S8: UVGA, Verhandlung (Allgemeines)
EDIKT
Kundmachung der öffentlichen Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens und weiterer Unterlagen sowie Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im Großverfahren betreffend das Bundesstraßenbauvorhaben S 8 Marchfeld Schnellstraße, Ab-schnitt Knoten S 1/S 8 – ASt. Gänserndorf/Obersiebenbrunn (L 9) (Abschnitt West), im Bereich der Gemeinden Aderklaa, Raasdorf, Deutsch-Wagram, Parbasdorf, Markgrafneusiedl, Gänserndorf und Obersiebenbrunn
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/autostrasse/s8/verfahren/gaenserndorf/uvg/edikt_...
In das Umweltverträglichkeitsgutachten (bestehend aus dem Gesamtgutachten, den Teilgutachten und den Stellungnahmenbänden), das Forsttechnische Gutachten sowie in Ergänzende Unterlagen gemäß § 24c Abs. 6 (vor der Novelle BGBl. I Nr. 4/2016 § 24c Abs. 8) UVP-G 2000 kann vom 4. März 2016 bis 4. April 2016 bei folgenden Amtsstellen Einsicht genommen werden:
- Gemeindeamt der Gemeinde Aderklaa, Aderklaa 12, 2232 Aderklaa
- Gemeindeamt der Gemeinde Raasdorf, Bahnstraße 5, 2281 Raasdorf
- Stadtamt der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram, Bahnhofstraße 1a, 2232 Deutsch-Wagram
- Gemeindeamt der Gemeinde Parbasdorf, Parbasdorf 32, 2232 Parbasdorf
- Gemeindeamt der Gemeinde Markgrafneusiedl, Altes Dorf 49, 2282 Markgrafneusiedl
- Stadtamt der Stadtgemeinde Gänserndorf, Rathausplatz 1, 2230 Gänserndorf
- Gemeindeamt der Marktgemeinde Obersiebenbrunn, Hauptplatz 11, 2283 Obersiebenbrunn
jeweils während der Amtsstunden und beim
- Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (UVP-Behörde), Abt. IV/IVVS4, Radetzkystraße 2, 1030 Wien (nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Tel.-Nr. 01/71162/652211).
Weiters wird zu diesem Vorhaben gemäß § 24 Abs. 7 in Verbindung mit § 16 UVP-G 2000 und gemäß § 44d Abs. 1 AVG eine mündliche Verhandlung anberaumt:
Datum: Dienstag, 5. April 2016
Ort: Festsaal der Arbeiterkammer Bezirksstelle Gänserndorf, Wiener Straße 7a, 2230 Gänserndorf
Beginn: 9.30 Uhr
Saaleinlass und Eintragung in die Rednerliste: ab 8.30 Uhr
S8: UVGA, Verhandlung
Das Umweltverträglichkeitsgutachten und weiterer Unterlagen sowie die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sind erhältlich unter:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/autostrasse/s8/verfahren/gaenserndorf/index.html
Viel Vergnügen beim Lesen von 450 Seiten des UVGA und:
450 Seiten TEILGUTACHTEN 1 – 4,
456 Seiten TEILGUTACHTEN 5 – 9,
460 Seiten TEILGUTACHTEN 10 – 15,
50 Seiten FORSTTECHNISCHES GUTACHTEN,
460 Seiten Ergebnisse Zulaufstrecken Teil 2, WU1-04-1A,
457 Seiten Ergebnisse Zulaufstrecken Teil 2, WU1-04-2A,
129 Seiten Ergebnisse Zulaufstrecken WU1-05A,
256 Seiten Ergänzungen Lärm WU7 und
53 Seiten Detailuntersuchungen Helmahof WU8.
S8: UVGA, Verhandlung
Anlässlich der heutigen Demo der ÖVP und SPÖ für den Bau der S 8 und S 1 vor dem Ballhausplatz,
http://derstandard.at/2000034693070/SPOe-und-OeVP-demonstrierten-fuer-Lobautunnel
nachfolgend der Verfahrensstand der S 8:
Die vom 5. bis 8. April anberaumte Verhandlung musste am Ende aufgrund der zahlreichen Einwendungen auf den 23.05.2016 vertagt werden. D.h., vier volle Verhandlungstage (von 9 bis 18:00 Uhr) waren nicht einmal ansatzweise ausreichend, um die umfangreichen Kritikpunkte hinsichtlich der S 8 zu behandeln.
Wobei anzumerken wäre, dass die massivste und umfangreichste Kritik von einem landwirtschaftlichen Betrieb und der Bezirksbauernkammer geübt wurde, deren Vertreter jede Verunreinigung des Grundwassers im Marchfeld, der Kornkammer Österreichs, durch Streusalz (S8: 226 to/Jahr) und andere Schadstoffe kategorisch ablehnte.
Abgesehen davon, dass es einigermaßen verwunderlich ist, wenn Politiker gegen ihre eigenen Entscheidungen demonstrieren, da alle Entscheidungsträger wussten, dass es Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird, Milliardenprojekte wie die S 1 und S 8 zu planen und zu realisieren, demonstrierten heute die ÖVP und SPÖ für die Umsetzung von Projekten, die bislang nicht genehmigungsfähig und umweltverträglich sind sowie der Landwirtschaft voraussichtlich schweren Schaden zufügen werden.
Es stellt sich daher die äußerst bedenkliche Frage, was die Vertreter der ÖVP und SPÖ unserer Region mit dieser Demonstration erreichen wollten? Sollen gesetzlich geregelte UVP- bzw. Bewilligungsverfahren außer Kraft gesetzt werden? Sollen Behörden und Höchstgerichte, die über Beschwerden von betroffenen Bürgern zu entscheiden haben, außer Kraft gesetzt werden? Soll der Rechtsstaat gänzlich abgeschafft werden, damit das Land NÖ die Kosten für Ortsumfahrungen auf den Bund und die ASFINAG umwälzen kann?
Jedenfalls hat in der gegenständlichen, mündlichen Verhandlung niemand dem Zitat einer Standard-Journalistin widersprochen, das lautete:
"Die S 8 ist eine zu einer Autobahn aufgeblasene Umfahrung (von Deutsch-Wagram bis Gänserndorf)."
Anm.: Eine Umfahrung bzw. Verkehrsentlastung, die man zu einem Bruchteil der Kosten wesentlich umweltfreundlicher realisieren könnte.