf eine Pension deswegen nicht besteht, weil
das Landesorgan einen hiefür erforderlichen
Antrag nicht gestellt hat.
(5) Hat ein Anspruchsberechtigter auf Grund einer
früheren Tätigkeit eine dem Abs. 1 vergleichbare Lei-
stung nach diesem Gesetz, nach anderen bundesrechtlichen
Vorschriften, nach landesrechtlichen
Vorschriften oder nach Vorschriften der Europäischen
Gemeinschaften erhalten, ist diese auf den
nunmehr gebührenden Anspruch anzurechnen.
(6) Im übrigen gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes
über die Bezüge auch für die Bezugsfortzahlung.
§ 7
Auszahlung der Bezüge und der Sonderzahlung
(1) Die Bezüge sind im voraus am Anfang eines jeden
Monats auszuzahlen. Ist der Auszahlungstag kein
Arbeitstag, sind die Bezüge und die Sonderzahlung
am vorhergehenden Arbeitstag auszuzahlen.
(2) Die für das erste Kalendervierteljahr gebührende
Sonderzahlung ist am 1. März, die für das zweite
Kalendervierteljahr gebührende Sonderzahlung am
1. Juni, die für das dritte Kalendervierteljahr gebührende
Sonderzahlung am 1. September und die für
das vierte Kalendervierteljahr gebührende Sonderzahlung
am 1. Dezember auszuzahlen.
(3) Das Landesorgan hat dafür zu sorgen, daß die ihm
gebührenden Geldleistungen unbar auf ein Konto
überwiesen werden können.
§ 8
Dienstwagen
(1) Den Mitgliedern der Landesregierung sowie den
Präsidenten des NÖ Landtages gebührt ein Dienstwagen.
(2) Die Anspruchsberechtigten haben für die Benützung
des Dienstwagens einen monatlichen Beitrag von 1,5%
des Anschaffungspreises dieses Dienstwagens,
höchstens aber 7 % des Ausgangsbetrages nach
§ 2 zu leisten.
§ 9
Vergütung für Dienstreisen
Dienstreisen (ausgenommen in Niederösterreich)
1. der Mitglieder der Landesregierung,
2. der Abgeordneten des NÖ Landtages im Auftrag des
Präsidenten des NÖ Landtages und
3. des amtsführenden Präsidenten und des Vizepräsidenten
des Landesschulrates für NÖ
sind nach den Bestimmungen der Landes-Reisegebührenvorschrift
(VIII. Teil der Dienstpragmatik der Landesbeamten
1972, LGBl. 2200) abzugelten. Nach denselben Vorschriften
sind auch Dienstreisen des Landesrechnungshofdirektors
in Niederösterreich abzugelten.
4. Abschnitt
Pensionsversicherung der Landesorgane
§ 10
Pensionsversicherungsbeitrag
(1) Das Landesorgan hat für jeden Kalendermonat seiner
Funktion oder der Bezugsfortzahlung gemäß § 6
im voraus einen monatlichen Pensionsversicherungsbeitrag
in der Höhe von 11,75 % des
Bezuges (einschließlich der Sonderzahlung) oder
einer allfälligen Bezugsfortzahlung an das Land zu
leisten. Auf die Beitragsgrundlage sind die §§ 45 und
54 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
(ASVG), BGBl.Nr. 189/1955, in der Fassung
BGBl.Nr. 47/1997, anzuwenden.
(1a) Abweichend von Abs. 1 gelten für den Pensionsversicherungsbeitrag
der Landesorgane der in der folgenden
Tabelle angeführten Geburtsjahrgänge die sich
aus folgender Tabelle ergebenden Prozentsätze:
ab 1985 10,35 %
1984 10,40 %
1983 10,45 %
1982 10,49 %
1981 10,54 %
1980 10,59 %
1979 10,64 %
1978 10,69 %
1977 10,74 %
1976 10,79 %
1975 10,84 %
1974 10,89 %
1973 10,94 %
1972 10,98 %
1971 11,03 %
1970 11,08 %
1969 11,13 %
1968 11,18 %
1967 11,23 %
1966 11,28 %
1965 11,33 %
1964 11,38 %
1963 11,42 %
1962 11,47 %
1961 11,52 %
1960 11,57 %
1959 11,62 %
1958 11,67 %
1957 11,72 %
1956 11,77 %
1955 11,82 %
(2) Abs. 1 und Abs. 1a sowie die §§ 11 und 12 sind nicht
auf Landesorgane anzuwenden, die in einem pensionsversicherungsfreien
Dienstverhältnis stehen.
§ 11
Anrechnungsbetrag
(1) Endet der Anspruch auf Bezüge oder auf Bezugsfort-
zahlung nach diesemGesetz, so hat das Land an den
Pensionsversicherungsträger, der aufgrund der ausgeübten
Erwerbstätigkeit zuständig ist oder aufgrund
der zuletzt ausgeübten Erwerbstätigkeit
zuständig war, einen Anrechnungsbetrag zu leisten.
Als Pensionsversicherungsträger gelten auch die
Versorgungseinrichtungen der gesetzlichen beruflichen
Vertretungen der nach § 5 des Gewerblichen
Sozialversicherungsgesetzes, BGBl.Nr. 560/1978 in
der Fassung BGBl. I Nr. 101/2007, von der Pensionsversicherung
ausgenommenen Personen.
(2) War das Landesorgan bis zu dem im Abs. 1 angeführten
Zeitpunkt nach keinem anderen Gesetz in der
Pensionsversicherung pflichtversichert, so ist der
Anrechnungsbetrag an die Pensionsversicherungsanstalt
der Angestellten zu leisten.
(3) Der Anrechnungsbetrag beträgt 22,8 % der Beitragsgrundlage
gemäß § 10 für jeden Monat des
Anspruches auf Bezug oder auf Bezugsfortzahlung.
Die Sonderzahlungen sind dabei anteilsmäßig zu
berücksichtigen.
(4) Der Anrechnungsbetrag ist binnen sechs Monaten
nach dem im Abs. 1 angeführten Zeitpunkt zu leisten.
(5) § 11 Abs. 1 letzter Satz gilt auch für jene Fälle, in
denen ab dem 1. Jänner 1998 ein Anrechnungsbetrag
an die Pensionsversicherungsanstalt (Pensionsversicherungsanstalt
der Angestellten) überwiesen
wurde. Der Anwendung des § 11 Abs. 1 letzter Satz
steht die Rechtskraft bereits ergangener Entscheidungen
nicht entgegen. In diesen Fällen sind die
Anrechnungsbeträge auf Antrag von der Pensionsversicherungsanstalt
mit dem Aufwertungsfaktor
gemäß den §§ 108 Abs. 4 und 108c des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl.
Nr. 189/1955 in der Fassung BGBl. I Nr. 101/2007,
aufzuwerten und bis zum 30. September 2008 an die
in § 11 Abs. 1 letzter Satz angeführten Versorgungseinrichtungen
zu überweisen.
§ 12
Anrechnung
Die gemäß § 11 Abs. 3 berücksichtigten vollen Monate
gelten als Beitragsmonate der Pflichtversicherung im Sinne
der vom jeweiligen Pensionsversicherungsträger anzuwendenden
sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
5. Abschnitt
Freiwillige Pensionsvorsorge der
Landesorgane
§ 13
Beitragsleistung
(1) Für ein Landesorgan, das nach dem § 2 des Unvereinbarkeitsgesetzes
1983, BGBl.Nr. 330, in der Fassung
BGBl. I Nr. 64/1997, oder anderen
landesgesetzlichen Vorschriften, keinen anderen
Beruf ausüben darf, ist ein Betrag von 10 %
1. des ihm nach §§ 3 und 4 gebührenden Bezuges
und
2. der Sonderzahlungen
in die vom Landesorgan ausgewählte Pensionskasse
oder an ein von ihm ausgewähltes Versicherungsunternehmen
für einen Versicherungsvertrag für
eine Rentenversicherung ohne Rückkaufsrecht zu
leisten.
(2) Die übrigen, von Abs. 1 nicht erfaßten Landesorgane
können sich durch Erklärung zur Leistung eines Beitrages
in eine von ihnen ausgewählte Pensionskasse
verpflichten. Ab dem auf die Abgabe einer solchen
Erklärung folgenden Monatsersten
1. verringern sich die ihm nach den §§ 3, 4 und 5
gebührenden Bezüge und Sonderzahlungen auf
zehn Elftel und
2. ist für das Landesorgan ein Beitrag von 10 % der
gemäß Z. 1 verringerten Bezüge und Sonderzahlungen
an die Pensionskasse zu leisten.
(3) Das Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG, BGBl. I
Nr. 64/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 3/2000, ist für
Landesorgane (§ 1 Abs. 1) nach Maßgabe folgender
Bestimmungen anzuwenden:
1. Die in den §§ 3 und 18 (Abschluß und Kündigung
von Pensionskassenverträgen), 4 (Leistung von
Beiträgen) und 6 (Tragung von Verwaltungskosten
und Versicherungssteuer) des Pensionskassenvorsorgegesetzes
– PKVG geregelten
Rechte und Pflichten hat das Land wahrzunehmen.
2. Die Erklärung über die ausgewählte Pensionskasse
(§ 3 Abs. 2 des Pensionskassenvorsorgegesetzes
– PKVG) ist gegenüber dem Land
abzugeben.
3. Anstelle der Bezüge nach dem Bundesbezügegesetz,
BGBl. I Nr. 64/1997, sind die Bezüge nach
diesem Gesetz maßgebend.
6. Abschnitt
Ansprüche der Gemeindeorgane
§ 14
Höhe der Bezüge und Entschädigungen in
einer Stadt mit eigenem Statut
(1) Der Bezug des Bürgermeisters einer Stadt mit eigenem
Statut hat von 55 % bis höchstens 130 % des
Ausgangsbetrages nach § 2 zu betragen und ist
durch Verordnung des Gemeinderates (§ 18) festzusetzen.
(2) Die Bezüge dürfen für
1. jedes zur Vertretung des Bürgermeisters berufene
Mitglied des Stadtsenates 80 %,
2. ein sonstiges Mitglied des Stadtsenates ausgenommen
eines nach Z. 1 50 %
des für den Bürgermeister nach Abs. 1 festgesetzten
Bezuges nicht übersteigen.
(3) Die Entschädigungen dürfen für
1. ein Mitglied des Gemeinderates 20 %,
2. den Vorsitzenden des Kontrollausschusses
50 %
des für den Bürgermeister nach Abs. 1 festgesetzten
Bezuges nicht übersteigen.
§ 15
Höhe der Bezüge und Entschädigungen in
anderen Gemeinden
(1) Der Bezug des Bürgermeisters einer Gemeinde
beträgt in den Gemeinden
bis zu 1000 Einwohner 30 %
von 1.001-2.500 Einwohner 35 %
von 2.501-3.500 Einwohner 40 %
von 3.501-5.000 Einwohner 45 %
von 5.001-10.000 Einwohner 55 %
von 10.001-15.000 Einwohner 65 %
von 15.001-20.000 Einwohner 70 %
über 20.000 Einwohner 85 %
des Ausgangsbetrages nach § 2. Die übrigen Entschädigungen
setzt der Gemeinderat mit Verordnung
(§ 18) fest.
(2) Die Zahl der Einwohner entspricht der Summe der
Einwohner mit Hauptwohnsitz oder einem weiterem
Wohnsitz zum Stand des Zentralen Melderegisters
am 30. November eines jeden Jahres. Eine aufgrund
geänderter Einwohnerzahlen notwendige Anpassung
ist jeweils mit Wirkung vom 1. Jänner vorzunehmen.
(3) Die Entschädigungen haben für
1. den (Ersten) Vizebürgermeister bis 50 %,
2. den Zweiten Vizebürgermeister bis 40 %,
3. den Dritten Vizebürgermeister bis 35 %,
4. die Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtrates),
ein Mitglied des Gemeinderates, das zum
Kassenverwalter bestellt ist, einen Ortsvorsteher
bis 30 %,
5. die Vorsitzenden der Gemeinderatsausschüsse
bis 15 %,
6. die Umweltgemeinderäte bis 15 %,
7. die Mitglieder des Gemeinderates bis 7,5 %,
mindestens jedoch 3 %
des für den Bürgermeister nach Abs. 1 festgesetzten
Bezuges zu betragen, wobei die Entschädigungen für
ein Mitglied des Gemeinderates, das zum Kassenverwalter
bestellt ist oder einen Ortsvorsteher nicht
höher festgesetzt werden dürfen, als die Entschädigung
für ein Mitglied des Gemeindevorstandes
(Stadtrates). Sollte die Arbeitsbelastung des Ortsvorstehers
höher sein als jene eines Mitgliedes des
Gemeindevorstandes kann die Entschädigung des
Ortsvorstehers auch höher festgelegt werden.
(4) Der Gemeinderat kann beschließen, daß den Mitgliedern
des Gemeinderates anstelle der Entschädigung
gemäß Abs. 3 Z. 7 für die Teilnahme an einer
Gemeinderatssitzung ein Sitzungsgeld in der Höhe
von höchstens 20 % des Bezuges des Bürgermeisters
gebührt.
7. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
für Gemeindeorgane
§ 16
Kommissionsgebühr
Den Mitgliedern des Gemeinderates, deren monatliche
Entschädigung weniger als 5 % des Ausgangsbetrages
(§ 2) beträgt oder die ein Sitzungsgeld gemäß § 15 Abs. 4
beziehen und die besondere Aufgaben wahrzunehmen
haben, kann zusätzlich eine Kommissionsgebühr für jede
angefangene halbe Stunde dieser Tätigkeit von höchstens
0,05 % des Ausgangsbetrages (§ 2) zuerkannt werden,
sofern für diese Tätigkeit nicht nach anderen gesetzlichen
Bestimmungen ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
§ 17
Bezügevorrang und Sonderzahlungen
(1) Hat ein Gemeindeorgan gleichzeitig Anspruch auf
mehrere Bezüge oder Entschädigungen nach dem
6. Abschnitt, so gebührt ihm nur der jeweils höchste
Bezug. Der Gemeinderat kann in der Verordnung
(§ 18) festlegen, daß die Entschädigung als Mitglied
des Gemeinderates oder das Sitzungsgeld neben der
Entschädigung für den Vorsitzenden eines Gemeinderatsausschusses
oder eines Umweltgemeinderates
gebührt. In der Verordnung kann auch
festgelegt werden, daß die Entschädigung als
Mitglied des Gemeindevorstandes neben der Entschädigung
als Ortsvorsteher gebührt, wobei diese
Entschädigungen jedoch insgesamt 30%des für den
Bürgermeister festgesetzten Bezuges nicht übersteigen
dürfen.
(2) Neben den Bezügen (§ 14 Abs. 1 und 2 und § 15
Abs. 1) gebührt für jedes Kalendervierteljahr eine
Sonderzahlung im Sinne des § 5.
(3) Auf Organe nach § 14 Abs. 1 und 15 Abs. 1 ist § 6 mit
der Maßgabe anzuwenden, dass der Anspruch auf
Bezugsfortzahlung auf die Dauer von höchstens
3 Monaten besteht.
§ 18
Festsetzung der Bezüge und Entschädigungen
Die Höhe der Bezüge gemäß § 14 Abs. 1 und 2, der Entschädigungen
oder des Sitzungsgeldes und der Kommissionsgebühr
und die besonderen Aufgaben gemäß § 16
hat der Gemeinderat mit Verordnung festzulegen, wobei
1. die Größe (Fläche, Einwohnerzahl innerhalb der
Stufe gemäß § 15 Abs. 1) der Gemeinde und
2. die besondere Aufgabenstellung der Gemeinde
in wirtschaftlicher, kultureller, sozialer oder sonstiger
Funktion sowie die sich daraus ergebende
Arbeitsbelastung
zu berücksichtigen sind.
§ 19
Entstehen, Erlöschen und Ruhen der Ansprüche
(1) Der Anspruch auf den Bezug oder die Entschädigung
entsteht mit dem jeweiligen Funktionsbeginn (z.B. die
Angelobung als Bürgermeister; Beginn der Funktionsperiode
für die Mitglieder des Gemeindevorstandes;
Wahl zum Vorsitzenden eines Ausschusses). Für
den Fall, dass der Funktionsbeginn nicht auf den
ersten Tag eines Kalendermonates fällt, gebührt lediglich
der aliquote Anteil des monatlichen Bezuges
oder der monatlichen Entschädigung.
(2) Der Anspruch auf die Kommissionsgebühr entsteht
mit Beginn der anspruchsbegründenden Tätigkeit.
(3) Der Anspruch auf den Bezug oder die Entschädigung
erlischt mit dem Funktionsende, spätestens jedoch
mit dem Funktionsbeginn der neuen Mandats- oder
Amtsträger. Für den Fall, dass das Funktionsende
nicht auf den letzten Tag eines Kalendermonates
fällt, gebührt lediglich der aliquote Anteil des monatlichen
Bezuges oder dermonatlichen Entschädigung.
(4) Der Bezug des Bürgermeisters gemäß § 15 Abs. 1
wird auf 80 v.H. gekürzt, wenn dieser an der Amtsausübung
länger als zwei Monate verhindert ist. Der
gemäß § 27 der NÖ Gemeindeordnung 1973 zu
seiner Vertretung berufenen Person gebührt für diesen
Zeitraum anstelle ihrer bisherigen Entschädigung
eine Entschädigung in der Höhe des auf den
Vertretungszeitraum entfallenden aliquoten Anteiles
des Bezuges des Bürgermeisters und ein aliquoter
Anteil an den Sonderzahlungen.
(5) Wenn der Vorsitz eines Gemeinderatsausschusses
unbesetzt ist und der Stellvertreter die Aufgaben des
Vorsitzenden wahrnimmt, so gebührt dem Stellvertreter
des Vorsitzenden in dieser Zeit eine Entschädigung
in der Höhe der dem Vorsitzenden zustehenden
Entschädigung. Der letzte Satz der Abs. 1 und 3 gilt
sinngemäß.
§ 20
Auszahlung
Für die Auszahlung der Bezüge, Sonderzahlungen und
Entschädigungen gilt § 7 sinngemäß. Die Sitzungsgelder
und die Kommissionsgebühren sind spätestens bis zum
Ende des folgenden Monats auszuzahlen.
§ 21
Vergütung für Dienstreisen
Dienstreisen der Gemeindeorgane sind nach den Bestimmungen
der Landes-Reisegebührenvorschrift (VIII. Teil
der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200)
abzugelten. Für Reisen im Gemeindegebiet gebührt keine
Reisezulage.
§ 22
Pensionsversicherung und freiwillige
Pensionsvorsorge
(1) Für die Pensionsversicherung des Bürgermeisters
und der Organe gemäß § 14 Abs. 2 Z. 1 gelten die
Bestimmungen der §§ 10 bis 12 sinngemäß.
(2) Für die freiwillige Pensionsvorsorge des Bürgermeisters
und der Organe gemäß § 14 Abs. 2 Z. 1
gelten dieBestimmungen des § 13Abs. 2 sinngemäß.
(3) Das Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG, BGBl. I
Nr. 64/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 3/2000, ist für
Gemeindeorgane (§ 1 Abs. 2) nach Maßgabe folgender
Bestimmungen anzuwenden:
1. Die in den §§ 3 und 18 (Abschluß und Kündigung
von Pensionskassenverträgen), 4 (Leistung von
Beiträgen) und 6 (Tragung vonVerwaltungskosten
und Versicherungssteuer) des Pensionskassenvorsorgegesetzes
– PKVG geregelten Rechte
und Pflichten hat die Stadt bzw. die Gemeinde
wahrzunehmen.
2. Die Erklärung über die ausgewählte Pensionskasse
(§ 3 Abs. 2 des Pensionskassenvorsorgegesetzes
– PKVG) ist gegenüber der Stadt bzw.
der Gemeinde abzugeben.
3. Anstelle der Bezüge nach dem Bundesbezügegesetz,
BGBl. I Nr. 64/1997, sind die Bezüge
nach diesem Gesetz maßgebend.
8. Abschnitt
Bezüge des Präsidenten und der
Vizepräsidenten der
NÖ Landes-Landwirtschaftskammer
§ 23
Höhe der Bezüge, Pensionsvorsorge
(1) Die Bezüge betragen für
1. den Präsidenten der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer
75 %,
2. einen Vizepräsidenten der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer
55 %
des Ausgangsbetrages nach § 2.
(2) Die Abschnitte 2, 4 und 5 gelten sinngemäß mit der
Maßgabe, daß anstelle des Landes die NÖ Landes-
Landwirtschaftskammer tritt.
9. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für Organe
und Schlußbestimmungen
§ 24
Verzichtsverbot
(1) Die Organe dürfen auf Geldleistungen nach diesem
Gesetz nicht verzichten.
(2) Auf Geldleistungen nach dem 6. Abschnitt ist ein Verzicht
(ganz oder teilweise) nur dann zulässig, wenn
der Bezugsberechtigte nachweist, daß ihm durch die
Annahme der Geldleistung unter Berücksichtigung
seiner sonstigen Einkünfte und Ansprüche von
Gesetzes wegen ein die Geldleistungen nach diesem
Gesetz übersteigender Schaden oder sozialrechtlicher
Nachteil erwachsen würde.
§ 25
Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde
sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
§ 26
Inkrafttreten
(1) Es treten in Kraft:
1. Am 1. Jänner 1998: Der Abschnitt 1 mit Ausnahme
des § 1 Abs. 2, die Abschnitte 2, 3, 4, 5, 8
und 9 mit Ausnahme der §§ 24 Abs. 2 und 25.
2. Am 1. Juli 1998: § 1 Abs. 2, die Abschnitte 6 und 7
sowie die §§ 24 Abs. 2 und 25.
(2) Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung
dieses Gesetzes erlassen werden und müssen in
jedem Fall mit 1. Juli 1998 in Kraft gesetzt werden.
(3) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages
gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes
über die Begrenzung von Bezügen
öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997 in der
Fassung BGBl. I 53/2009, entfällt bis 31. Dezember
2010.

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Mut kann man nicht kaufen, Mittwoch, 09. Dezember 2009, 22:12 @ Bloms

Während man sich noch vortrefflich über die Richtigkeit der Gebührenerhöhung "unterhalten" kann, ist unser Bürgermeister schon einen Schritt weiter. Auf der "!wir"-Homepage steht heute zu lesen:

"Trotz leerer Gemeindekassa erfolgt im Voranschlag 2010 keine Reduzierung bei “Politiker-Aufwandsentschädigungen” – im Gegenteil es kommt in Krisenzeiten zu einer sagenhaften, nicht vorstellbaren Erhöhung von 42 %!!!

Jetzt frage ich mich, haben wir in diesem Thread nicht unlängst von einer bereits erfolgten, gesetzlichen Erhöhung des Bürgermeister-Bezuges gelesen? Und davon abhängig aller anderen Bezüge... Jetzt kommt es also schon wieder zu einer Erhöhung? Aus welchem Grund. Immerhin wurde jetzt doch einige Monate nichts gearbeitet - das kann doch nicht die Belohnung dafür sein. Macht dann insgesamt wieviel Prozent Erhöhung ? Dagegen sind ja die EU-Beamten Unschuldsengel. Meine Erhöhung heuer beträgt vielleicht 0,9 Prozent. Im besten Fall. Abhängig von den Beratungsergebnissen. :hammer:

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Hmmm, Mittwoch, 09. Dezember 2009, 23:43 @ Mut kann man nicht kaufen

Ich denke, !wir spricht zwar von einer neuen Erhöhung, meint aber die alte. Ein kleiner populistischer Überschriften-Trick halt

Wirklich nur eine Aufwandentschädigung?

Bloms, Donnerstag, 10. Dezember 2009, 00:49 @ Mut kann man nicht kaufen

Sofern ich die Aussagen auf der !wir Homepage richtig verstehe, handelt es um keine neue Erhöhung, sondern um die Erhöhung vom März 2009.

Ich versuche das Thema nochmals kurz zusammenzufassen:

Im März 2009 gab es eine Gesetzesänderung mit der der Bezug des Bürgermeisters und die Entschädigungen aller anderen Mitglieder des Gemeinderates um 42 % erhöht wurden.

Laut der Gesetzesänderung musste jedoch nur der Bezug des Bgm. auf einen Fixbetrag (4488 €) erhöht werden. Für alle anderen Entschädigungen wurde nur ein Höchstbetrag (Prozentsatz) festgelegt, der nicht ausgeschöpft werden muss.

Unser Gemeinderat hat jedoch die alte Verordnung, die die Höhe der Bezüge und Entschädigungen regelt, nie an die Gesetzesänderung angepasst. Daher ist diese alte Verordnung gesetzeswidrig.

Das heißt, der Gemeinderat müsste schnellstens eine neue Verordnung beschließen. Mit dieser neuen Verordnung könnten natürlich auch die Entschädigungen gesenkt werden (nicht der fixe Bezug des Bgm.)

Die !wir haben bei der konstituierenden Sitzung am 22.10.2009 einen Antrag für eine solche neue Verordnung eingebracht. Was gesetzeswidrig bzw. bei einer konstituierenden Sitzung nicht erlaubt ist.

Jetzt, also bei der Gemeinderatssitzung am 10.12.2009 wollen die !wir wieder eine neuen Antrag für eine neue Verordnung bezüglich der Höhe der Entschädigungen einbringen.

Laut dem Vorschlag der !wir würden die Einsparungen nun wegen einer 3 %-igen Erhöhung der alten (vor dem März 2009 bezahlten) Entschädigungen nur mehr 55.134 € ausmachen. Meines Erachtens zu wenig, angesichts der Krise und den geplanten Gebührenerhöhungen.

Aber ich finde es wie die !wir unfassbar, dass im Budget-Voranschlag der ÖVP keine Senkung der im März 2009 um 42 % erhöhten Entschädigung vorgesehen ist, und dafür als erste budgetwirksame Maßnahme in der ersten regulären Gemeinderatssitzung die Gebühren massiv erhöht werden.

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