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S1-UVP abrupt beendet (Umwelt)

BUH, Freitag, 27. März 2015, 13:45

Die S1-UVP wurde gestern abrupt beendet und ein Genehmigungsbescheid erlassen, obwohl unzählige Problembereiche und Umweltauswirkungen völlig ungeklärt sind.

KURIER:
http://kurier.at/chronik/oesterreich/lobautunnel-nimmt-uvp-huerde/121.756.514


"Lobautunnel nimmt UVP-Hürde
Umweltverträglichkeits-Prüfung zu Milliardenprojekt ist abgeschlossen.

Die Umweltverträglichkeits-Prüfung zur Wiener Außenring-Schnellstraße (dem Abschnitt zwischen Schwechat und Süßenbrunn) mit dem Tunnel Donau-Lobau ist abgeschlossen. Das Projekt ist per heutigem Edikt zum Bescheid des BMVIT umweltverträglich, teilte die Asfinag am Freitag mit.

Details dazu und die nächsten Schritte im Projekt sollen heute im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben werden. Bislang galt 2018 als möglicher Start- und 2025 als Fertigstellungstermin. Allein der Tunnel soll 1,4 Milliarden Euro kosten - das ist etwas so viel wie die Eurofighter gekostet haben.

Die Bürgerinitiative VIRUS übte in einer schriftlichen Stellungnahme Kritik an dem UVP-Verfahren: "Nachdem es keine unabhängige Behörde gibt, sondern Minister Stöger sich die Autobahnvorhaben selbst genehmigen kann, war im Wahljahr 2015 abzusehen, was die hausinterne Wunscherfüllungsmaschine für Betonpolitiker ausspucken würde. Die UVP ist damit nicht zu Ende, die Entscheidung wird in der nächsten Instanz fallen"."

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150327_OTS0047/virus-zu-s1-auch-mit-stoegers-o...


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Kundmachungen
Amtsblatt
BMVIT – IV/ST3 (Rechtsbereich Bundesstraßen)

Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien

Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien

DVR 0000175

E-Mail: st3@bmvit.gv.at

GZ. BMVIT-312.401/0023-IV/ST-ALG/2015

EDIKT

Kundmachung der Zustellung und der öffentlichen Auflage des verfahrensabschließenden Bescheides im Großverfahren betreffend das Bundesstraßenbauvorhaben S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn, Genehmigung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, dem Forstgesetz 1975, dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz und dem Luftfahrtgesetz sowie Bestimmung des Straßenverlaufes gemäß Bundesstraßengesetz 1971

In der Angelegenheit des Bundesstraßenbauvorhabens S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn, wurde der Antrag der ASFINAG Bau Management GmbH als Bevollmächtigte der ASFINAG vom 26. März 2009 auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) und auf Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs. 1 UVP-G 2000 insbesondere in Verbindung mit § 24h Abs. 1 (nunmehr § 24f Abs. 1) UVP-G 2000, § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), § 17 Forstgesetz 1975 (ForstG 1975) und § 7 Abs. 1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz (STSG) mit Edikt vom 7. Oktober 2011 kundgemacht. Mit Schreiben vom 30. Mai 2012 stellte die ASFINAG Bau Management GmbH im Vollmachtsnamen der ASFINAG ergänzend den Antrag auf luftfahrtrechtliche Bewilligung gemäß § 94 Abs. 1 und 2 Luftfahrt gesetz 1957 (LFG). Mit Edikt vom 9. Oktober 2012 wurden das Umweltverträglichkeitsgutachten und weitere Unterlagen sowie die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung kundgemacht.

Der neu herzustellende Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße erstreckt sich vom Knoten Schwechat (A 4 Ost Autobahn/S 1 Wiener Außenring Schnellstraße) über eine Länge von 18,86 Kilometer bis zum Knoten Süßenbrunn (S 1 Wiener Außenring Schnellstraße/S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße). Die S 1 verläuft dabei in einem Tunnel (mit zwei getrennten Röhren) unter der Donau, der Neuen Donau und dem Nationalpark „Donau-Auen“ in Richtung Norden und geht nördlich des Nationalparks in einen Tunnel in offener Bauweise über. Im weiteren Verlauf befindet sich die Halbanschlussstelle Eßling an die Landesstraße B 3. Im Bereich der Anschlussstelle Groß-Enzersdorf (mit Anbindung an die Landesstraße L 3019) geht die Trasse in eine freie Streckenführung über und verläuft über die Halbanschlussstelle Raasdorf mit Anbindung an die Landesstraße L 3019 bis zum Knoten Süßenbrunn. Das Vorhaben soll zeitlich gestaffelt, in zwei Verwirklichungsabschnitten, realisiert werden. Es ist vorgesehen, zuerst den Abschnitt Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn und anschließend den Abschnitt Schwechat – Groß-Enzersdorf zu errichten.

Zu diesem Vorhaben wird Folgendes kundgemacht:

Zustellung und öffentliche Auflage des verfahrensabschließenden Bescheides:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie als Behörde gemäß § 24 Abs. 1 UVP-G 2000 idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 77/2012 hat mit Bescheid vom 26. März 2015, GZ. BMVIT-312.401/0020-IV/ST-ALG/2015, der ASFINAG die Genehmigung nach dem UVP-G 2000, dem ForstG 1975, dem STSG und dem LFG erteilt sowie gemäß BStG 1971 den Straßenverlauf für das gegenständliche Bundesstraßenbau vorhaben festgelegt.

Dieser Bescheid wird vom 31. März 2015 bis 26. Mai 2015 bei folgenden Amtsstellen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt:

Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, Rathausstraße 14–16, 1010 Wien,

Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, Enkplatz 2, 1110 Wien,

Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk, Schrödingerplatz 1, 1220 Wien,

Gemeindeamt der Gemeinde Aderklaa, Aderklaa 12, 2232 Aderklaa,

Gemeindeamt der Gemeinde Raasdorf, Bahnstraße 5, 2281 Raasdorf,

Rathaus der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf, Rathausstraße 5, 2301 Groß-Enzersdorf,

Rathaus der Stadtgemeinde Schwechat, Rathausplatz 9, 2320 Schwechat,

jeweils während der Amtsstunden und beim

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (UVP-Behörde), Abteilung IV/ST3, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, 2. Stock, Zimmer 2F11 (nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Tel. Nr. 01/71162/655730).

Gemäß § 4 Abs. 4 BStG 1971 wird dieser Bescheid bei den Ämtern der Niederösterreichischen und der Wiener Landesregierung und in den Standortgemeinden auf Dauer zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufbewahrt.

Dieses Edikt wird durch Verlautbarung am 27. März 2015 im Kurier (Niederösterreich und Wien Ausgabe), in der Kronen Zeitung (Niederösterreich Ausgabe) und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung sowie am 30. März 2015 in der Kronen Zeitung (Wien Ausgabe) kundgemacht. Darüber hinaus wird der Inhalt dieses Ediktes auch durch Anschlag an den Amtstafeln der Gemeindeämter der oben angeführten Standortgemeinden und im Internet (www.bmvit.gv.at; Menüpunkt Verkehr, Unterpunkte >> Straße >> Autobahnen/Schnellstraßen >> S 1 Wiener Außenring Schnellstraße >> Trassenfestlegungsverfahren >> Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn) veröffentlicht.

Dieser Bescheid gilt gemäß § 44f Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) mit Ablauf von zwei Wochen nach der Verlautbarung in der Kronen Zeitung (Wien Ausgabe) als zugestellt. Eine spätere Zusendung bzw. Ausfolgung löst daher keine Zustellwirkung aus.

Als Partei wird Ihnen eine Ausfertigung des gegenständlichen Bescheides auf Verlangen unverzüglich ausgefolgt oder zugesendet. Als sonst Beteiligtem/Beteiligter wird Ihnen eine Ausfertigung des Bescheides auf Verlangen ausgefolgt.

Rechtsgrundlagen:

§§ 44a, 44f AVG, § 24f Abs. 13 und 14 UVP-G 2000

Wien, am 26. März 2015

Für den Bundesminister:

MR Mag. Dr. Christine Rose 466589

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