Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet (Gemeinde)
Bezirksblatt Nr. 37, 9. September 2009
Nach unzähligen Wohnblöcken am Lindenhof, die seit nunmehr 25 Jahren (!) gebaut werden, unzähligen Reihenhausanlagen und sonstigem verdichteten Flachbau, sollen in der 3. Siedlung in der Kleistgasse die nächsten dreigeschossigen Wohnhausanlagen im Einfamilienhaus-Siedlungsgebiet hochgezogen werden.
Trotz unzähliger Proteste in den vergangenen Jahren ist keine Abkehr von dieser rücksichtlosen Siedlungspolitik erkennbar. Ganz im Gegenteil, auch Bgm. Quirgst ist offensichtlich ein Befürworter der grenzenlosen Wachstumspolitik in Deutsch-Wagram und macht auch noch Werbung für die Baugesellschaft.
Die fast schon skandalöse Vorgangsweise ist immer die gleiche. Zuerst lässt man Häuselbauer jahrelang unter enormen finanziellem (und körperlichen Arbeits-) Aufwand Einfamilienhäuser bauen, dann knallt man ihnen eine große Wohnhausanlage mitten rein, und ruiniert damit den Häuselbauern die Lebensqualität und den Wert ihrer Häuser.
Die 3. Siedlung ist mittlerweile zu einem Musterbeispiel einer absolut chaotischen Raumplanung geworden, die nur von den Interessen von Genossenschaften, Bauträgern, Großgrundbesitzern und Parteipolitik gesteuert wird. Ein ursprünglich klassisches Ein- und Zweifamilienhaus-Siedlungsgebiet, das durch eine chaotische Mixtur aus Sack-, Schleifen- und Privatstraßen (mitten im Siedlungsgebiet brechen drei der ursprünglich fünf Hauptaufschließungsstraßen ab) und bis zu fünfgeschossigen Wohnblöcken systematisch ruiniert wurde.
Wie stellen sich unsere Gemeindeverantwortlichen die Zukunft vor? Die 3. Siedlung versinkt jetzt schon im Verkehrslärm und einer für ein Ein- und Zweifamilienhaus-Siedlungsgebiet unzumutbaren Verkehrsbelastung. Auf der Bauernfeldgasse, Stifterstraße, Nestroygasse, Fichtegasse, Hausfeldstraße, usw. herrschen heute schon Lärmpegel (bedingt durch Straßenverkehrs-, Bahn- und Fluglärm), die weit über den Grenzwerten liegen. Durch die S8 wird es trotz eines Zubringers Helmahof (Verbindung B8 – Bockfließerstraße) zu einer weiteren Erhöhung des Verkehrs kommen. Und jede neue große Wohnhausanlage bedeutet natürlich noch mehr Verkehrslärm, auf Straßen, die größtenteils in einem katastrophalen Zustand sind, und auf denen größtenteils Gehsteige fehlen.
Jede neue Wohnhausanlage und Bevölkerungszunahme bedeutet nicht nur Verkehrszunahme und noch überfülltere Schnellbahnen, sondern ständige steigende Ausgaben für Kindergärten, Schulen, Verwaltung, Wasser- und Abwasseranlagen. Die Gebarungseinschau 2005 hat sogar ergeben, dass die Ausgaben der Gemeinde durch die Bevölkerungszunahme überproportional gestiegen sind. Reagiert darauf hat kein einziger Politiker. Eine Willkommenmappe zur "aktiven Aufnahme neu Zuziehender" wird das Problem wohl kaum lösen.
Grenzenloses Wachstum ist kein Naturgesetz. Viele andere Gemeinden in unserer Region leben ganz gut mit einer seit Jahrzehnten nahezu gleich bleibenden Einwohnerzahl. Wohingegen Gemeinden wie unsere, die eine weit über dem Durchschnitt liegende Bevölkerungszunahme zu verzeichnen hatten, stark an Lebensqualität verloren. Welches Interesse sollte der Großteil der hier wohnenden Bevölkerung haben, dass Deutsch-Wagram ständig wächst?
Wohnhausanlagen sind wichtig und notwendig. Aber in der richtigen Lage und nicht neben Einfamilienhäuser. Es widerspricht jeder vernünftigen Raumplanung Wohnhausanlagen fernab einer Einkaufsmöglichkeit und öffentlichen Verkehrsanbindung auf der grünen Wiese zu errichten. Wohnhausanlagen gehören im Zentrumsbereich einer Stadt errichtet.
Besonders ärgerlich an dieser rücksichtlosen und planlosen Siedlungspolitik in Deutsch-Wagram ist der Umstand, dass seit rund zwei Jahren die gesetzliche Möglichkeit (NÖ ROG) besteht, solche Fehlentwicklungen zu unterbinden (mit einigen Anstrengungen wäre das auch schon zuvor möglich gewesen). Die Gemeindeverantwortlichen wurden von mir darauf hingewiesen.
Voriges Jahr bot sich mit der Änderung bzw. Neufassung des Bebauungsplanes und der Bebauungsvorschriften eine große Chance die Bevölkerung etwas besser vor rücksichtlosen Planungen zu schützen. Eine breite Diskussion und Mitwirkung der Bevölkerung war jedoch seitens der Verantwortlichen nicht erwünscht. Bgm. Quirgst unterließ sogar die in der Bauordnung vorgesehene Information der Bevölkerung. Einen großen Aufschrei im Gemeinderat (nur die !wir übten Kritik) konnte ich nicht vernehmen. Die neuen Bebauungsvorschriften wurden mit großer Mehrheit im Gemeinderat beschlossen.
Eine Lösung in gegenständlicher Angelegenheit dürfte mit etwas gutem Willen nicht allzu schwer fallen, da der Bauherr kein privater Bauträger, sondern eine ÖVP Genossenschaft ist. Im Aufsichtsrat dieser gemeinnützigen Baugesellschaft ist u. a. LT-Präs. Bgm. Nowohradsky tätig. Nachdem angeblich auch noch keine Baubewilligung vorliegt, müssten doch die Verantwortlichen bei dieser Baugesellschaft zu überzeugen sein, dass dieses Bauvorhaben eine große Belastung für die Anrainer in der Umgebung darstellt. Es wird sich doch für dieses Bauvorhaben ein anderes, besser geeignetes Grundstück finden lassen.
Seit Jahren warnt die NÖ Landesregierung im Rahmen der von der Gestaltungsakademie herausgegebenen Broschüren, dass bei Festlegung von Bauklasse I und II mit 30% Bebauungsdichte, große Wohnblöcke im Ein- und Zweifamilienhaus-Gebiet ermöglicht werden.
Eine Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes etwa gemäß § 16 Abs. 5 des NÖ ROG ist daher dringend erforderlich und seit Jahren überfällig.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Schaut nach de##erta Wahlkampfaktion aus. Schwarze Baugenossenschaft stellt Tafel ohne Bewilligung auf – Bürgermeister lässt sich für Wohnungen feiern. Gehörig in die Hose gegangen Herr Burgamaster, mit Wohnblöcken machen sie sich bei uns keine Freunde.
Die Arbeitshandschuhe werden lange auf Spatenstich warten müssen.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Die Arbeitshandschuhe werden lange auf Spatenstich warten müssen.
Die Arbeitshandschuhe von den ÖVP stinken
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Die Arbeitshandschuhe von den ÖVP stinken
Eine blöde und frauenfeindliche Aktion.
Herr Bürgermeister gibt es die Arbeitshandschuhe auch in Frauengrößen?
So einen Schilderwald und so eine Zettelwut habe ich vor der Wahl noch nie erlebt. Was für eine Verschwendung, ich glaube die sind total übergeschnappt.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Wieder typisch BGM !!!!
In der einen Zeitung lässt er sich feiern - und in der NÖN lässt er verlauten, dass alles gegen den Willen der Gemeinde passiert - Augenauswischerei !!!
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Es gab einen Gestaltungsbeirat, wo unser Gemeindevertreter überstimmt worden ist.
Heißt das, unsere Gemeinde hat sich an den Planungen auch noch beteiligt? Das darf doch nicht wahr sein.
Warum wurde die betroffene Bevölkerung nicht informiert und nicht eingebunden?
Diese Vorgangsweise kommt mir von Bürgerinitiativenseite sehr bekannt vor (S8, Industrie, usw.). Obwohl der Bürgermeister und andere Gemeindeverantwortliche in die Planungen eingebunden waren und diesen zugestimmt haben, wurde niemand informiert und durfte niemand aus der Bevölkerung mitreden. Wenn dann ein Aufschrei aus der Bevölkerung kommt, ist man verwundert, haben alle anderen die Schuld und werden Beschwichtigungsaktionen gestartet.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Danke für die Info. Haben Sie das ÖVP Parteiprogramm gelesen? Da wird so richtig die ganze Scheinheiligkeit klar.
Es ist und gelungen, dass es auch bald wieder "Mietwohnungen mit Kaufoption" geben wird.
Das ist doch die Wohnhausanlage in der Heinrich von Kleistgasse.
Das vorhaben geschieht gegen den Willen der Stadt, aber unser BGM macht Wahlwerbung damit. Alles klar.
Weil Ehrlichkeit zählt
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Hi Leute,
DAS MÜSST IHR LESEN!!!!! ABSOLUTER KNÜLLER!!!!
Enzinger stellt auf der Grünen-HP die dummdreistdämlichste Anfrage aller Zeiten online:
Ich möchte Auskunft von Ihnen zum Gestaltungsbeirat der gegen den Willen der Stadtgemeinde baut und Auskunft über Ihre Kompetenz als Baubehörde 1. Instanz.
Seit wann es den Gestaltungsbeirat für Deutsch-Wagram?
Was ist Ihre Befugnis als Baubehörde 1. Instanz?
Fehlt nur noch die Frage: Herr Autobahnmeister was machen sie den ganzen Tag??
Reicht das für einen Entmündigungsantrag aus?????
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Ich frage mich gerade was sie uns damit sagen wollen ...
Etwa das sie so intelligent sind das sie alles wissen oder sie sich über jemanden lustig machen der nicht alles weiß und nachfragt ...
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Ich frage mich gerade was sie uns damit sagen wollen ...
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Etwa das sie so intelligent sind das sie alles wissen oder sie sich über jemanden lustig machen der nicht alles weiß und nachfragt ...
Lieber Michael, alais Bürger, aka ???
Ein Nachtsessonionist sollte wengstens lesen können.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Ich frage mich gerade was sie uns damit sagen wollen ...
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Etwa das sie so intelligent sind das sie alles wissen oder sie sich über jemanden lustig machen der nicht alles weiß und nachfragt ...
Lieber Michael, alais Bürger, aka ???
Wollen sie mir hier etwas unterstellen ?
Ein Nachtsessonionist sollte wengstens lesen können.
Danke ich kann lesen , aber sie können mir gerne erklären auf was sie hinaus wollen, jedoch bezweifle ich das sie mein Posting richtig gelesen haben ...
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Tut nicht streiten.
Von Intelligenz oder Verstand zeugen die Fragen von den Grünen wirklich nicht. Steinigt mich nicht, ich kenne mich mit der Bauordnung auch nicht aus, nur meiner Meinungnach hat Quirgst nie von einem Gestaltungsbereit von DW gesprochen. Wie kommt Enzinger auf die Idee? Sie hätte sich besser informieren sollen, was der Gestaltungsbereit ist.
Mit Verlaub, die Frage nach - Was ist Ihre Befugnis als Baubehörde 1. Instanz? -ist lächerlich. Das muss eine ehemalige V-BGM um Himmels Willen wissen. Sie war erste Vertreterinn des BGM. Die freche Antwort vom Quirgst kann ich mir vorstellen. Ich hätte geantwortet, Frau Kollegin, wenn sie das noch immer nicht wissen, dann studieren Sie die Gesetze.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Tut nicht streiten.
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Von Intelligenz oder Verstand zeugen die Fragen von den Grünen wirklich nicht. Steinigt mich nicht, ich kenne mich mit der Bauordnung auch nicht aus, nur meiner Meinungnach hat Quirgst nie von einem Gestaltungsbereit von DW gesprochen. Wie kommt Enzinger auf die Idee? Sie hätte sich besser informieren sollen, was der Gestaltungsbereit ist.
Mit Verlaub, die Frage nach - Was ist Ihre Befugnis als Baubehörde 1. Instanz? -ist lächerlich. Das muss eine ehemalige V-BGM um Himmels Willen wissen. Sie war erste Vertreterinn des BGM. Die freche Antwort vom Quirgst kann ich mir vorstellen. Ich hätte geantwortet, Frau Kollegin, wenn sie das noch immer nicht wissen, dann studieren Sie die Gesetze.
Zugegeben die Fragen treiben einem schon bisschen die Röte ins Gesicht.
Gut das bezüglich Baubehörde 1. Instanz sollte man wissen. Aber mal ehrlich wer kann sich schon alle Gesetze merken, ich glaube keiner.
Jedoch sollte man als Bürgermeister/in bzw Vizebürgermeister/in die wichtigsten Gesetzen kennen.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Was ist ein Gestaltungsbeirat?
Auf Grundlage des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes 2005 wurde die NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 beschlossen.
Die Wohnungsförderungsrichtlinie 2005 bestimmt:
Die Zuerkennung einer Wohnbauförderung für den Wohnungsbau setzt ab 01.01.2006 voraus, dass sämtliche Projekte:
• einem Gestaltungsbeirat (Beratungs- und Beurteilungsgremium) vorgelegt
oder
• im Rahmen eines Architektur- und Planungsauswahlverfahren begutachtet werden,
wobei das letztgenannte Verfahren ab 30 Wohneinheiten verpflichtend ist.
Der Gestaltungsbeirat besteht aus 5 Mitgliedern
• 1 Vertreter der jeweiligen Gemeinde
• 1 Vertreter des Bauträgers
• 1 Fachgutachter als Vorsitzender, welcher vom Steuerungskomitee bestimmt wird
• 1 Fachgutachter aus dem Gutachterkreis nach Wahl des Bauträgers
• 1 Fachgutachter aus dem Gutachterkreis nach Wahl des Landes
Links:
www.noe.gv.at/bilder/d39/Leitfaden_GSB_01_07_09_.pdf
www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Wohnungsbau/Wohnungsbau_5.wai.html
-----------------------------------------
Seltsam, dass dieses Vorhaben mit 33 Wohnungen nur ein Gestaltungsbeirat begutachtet hat, und nicht wie in der Richtlinie vorgesehen, ein Architektur- und Planungsauswahlverfahren stattgefunden hat.
Laut kursierenden Gerüchten hat unsere Gemeinde nur einen Bautechniker in diesen Gestaltungsbereit entsandt. Wobei sich die Frage stellt, ob eine nicht vom Gemeinderat ermächtigte und nicht gewählte Person überhaupt Vertretungsbefugnis hatte.
Wenn ein Gestaltungsbeirat einberufen wird, ist die grundsätzliche Entscheidung zum Bau einer Wohnhausanlage bereits gefallen und meist mit den Gemeinden akkordiert worden. Im Gestaltungsbereit wird, wie der Name schon besagt, über die Gestaltung diskutiert.
Daher verwundert es mich, dass ein Vertreter unserer Gemeinde daran teilgenommen hat, bzw. dass es überhaupt so weit gekommen ist. Unsere Gemeinde hätte diesem Projekt schon im Vorfeld ablehnend gegenüberstehen müssen.
Übrigens zeigt die gegenständliche Angelegenheit, dass die an sich gute Idee eines Gestaltungsbeirates nicht wirklich funktioniert, wenn Projekte in dieser Lage befürwortet werden. Und nur nebenbei, befindet sich am Ende der Richtlinie eine Liste mit Abwanderungsgemeinden (Bevölkerungsabnahme). Vielleicht sollten einmal diese Gemeinden bevorzugt gefördert werden.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Hallo Herr Bloms!
Mich würde interessieren:
Hat ein Gestaltungsbeirat einen Einfluss auf die Bewilligung?
Kann BM Quirgst das Projekt jederzeit verhindern wie im Kurier steht?
Kann man solche Projekte verhindern?
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Hallo Herr Julian!
Entschuldigung, ich bin nicht früher dazu gekommen.
Hat ein Gestaltungsbeirat einen Einfluss auf die Bewilligung?
Nein, natürlich nicht. Der Gestaltungsbeirat hat nur Einfluss auf die Vergabe der Wohnbauförderung. Eine Baubewilligung erteilt für so ein Bauvorhaben die Baubehörde I. Instanz einer Gemeinde. Die Baubehörde I. Instanz ist der Bürgermeister (siehe NÖ Bauordnung im RIS).
Kann BM Quirgst das Projekt jederzeit verhindern, wie im Kurier steht?
Jein. Einem Bürgermeister bzw. der Baubehörde stehen aber vielfältige Möglichkeiten offen. Ich kann hier jedoch keine Tipps zu den rechtlichen Möglichkeiten geben. Das wäre womöglich kontraproduktiv.
Prinzipiell hat ein Bürgermeister im Bauverfahren unparteiisch zu agieren. Wenn die baurechtlichen und bautechnischen Vorschriften eingehalten werden, ist eine Bewilligung zu erteilen. Wenn Sie sich als Häuselbauer ein Grundstück kaufen und um Bewilligung für ein Haus ansuchen, das alle Vorschriften einhält, würden Sie es auch nicht verstehen, wenn Ihnen die Bewilligung versagt wird.
Eine andere Geschichte ist das örtliche Raumordnungsprogramm.
Die Problematik sehe ich eher in der Frage, ob ein Bgm. Quirgst die baurechtlichen Möglichkeiten überhaupt ausschöpfen will. Ohne ihm etwas unterstellen zu wollen.
Kann man solche Projekte verhindern?
Allgemein oder im Einzelfall?
Allgemein Ja, beispielsweise durch Änderung des Flächenwidmungsplanes durch die Gemeinde.
Im Einzelnen kommt es auf den konkreten Fall an. Leider sind die Nachbarrechte in der Bauordnung recht beschränkt. Ich hoffe Sie verstehen, dass ich mich auch diesbezüglich nicht näher äußern will. Der Bürgerinitiative rund um die Kleistgasse werde ich nicht ins Handwerk pfuschen.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Nachtrag:
Zu den diesbezüglichen Aussagen in den heutigen Flugblättern der FPÖ und !wir (an den unsachlichen Untergriffen möchte ich mich aber nicht beteiligen):
Bezüglich Forderung der !wir nach Änderung des Bebauungsplanes:
Über den Bebauungsplan wird man die Problematik schwer in den Griff bekommen. Was soll im Bebauungsplan geändert werden? Besser wäre eine Änderung des Flächenwidmungsplanes.
Bezüglich Forderungen der FPÖ und Baurecht:
In den Bebauungsvorschriften von Deutsch-Wagram sind zwei Parkplätze pro neue Wohneinheit vorgesehen. In den bewilligten Bestand kann aus Gründen der Rechtssicherheit nicht eingegriffen werden.
Die Ermittlung der Bebauungsdichte ist in der Bauordnung genau geregelt und kann nicht abgeändert werden.
Die genaue Einhaltung der Bauordnung kann niemand garantieren. Leider sind die Rechte von Beteiligten und Außenstehenden im Baurecht sehr beschränkt. Selbst der Nachbar hat im Bauverfahren keinen absoluten Anspruch auf Einhaltung der Bebauungsdichte oder Höhe. Nur indirekt, sofern es die Belichtung der Hauptfenster betrifft. Den Instanzenzug im Bauverfahren auszuschöpfen dauert endlos und gestaltet sich sehr mühsam. Aufsichtsbeschwerden bleiben meist wirkungslos.
GR Sitzung 24. November
Laut wir! Homepage (http://www.wir4dw.at/?p=2207) gibt es bezüglich der neuen Wohnungen gebaut werden soll eine Gemeinderatssitzung.
Da wird man ja dann nun sehen was rauskommt und was nicht.
GR Sitzung 24. November
Ja wird richtig interessant wie der neue Stadtrat von der ÖVP, (Horvat ?) abstimmen wird, oder muss er wegen Befangenheit passen? Der wohnt nämlich dort um die Ecke.
GR Sitzung 24. November
Quirgst baut eigenem Stadtrat Wohnblock vor die Nase....herzallerliebst
Ein BGM mit Prinzipien. Keine Zusammenarbeit mit Politikern anderer Parteien und der eigenen Partei.
GR Sitzung 24. November
...ist zu lesen, dass der Bürgermeister sich zu den Äußerungen der Opposition in der Gemeinderatssitzung vom 24.11. nicht äußern wird, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Warum laufend? Hat der Bürgermeister schon die Bewilligung erteilt? Haben die Anrainer schon zugestimmt? Dachte, es wird "Kompromissvorschläge" seitens des Bürgermeisters geben. Andererseits hat der Bürgermeister nicht auch verkündet, dass er von der Landesregierung gezwungen wird, den Bau zu errichten? Andererseits hat der Bürgermeister im Wahlkampf nicht bereits die Errichtung von "Wohnbauten" angekündigt, oder? - Alles sehr undurchsichtig, finde ich.
Die Chance zur Erörterung all dieser Fragen, ist nun vertan, weil der Bürgermeister auf Fragen in der Gemeinderatssitzung nicht antworten wird. Wird sicher sehr lustig, wenn der Mann, der zusammenarbeiten kann, auf jede Frage nur mit seinem Namen und seinem Geburtsdatum antwortet. Unbedingt hingehen und anschauen, wird sicher lsutig.....
GR Sitzung 24. November
Alles sehr durchsichtig, finde ich.
Vor der Wahl verspricht man das Blaue vom Himmel. Nach der Wahl ist man wieder braver Parteisoldat.
Lustig finde ich das nicht.
GR Sitzung 24. November
EIN BILD SAGT MEHR ALS TAUSEND WORTE!!!
[...eine Bedrohung für Österreich]
Gefunden auf: http://www.deutsch-wagram.gv.at/system/web/fotogalerie.aspx?menuonr=219735730&detai...
GR Sitzung 24. November
.....ÖVP - eine Partei härter als eine Naturkatastrophe.
Vorschau von der Gemeinderatssitzung am 24. Nov. unter:
http://www.youtube.com/watch?v=8BXpss4l-kg&feature=player_embedded
http://sjdw.at.tf/
GR Sitzung 24. November
Hallo!
Soweit ich den Kurier-Artikel richtig verstehe (immer Vorsicht bei Zeitungsartikeln), wurde bereits ein Antrag auf Baubewilligung gestellt. Somit ist das Bewilligungsverfahren in Gang gesetzt worden.
Eine Bauverhandlung wurde wahrscheinlich noch nicht abgehalten, da in diesem Fall die Baubehörde die Nachbarn benachrichtigen hätte müssen. Auch hätte die Verhandlung auf der Amtstafel kundgemacht werden müssen. Ausnahme, kein Nachbar hätte Einwendungen gegen das Bauvorhaben erhoben, was nach den Protesten eher unwahrscheinlich ist. Dann wäre die Verhandlung entfallen. (Seitenhieb: warum werden Bauverhandlungen noch immer nicht auf der Gemeindehomepage veröffentlicht?)
Mit dem Antrag sind alle Möglichkeiten hinsichtlich Änderungen des Flächenwidmungs- und gegebenenfalls Bebauungsplanes hinfällig geworden.
Die Landesregierung hat niemanden gezwungen, sondern lediglich der Gestaltungsbeirat, der im Rahmen der Wohnbauförderung beigezogen wurde, hat offensichtlich keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Das hat jedoch mit dem Baubewilligungsverfahren nichts zu tun.
Eine Gemeinderatssitzung einzufordern ohne sich über den Verfahrensstand zu informieren, mutet etwas seltsam an. Die !wir, Grüne und SPÖ dürften da einiges verschlafen haben. Und erneut zeigt sich wie unsinnig es war, die monatelange Auflösung des Gemeinderates zu verursachen. Damit hat sich die Opposition die Möglichkeit verbaut, in solchen Fällen einzugreifen.
Erneut zeigt sich auch, dass die Interessen der Bevölkerung von keiner Partei im Gemeinderat vertreten werden. Das Posieren für ein Foto in der Presse ist zu wenig; und die SPÖ schließt laut dem Kurier Artikel nicht einmal aus, dem Projekt zuzustimmen (warum man dann allerdings extra eine Gemeinderatssitzung (mit) einberuft, bleibt ein Rätsel).
Noch betrüblicher ist nebenbei bemerkt der Umstand, dass aufgrund des extrem bürgerfeindlichen Baurechtes des Landes NÖ keine Nachbarn in der weiteren Umgebung ein Mitspracherecht bzw. Einspruchsrecht besitzen, obwohl sie ebenfalls vom Verkehr belastet werden.
Die Bürgerinitiative Kleistgasse, nehme ich an, wird ihr Einspruchs- und Berufungsrecht im weiteren Verfahren wohl in Anspruch nehmen.
Damit diese Gemeinderatssitzung nicht gänzlich zur Posse verkommt, sollte wenigstens darüber diskutiert werden, wie solche Fälle in Zukunft durch Änderung des Flächenwidmungsplanes verhindert werden können. Und warum dies nicht schon längst geschehen ist.
GR Sitzung 24. November
keine Ankündigung der Sitzung auf der Homepage der Gemeinde. Fasching geht vor die Sorgen der Bürger, nicht Herr Bürgermeister??
Typisch!!!!
GR Sitzung 24. November
...dafür steht es ja auf der ÖVP-Deutsch-Wagram Homepage. Das ist doch jetzt die amtliche Seite in Deutsch-Wagram, oder?
Vor lauter Zusammenarbeit hat der Mann mit Handschlagqualität einfach die Gemeindekompetenzen auf sich selbst übertragen - Ein Mann ein Wort....
GR Sitzung 24. November
und mit Fußtrittqualität verteidigt er diese.
GR Sitzung 24. November
Nono, wer wird denn so hart sein.
Ankündigung ist eh schon online. Sogar noch vor der GR-Sitzung!!!
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
kennt sich noch wer aus????
wir: 27. 10. eingereicht.
quirgst: bautafel im september erst nach baubewilligung aufgestellt???
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http://www.meinbezirk.at/Gaenserndorf/bez_25/channel_1-1-16/chsid_1/uid_4674/id_591221
Bezirksblatt Gänserndorf
Ortsbild-Gutachten, um Bauprojekt zu schrumpfen
(02.12.09) In der Sache Bauprojekt Kleistgasse ist Deutsch-Wagrams Bürgermeister Friedrich Quirgst derzeit um Schadensbegrenzung bemüht.
DEUTSCH-WAGRAM. 300 Unterschriften gibt es bereits gegen das Bauprojekt der Gebau-Niobau Gemeinnützige BaugmbH. In der Kleistgasse soll ein Wohnblock mit 33 Wohnungen entstehen, Anrainer befürchten erhöhte Lärmbelastung und eine Grundentwertung. Weitere Bürger haben sich den Gegner des Bauprojekts angeschlossen, sie befürchten mit der Entscheidung einen Präzedenzfall.
Kritik von Bürgerliste
Bürgermeister Friedrich Quirgst steht nun unter Beschuss. Die Bürgerliste !wir für Deutsch-Wagram wirft ihm vor, das heikle Projekt bewusst verheimlicht zu haben, erst im September habe die Bevölkerung von dem Bauvorhaben erfahren.
Quirgst weist die Vorwürfe zurück: die Gebau-Niobau habe erst nach Baubewilligung eine Bautafel errichten lassen, darüber könne er sich nicht hinwegsetzen.
Enttäuschung
Allerdings ist der Stadtchef über das Vorgehen des Bauträgers enttäuscht: „Sämtliche Möglichkeiten, die im Rahmen der Bauordnung möglich sind, werden ausgereizt, die Gebau-Niobau besteht aus wirtschaftlichen Gründen darauf.“
Nun wurde beschlossen, dass der Bauträger ein Ortsbild-Gutachten vorzulegen habe. Man hofft, dass ein negatives Gutachten des Landes Nö. dem Bauvorhaben in der geplanten Form Einhalt gebietet, damit die Wünsche der Bürger berücksichtigt und das Bauvolumen auf ein erträgliches Maß eingeschränkt werden können.
Parallel dazu will Quirgst gravierende Änderungen des Flächenwidmungsplans vornehmen lassen. Die Bauplaner der Stadtgemeinde sind bereits bei der Arbeit.
Ulrike Potmesil
Bezirksblatt-Artikel
Da hat die Redakteurin anscheinend etwas falsch verstanden oder durcheinander gebracht. Es gibt mit Sicherheit noch keine Baubewilligung - nur eine Einreichung des Bauvorhabens um Bewilligung. Pikanterweise nur 5 Tage nach der Konstituierung des Gemeinderates - damit dieser nichts mehr vor der Einreichung gegen das Bauprojekt unternehmen kann. Und nach dem Einreichen wirken Änderungen die der Gemeinderat beschließt nicht mehr auf das eingereichte Projekt.Was uns zu dem Punkt bringt - hätte es im Sommer einen Gemeinderat gegeben, hätte man dagegen noch vorgehen können.
Bezirksblatt-Artikel
Ulrike Potmesil, ojeeehhhhhh!!!!!!
Die versteht nicht etwas falsch, die versteht gar nix. Die selbsternannten Kampfschreiberlinge von den ganzen Gratisblattl gehören wegen Volksverblödung verboten. Allen voran das Bezirksblatt, aka Zentralorgan der Övp.
Bezirksblatt-Artikel
Achtung!!!
Lesen kann Spermatozoen schädigen.
Auf die kostenlose Klopapierlieferung möcht ich aber nicht verzichten.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Eine Baubewilligung wurde mit Sicherheit noch nicht erteilt, da erst ein Ortsbildgutachten vorgelegt werden muss. Ob es sich um ein Missverständnis oder eine bewusste Falschmeldung handelt, kann ich nicht beurteilen. Die Bezirksblätter bzw. das Bezirksblatt Gänserndorf ist jedenfalls bekannt dafür, Aussagen von BIs zu verdrehen. Ich nehme einmal wohlwollend an, das geschieht zumeist aus Unwissenheit (siehe haarsträubende Meinung von Frau Potmesil auf Seite 2, die auch nicht unkommentiert bleiben sollte).
Immerhin erfreulich, dass sich in dieser Angelegenheit etwas bewegt. Nachdem darüber bereits in der Zeitung berichtet wird, kann eine öffentliche Diskussion keinen Schaden mehr anrichten.
Daher:
Prinzipiell ist die Vorgangsweise unserer Gemeinde richtig. Mit dem Ortsbildparagrafen (§ 56 BauO) kann eine Gemeinde praktisch jedes Bauvorhaben abwürgen (vgl. die aktuelle Minarett-Diskussion). Leider ist die Ortsbildgestaltung kein Nachbarrecht, d.h. kann nicht von den Nachbarn beeinsprucht werden (nur von der Gemeinde/Baubehörde).
Wobei es in diesem Fall nicht einmal darum geht, ein Projekt mutwillig durch die Ortsbildbestimmung abzuwürgen, sondern um die Tatsache, dass sich solche dreigeschossigen Klötze tatsächlich nicht harmonisch in die Umgebung eines vorwiegend Ein- und Zweifamilienhaus-Gebietes einfügen.
Bleibt noch anzumerken, dass alte Bausünden (bestehende Klötze) keine Ausrede darstellen. Wie der VwGH schon mehrfach ausgesprochen hat, sind bestehende ortsbildstörende Gebäude kein Grund, das Ortsbild durch weitere Bauvorhaben noch weiter zu stören (der Lindenhof und sonstige Bausünden sind daher kein Grund, so weiterzumachen).
Wohingegen die Vorgangsweise, dem Bauträger die Vorlage eines Ortsbildgutachtens aufzutragen, falsch ist (falls die Aussagen in dem Artikel stimmen). Dies widerspricht auch der Aussage, dieses Gutachten werde vom Land NÖ erstellt, denn der Bauträger kann nur ein privates (nichtamtliches) Gutachten vorlegen.
Grundsätzlich hat die Baubehörde (unsere Gemeinde) von Amts wegen festzustellen, ob ein Bauvorhaben das Orts- und auch Landschaftsbild beeinträchtigt. Dabei hat die Baubehörde primär Amtssachverständige heranzuziehen (zur Verfügung stehende SV von Gemeinden und Ländern). In unserem Fall wäre das ein Sachverständiger eines Gebietsbauamtes des Landes NÖ. Dem Bauträger steht es frei, ein Gegengutachten eines privaten (nichtamtlichen) SV vorzulegen.
Ohne dem Gutachten vorgreifen zu wollen, wäre es in Anbetracht der besonderen Umstände (ÖVP- dominierte Landesregierung, ÖVP- dominierter Bauträger) unbedingt erforderlich gewesen, dass unsere Gemeinde einen nichtamtlichen, privaten Sachverständigen mit einem Ortsbildgutachten beauftragt, um von vornherein jede Diskussion über die Unparteilichkeit auszuschließen. Auch aus Gründen der erforderlichen Fachkenntnisse und des Arbeitsaufwandes wäre ein privater SV erforderlich, da ein schlüssiges Ortsbildgutachten nicht leicht zu erstellen ist. Der SV sollte ein abgesehener Architekt mit entsprechender Praxis sein, der nicht im Naheverhältnis zum Land oder der ÖVP steht (schwer zu finden).
Die wirtschaftlichen Gründe für diese extreme Bebauungsweise müsste der Bauträger erst einmal nachweisen. Nach meiner Erfahrung werden bei derartigen Bauvorhaben keinerlei Wirtschaftlichkeits-Analysen erstellt. Abgesehen davon, dass derartige Projekte in dieser Lage generell abzulehnen sind, wäre es vermutlich wirtschaftlicher, auf die sehr teure Tiefgarage und Sargdeckelkonstruktionen zu verzichten, und das ganze Projekt keiner und um ein Geschoss niedriger zu bauen.
Bleibt zu hoffen, dass die angekündigte, "gravierende Änderungen des Flächenwidmungsplanes" in die richtige Richtung geht; und die Bevölkerung diesmal zeitgerecht darüber informiert wird.
Übrigens: auch für die Errichtung einer derart großen Plakatwand (siehe Foto oben) bedarf es einer Baubewilligung. Wenn man die Konstruktion betrachtet, kann ich mir nicht vorstellen, wie ein Standsicherheitsnachweis erbracht werden könnte. Das heißt, es müsste der statische Nachweis erbracht werden, dass diese Plakatwand bei einem Sturm nicht davonfliegt.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Glauben Sie im ernst, dass Quirgst an einem negativen Ortsbildgutachten interessiert ist? Für mich sind das die üblichen Scheinheiligkeiten. Am Ende wird irgendein fauler Kompromiss herauskommen. Ein paar Wohnungen weniger, ein paar cm niedriger und Quirgst kann sagen, er hat eine Verkleinerung erreicht.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Auch ich bin nicht überzeugt, dass das Gutachten eine solche "pro-Einfamilienhauskultur" orientierte Aussage enthalten wird.
Ich denke nur an die Vertreter der NÖ Gestaltungsakademie ("NÖ Gestalten"), die bereits seit Jahren landauf und landab jedem Bauwilligen und jeder Baubehörde erklären, dass Einfamilienhausbauten nicht mehr zeitgemäß sind, da zu umweltbeinträchtigend, zu platzintensiv und zu wenig innovativ. Von dieser Seite wird daher immer auf die Vorzüge des "verdichteten Wohnbaus" hingewiesen. So wird dann wohl auch das Gutachten in diese Richtung lenken. Leider - und der Bürgermeister und der Bauwerber haben damit wieder freie Hand. Natürlich werden Auflagen verhängt werden - aber in welche Richtung.
Hat man eigentlich schon an andere Problematiken solcher Wohnbauten gedacht? Wo werden die Abstellplätze situiert? Wieviele? Direkt an der Grenze zu den Anrainern? Gibt es Lärm/Abgas-Schutzmöglichkeiten? Wie werden die Zufahrtswege gestaltet? Sind hier auch Möglichkeiten zur Zufahrt für Einsatzfahrzeuge (bis zum letzten Haus) gegeben? (Breite der Wege auf dem Grundstück - Umkehrmöglichkeiten,...).
Bauwerke dieser Größe benötigen einen eigenen Kinderspielplatz - ist dieser gegeben? Glaube nicht, dass der Bürgermeister diese Auflagen berücksichtigen wird, man wird sich daher als NachbarIn auf die Füsse stellen müssen.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Schauen Sie sich die seit Jahren expandierende Lindenhofsiedlung als neg. Beispiel an: Kein Parkkonzept bzw. teure Mietparkplätze , hohe Mieten von einigen hundert Euro pro Monat, 1 Kindergarten - keine Ende der Bebauung in Sicht.
Meiner Meinung nach wäre es bald sinnvoll den Zubringer L13-B8 schon vor der S8 zu bauen. Der Anrainerverkehr der 3.Siedlung benöitgt einen eigenen Zubringer auf die B8.
Ist schon jemanden aufgefallen, dass es sich in der Früh vor der Einmündung der L13 zur B8 schon regelmässig bis zum Marchfelderhof zurückstaut ?
Der neue Boom zur hohen Bebauungsdichte hängt vermutlich auch damit zusammen, dass die heutigen Einfamilienhausbesitzer immer weniger Wert auf einen richtigen Garten legen und sich mit einem 100m2 und kleinerem Streifchen Grün zufrieden geben. Grosser Garten-> Viel Arbeit, Kleiner Garten-> wenig Arbeit. Schauen Sie sich die "neuen" Gärten an: Ein Geräteschupfen vom Baumax, nur Gras, kein Baum, ein paar Strächer , Hofer-Selbtaufstellpool in 3,6m Durchmesser - aus. Würg...
Ein grosses Grundstück kostet auch in gleich viel mehr und reisst schon ein riesiges Loch ins Budget, bevor der erste Ziegel gesetzt wurde bzw. die erste Fertigteilwand aufgebaut wird.
Mir taugt diese neue Entwicklung überhaupt nicht, da sie zur Ghettobildung und einer immer höheren Verkehrsbelastung führt. Die Gemeinde reibt sich die Hände, NoNa - x-mal höhere Steuereinnahmen als bei "normalen" Einfamilienhäuser.
Meiner Meinung nach trifft diese neue, unangenehme Bauentwicklung aber genau den Zeitgeist der neuen "Häuslbauer" - ein Haus für verhältnismässig wenig Geld mit einer Kreditbelastung in der Größenordnung einer Genossenschaftsmiete. Die Gemeinde fährt hier nur Trittbrett und kassiert.
Ich hätte jetzt gern ein paar 1000-1200 m2 Grundstücke in Deutsch Wagram. Die würde ich dann jeweils in 4, 5 oder sogar 6 Parzellen aufteilen und einen Haufen Geld verdienen.
Mit dem Erlös würde ich ein neues Haus bauen und zwar,.... nicht mehr in Deutsch-Wagram.
Alte, schlecht, bzw. nicht wärmegedämmte Häuser gehen momentan offensichtlich nur an Migranten - ein anderes Thema...
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Bezüglich Parzellierung: Ein Baugrund muss mindestens 500m² groß sein und pro Wohneinheit müssen 2 Parkplätze gebaut werden. Die Anzahl der Wohneinheiten pro Baugrund ist derzeit überall offen.
Was den Lindenhof betrifft - dieser hat noch alte Baubewilligungen ohne den 2 Parkplätzen pro Wohneinheit. Jedoch werden 1,5 Parkplätze pro Wohneinheit gebaut.
Was die Vermietung der Parkplätze betrifft - jeder Parkplatz ist vermietet. Denn diese verursachten in der Errichtung auch Kosten und werden daher nicht kostenlos zur Verfügung gestellt. Es ist für Genossenschaften durchaus üblich, dass sie die Parkplätze nicht fix in der Wohnungsmiete integriert haben - so kann jeder entscheiden ob er 0, 1, 2, ... Parkplatz haben möchte.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
dumm gelaufen nur, wenn alle Mietplätze leer sind und die Kübel die Grünstreifen verstellen.
Die 500m² Baugrund kann man leicht mit Reihenhäuser oder mehreren Häusern umgehen. Sind dann halt Eigentumswohnungen.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
500m2 für einen Baugrund kann nicht richtig sein. Am Helmahof wurde gerade erst EF-Häuser fertiggestellt, die auf Baugründen stehen die kleiner als 500m2 sind.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Die 500 m² Mindest-Bauplatzgröße in offener oder gekuppelter Bebauungsweise sind schon richtig, wie den Bebauungsvorschriften von Deutsch-Wagram unten zu entnehmen ist
Wie im Beitrag von <!> richtig festgestellt wurde, kann das umgangen werden, indem die Besitzer von mehreren Häuser auf einem Grundstück gemeinsam Grundstückseigentümer sind. Dann werden die Häuser wie Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz behandelt. Jedem Hauseigentümer gehört somit sein Haus und ein entsprechender Anteil am Grundstück. Das einzige, das Sie dabei beachten müssen, ist nicht mehr als 30 % der Fläche des Bauplatzes zu verbauen. Auf 1200 m² können Sie daher vier Häuser a 90 m² umbaute Grundrissfläche errichten. Somit hat jedes Haus nur mehr einen Grundanteil von 300 m².
Diese Umgehungsmöglichkeit ist von der NÖ Landesregierung mit der neuen Bauordnung 1996 geschaffen worden (vermutlich zur Förderung des verdichteten Flachbaues). Nach der alten Bauordnung musste die Möglichkeit einer nachträglichen Grundteilung bei der Anordnung der Häuser berücksichtigt werden.
In besonderen Ausnahmefällen können auch Ausnahmen von der Mindest-Bauplatzgröße genehmigt werden.
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Gemeinderatssitzung am 05-2008 08.05.200
Zu Punkt 9.:
erteilt der Vorsitzende SR Dietrich das Wort und dieser stellt aufgrund der einstimmigen
Empfehlung des Stadtrates folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat wolle beschließen, folgende Änderungen des örtlichen
Raumordnungsprogrammes (Bebauungsplan)
Verordnung:
§ 1: Aufgrund der §§ 68 - 73 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 idgF., wird der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram abgeändert.
§ 2: Die Festlegung der Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen Grundflächen ist der mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehenen „Schwarz-Rot“ - Darstellung (PZ.: DEUW - BÄ 18 - 10464, verfasst von DI Karl Siegl, 1170 Wien, Gschwandnergasse 26/2) zu entnehmen.
§ 3: Neufassung der textlichen Bebauungsvorschriften:
1. Bauplatzgestaltung
1.1 Das Ausmaß von neu geschaffenen Bauplätzen darf bei offener und gekuppelter
Bebauungsweise 500 m², bei geschlossener Bebauungsweise und im „Bauland- Kerngebiet
(BK)“ 300 m² nicht unterschreiten.
2. Regelungen für die Errichtung von Nebengebäuden (einschließlich Garagen) bzw. Stellplätzen im Wohnbauland
2.1. Garagen sind in der offenen oder gekuppelten Bebauungsweise mindestens 5 m von der
Straßenfluchtlinie abzusetzen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Garage in das Hauptgebäude integriert wird. Wird keine Garage bzw. gedeckter KFZ-Stellplatz errichtet, ist bei der offenen bzw. gekuppelten Bebauungsweise ein KFZ-Stellplatz im seitlichen Bauwich direkt an der Straßenfluchtlinie zu errichten.
2.2. Bei der Neuerrichtung von Wohneinheiten sind mindestens zwei Stellplätze je Wohneinheit erforderlich.
2.3. Pro Bauplatz dürfen maximal 2 Grundstückseinfahrten bzw. Grundstückszugänge
geschaffen werden. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Grundstückszufahrten für
gewerbliche bzw. betriebliche Nutzungen, sowie Gehsteigabschrägungen im Geschoßwohnbau (ab 5 Wohneinheiten) für den Bedarf der Müllentsorgung.
2.4 Zufahrten zu privaten Abstellanlagen bzw. erforderliche Zufahrten für Einsatzfahrzeuge haben eine Mindestbreite von 3,5 m aufzuweisen, davon müssen zumindest 2,5 m befestigt (auch für Schwerfahrzeuge befahrbar) ausgeführt werden.
3. Harmonische Gestaltung von Wohngebäuden
3.1 Dächer in überwiegend bebauten Gebieten haben sich in der geschlossenen Bebauungsweise
harmonisch in den umgebenden Bestand einzufügen.
4. Werbeeinrichtungen
4.1. Ständige Plakatwände sind im „Bauland-Betriebsgebiet (BB)“ bzw. „Bauland-Industriegebiet (BI)“ generell zulässig; in allen Wohnbaulandwidmungsarten nur in der geschlossenen Bebauungsweise.
5. Einfriedungen
5.1. Bei offener und / oder gekuppelter Bebauungsweise im Wohnbauland dürfen die
Einfriedungen der Vorgärten eine Gesamthöhe von 150 cm nicht überschreiten.
Sockelmauern dürfen maximal 50 cm hoch ausgeführt werden.
6. Freiflächen
6.1 Freifläche - „F1“ (KG Deutsch-Wagram): Gärtnerische Ausgestaltung
§ 4: Die Plandarstellung sowie die textlichen Bebauungsvorschriften liegen im Stadtamt der
Stadtgemeinde Deutsch-Wagram während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht
auf.
§ 5: Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der
zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
Wieder Wohnblöcke im Einfamilienhausgebiet
Ganz Ihrer Meinung. Seit ich vor ein paar Jahren der NÖ Gestaltungsakademie ein kritisches E-Mail bezüglich ihrer seltsamen Vorliebe für den verdichteten Flachbau geschickt habe, bekomme ich die Broschüre "NÖ gestalten" nicht mehr zugesandt. Macht auch nichts, kann man auch per Internet lesen (wer sich das antun möchte):
http://www.noe-gestalten.at/broschuere_online/broschuere_online_uebersicht.htm
Grundsätzlich war die Idee einer Gestaltungsakademie durchaus positiv, und so manche Impulse und Anregungen, die von dieser ausgingen, erfreulich. Auf der anderen Seite ist es bedenklich, wenn sich nur zwei, drei Leute unter politischem Einfluss anmaßen, zu entscheiden, was und wie in NÖ gebaut werden soll. Und über so manche absurde Vorschläge dieser Herren wird in unserer Branche (Bauwesen) seit Jahrzehnten nur mehr gelächelt.
Natürlich kann man über die Umweltverträglichkeit unserer mangelhaften Einfamilienhaussiedlungsgebiete unendlich lange diskutieren (und da wurden sicher grobe Fehler gemacht), allerdings begehen die Befürworter eines verdichteten Flachbaues ebenfalls einen elementaren Denkfehler. Wenn man die freien Flächen in unseren bestehenden Siedlungsgebieten nun nur mit Reihen- und sonstigen großen Wohnhausanlagen verbaut, wird die Problematik weiter verschärft. Noch mehr Pendler, noch mehr Einkaufsverkehr, noch mehr Energieverbrauch, noch mehr Versiegelung von Grünflächen, noch mehr Lärm, noch mehr soziale Probleme, usw.
Auf der einen Seite warnt die NÖ Gestaltungsakademie vor einem Bebauungsplan mit Bauklasse II mit 30 % Bebauungsdichte (wie vorwiegend am Helmahof festgelegt), da die Gefahr von riesigen Gebäuden droht, auf der anderen Seite propagieren sie Gebäude bzw. Bauweisen, die genau so eine Bauklasse und Bebauungsdichte erfordern. Wobei dafür die Landesregierung mitverantwortlich ist, da mit der 96er Neufassung der Bauordnung, die zulässige Bauhöhe in Bauklasse II um einen Meter angehoben wurde; und Gesetzeslücken bezüglich absoluter Bauhöhe nicht behoben wurden.
Seit Einfamilienhäuser (EFH) in Niedrigenergie- oder Passivhaus-Bauweise gebaut werden können (müssen), geraten die Kritiker von Einfamilienhäusern in Argumentationsnotstand. EFH in dieser Bauweise verursachen keinen höheren Energieaufwand als ein verdichteter Flachbau/Wohnbau. Für den hohen Energieverbrauch von alten EFH ist wiederum die Landesregierung in hohem Maße verantwortlich. Über ein Jahrzehnt wurde es verabsäumt, die Anforderungen an die Wärmedämmung zu erhöhen. Die Innovation Passivhaus ist vor allem von der Landesregierung lange Zeit verschlafen worden.
Der hohe Bodenverbrauch von EFH- Siedlungen und generell der ständig wachsende "Speckgürtel" rund um Wien, sind zweifellos ein Problem. Dieses Problem wird jedoch sicherlich nicht durch ständig neue Umwidmungen und verdichtetem Flachbau gelöst. Das hat nur zur Folge, dass immer größere Flächen versiegelt (zubetoniert) werden und der Verkehr ständig wächst.
Umweltverträglicher wären daher EFH auf möglichst großen Grundstücken, mit großen Gärten mit großer Artenvielfalt.
Mit verdichtetem Flachbau und immer kleineren Grundstücksgrößen entstehen noch weit größere Probleme. Diese Problematik kennt man unter dem Stichwort "Verslumung" der Vorstädte aus Entwicklungsländern (billige winzige Grundstücke mit totaler Verhüttelung). Das ist natürlich bezüglich Österreich überspitzt formuliert und wird in dieser Form nie eintreten, jedoch sind die Mechanismen die Gleichen. Wenn in Wien eine Wohnung teuerer ist als die Rate für das Reihenhaus am Land, dann kommt es zu solchen unsinnigen Tendenzen. Denn verdichteter Flachbau sollte möglichst nahe zum Zentrum einer Großstadt liegen.
Hier wäre die Politik gefordert, diesen negativen Tendenzen entgegenzuwirken. Und genau hier sind wir beim Kern des Problems. Die NÖ Landesregierung hat gar kein Interesse, dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken. NÖ will auf Kosten von Wien wachsen. NÖ propagiert billigen verdichteten Flachbau, um mehr Einwohner zu bekommen, NÖ bewilligt Monster-Einkaufszentren auf der grünen Wiese, um Kaufkraft von Wien abzuziehen, und NÖ errichtet ein Betriebsgebiet nach dem anderen rund um Wien, um Betriebe aus Wien zum Abwandern zu bewegen. Ein völlig unsinniger Konkurrenzkampf, den es nicht gäbe, wäre beispielsweise Wien die Hauptstadt von NÖ.
Und bezüglich Siedlungspolitik: Parteipolitisch eingefärbte Wohnbaugenossenschaften wurden immer schon für Parteiinteressen missbraucht. Jahrzehntelang haben in Deutsch-Wagram die SPÖ nahen Genossenschaften eine Wohnhausanlage nach der anderen gebaut (Lindenhof, usw.), um möglichst viele SPÖ-Wähler anzusiedeln, nun kommt eben die ÖVP unter Bgm. Quirgst zum Zug. Angeblich soll es heute etwas besser sein, aber es gab Zeiten, da benötigte man ein Parteibuch um solche Wohnungen zu bekommen.
Daher wird es auch keine "pro-Einfamilienhauskultur", wie Sie es nennen, in NÖ geben, obwohl in NÖ ca. 70 % der Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern liegen (Anteil stark sinkend), und die Politik primär diese vor negativen Einflüssen schützen müsste.
Ein Ortsbildgutachten hat sich jedoch nicht mit der Frage pro oder kontra EFH zu beschäftigen, sondern mit der Frage ob sich ein Projekt harmonisch in seine Umgebung einfügt.
§ 56 der NÖ Bauordnung:
Ortsbildgestaltung
(1) Bauwerke, die einer Bewilligung nach § 14 bedürfen
oder nach § 15 der Baubehörde anzuzeigen sind,
haben sich in ihre Umgebung harmonisch einzufügen.
(2) Wo noch kein Bebauungsplan gilt oder dieser Bebauungsplan
entweder keine oder keine anderen Regeln zur Ortsbildgestaltung
enthält, ist das Bauwerk auf seine harmonische Einfügung in
die Umgebung zu prüfen.
(3) Umgebung ist jener Bereich, der vom Standort des
geplanten Bauwerks optisch beeinflußt werden wird.
Harmonie ist jene optische Wechselbeziehung, die
sich – unabhängig von Baudetails, Stilelementen
und Materialien – durch ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen der gebauten Struktur sowie der dabei
angewandten Gestaltungsprinzipien und dem geplanten
Bauwerk ergibt.
Struktur ist die Proportion der einzelnen Baumassen
und deren Anordnung zueinander.
(4) Bei der Beurteilung nach Abs. 2 ist auszugehen von
o der Gestaltungscharakteristik bzw. Struktur des
Baubestandes der Umgebung,
o der Charakteristik der Landschaft, soweit sie
wegen des Standorts des geplanten Bauwerks in
die Umgebung einzubeziehen ist und
o den charakteristischen gestalterischen Merkmalen
des geplanten Bauwerks.
Der Gesetzestexte bietet natürlich weiten Interpretationsspielraum. Ich kenne Ortsbildgutachten die ein kleines Gartenmäuerl als Ortsbild störend abqualifizierten und solche, die 20 m hohe Funktürme als nicht Ortsbild störend einstuften. Nicht selten sind das reine Gefälligkeitsgutachten. Nach gängiger Rechtssprechung des VwGH darf ein Ortsbildgutachten auch nicht rein auf die Proportionen (Größe) und die Ortsüblichkeit abstellen. Keine leichte Aufgabe daher.
Im gegenständlichen Fall sollte jedoch selbst Laien auffallen, dass das Projekt auffallend von der Bauweise in der Nachbarschaft abweicht.
Und letztendlich entscheidet die Baubehörde I. Instanz (=Bürgermeister), ob ein Projekt genehmigt wird oder nicht.
Die Volksanwaltschaft die sich ständig mit solchen Problemen beschäftigen muss, zitiert immer folgendes:
"Die Frage, ob ein Bauvorhaben geeignet ist, das Ortsbild zu stören, ist eine Rechtsfrage, welche die Behörde mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens von Amts wegen zu beantworten hat. Das Sachverständigengutachten ist auf seine Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu überprüfen (VwGH 24.3.1998, 97/05/0310 BauSlg 74)."
Das heißt, wenn ein Sachverständigengutachten nicht nachvollziehbar ist, muss sich die Baubehörde diesem nicht zwingend anschließen.
Hat man eigentlich schon an andere Problematiken solcher Wohnbauten gedacht?
Leider viel zu wenig. Diese Fragen sind auch in der Bauordnung viel zu wenig berücksichtig worden. Bei 33 Wohnungen müssen 66 (!) Parkplätze errichtet werden. Und Schutzmaßnahmen gegen die Emissionen solcher Wohnhausanlagen werden Sie nur erreichen, wenn Sie sich ganz massiv auf Ihre Füße stellen. Freiwillig macht nämlich niemand etwas, und Rücksicht ist ein Fremdwort bei den meisten Bauträgern.
Verhöhnung der Anrainer??
Stimmt die Infp von der FPÖ, über die Plattenbauten??
Nur die Fenster werden anders??
Weiss wer was??
FPÖ verhöhnt die Bürger
Die ganze Zeitung der FPÖ strotz nur so vor Unwahrheiten und falschen Skandalisierungen. Ob da wohl jemand auf den Pfaden der !wir versucht zu wandeln?
Natürlich ist die Aussage der FPÖ ein Unsinn, wie die betroffene Bürgerinitiative schon vor langem informiert wurde (das Thema ist eigentlich schon seit Monaten erledigt)sehen die Austauschpläne vor, dass statt einem Häuserblock neben den Einfamilienhaus-Anrainern Doppelhäuser hinkommen. Und von Plattenbau kann sowieso keine Rede sein, es handelt sich dabei um Wohnungen in Niedrigenergiebauweise, also hochwertige Wohnungen und nicht billige Wohnungen für soziale Brennpunkte(was die FPÖ mit "Plattenbau" andeuten möchte).
FPÖ verhöhnt die Bürger
Danke, uns hat niemand informiert. Doppelhäuser statt einem Häuserblock heisst die zwei anderen Blöcke bleiben gleich. Das kann keine großer Änderung sein, 30 statt 33 Wohnungen??
FPÖ verhöhnt die Bürger
die Pfade der ÖVP und SPÖ sind zu ausgetrampelt und steinig geworden. Gepflastert mit Korruption und voll mit wertlosen Wohnbaugeldpapierln und Schulden.
Die Aussage kann ein so großer Unsinn nicht sein mit Bedacht auf das große Schweigen der !wir über den faulen Kompromiss.
FPÖ verhöhnt die Bürger
....sehen die Austauschpläne vor, dass statt einem Häuserblock neben den Einfamilienhaus-Anrainern Doppelhäuser hinkommen. Und von Plattenbau kann sowieso keine Rede sein, es handelt sich dabei um Wohnungen in Niedrigenergiebauweise, also hochwertige Wohnungen und nicht billige Wohnungen für soziale Brennpunkte(was die FPÖ mit "Plattenbau" andeuten möchte)....
Bei einer solch gravierenden Änderung des Bauvorhabens (Einfamilienhäuser statt Wohnblock) müsste da nicht eine (nochmalige) Verständigung an die Anrainer ergehen samt Bauverhandlung falls Einwände bestehen? Kenn mich in der NÖ bauordnung nicht so genau aus, aber ich denke der Anrainerschutz macht eine solche Vorgehensweise erforderlich - und nicht nur die Verbreitung von "Halbwahrheiten" im Internet.