Stellungnahme S8 (Verkehr)
Eine befreundete NGO hat uns die die Stellungnahme von Bgm. Quirgst und des Stadtrates zur S8-UVP bzw. dem Genehmigungsverfahren der S8 übermittelt (siehe unten).
Darin findet sich kein Wort über die fehlende Umfahrung Helmahof, die zahlreichen Gemeindestraßen, die durch die S8 eine höhere Verkehrsbelastung haben werden, den mangelhaften Lärmschutz und die unzähligen anderen negativen Auswirkungen der S8.
Stattdessen wünscht sich unser Bürgermeister und Stadtrat einen südlichen Anschluss (Vollanschlussstelle) des Schottergrubengebietes bei der Anschlussstelle Strasshof, damit die Gemeinden Markgrafneusiedl und Parbasdorf vom Lkw-Verkehr entlastet werden (und noch mehr Lkw südlich von Deutsch-Wagram auf der S8 fahren?). Darüber hinaus solle laut unserem Bürgermeister und Stadtrat auf der Zufahrt von der B8 am Ortsanfang von Strasshof zur S8 (Spange B8) ein Anschluss für den Gewerbe- und Industriepark Wien Nord Ost (GIP) geschaffen werden.
Unfassbar, mehr fällt unseren Politikern zu mehreren tausend Seiten UVP nicht ein. Vor allem stellt sich die Frage, wessen Interessen vertreten unser Bürgermeister und der Stadtrat? Die von Markgrafneusiedl, Parbasdorf und die des GIP?
Das war übrigens die einzige Stellungnahme seitens der Politik von Deutsch-Wagram. Weder unser Umweltgemeinderat, Umweltstadtrat, noch die Grünen (Verkehrssprecherin Enzinger) haben es der Mühe Wert gefunden, eine Stellungnahmen abzugeben.
Unfassbar auch der Inhalt der Anregungen. Eine Vollanschlussstelle Strasshof und eine Zufahrtsstraße zum Schottergrubengebiet würde auf einem EU-Natura 2000 Naturschutzgebiet zu liegen kommen und gegen EU-Recht verstoßen. Zudem hätte eine derartige Umplanung zur Folge, dass unzählige Gutachten abgeändert werden müssten, was den Baubeginn um Jahre verzögern würde.
Auch ein Anschluss für den Gewerbe- und Industriepark Wien Nord Ost auf der Spange B8 hätte aufwändige Umplanungen zur Folge und wäre rechtswidrig. Gemäß Bundesstraßengesetz dienen Bundesstraßen nicht der lokalen Aufschließung und Anschlussstellen auf Rampen von Anschlussstellen und Zu- und Abfahrtsstraßen sind unzulässig. Zudem wäre nicht nachvollziehbar, warum eine ASFINAG einem privaten GIP eine Anschlussstelle finanzieren sollte.
Fazit: Anregungen zu Gesetzesverstößen und jahrelanger Verzögerung des Baubeginns von ÖVP und SPÖ, die seit über zehn Jahren eine nachhaltige Lösung der Verkehrsprobleme verhindern.
Epilog: Bgm. Quirgst und die ÖVP haben in den letzten zwei Gemeinderatssitzungen die Anträge der WIR, die Umfahrung Helmahof auf die Tagesordnung zu setzten, abgewiesen.
Aktueller Verfahrensstand: die S8 soll einer Evaluierung gemäß Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung unterzogen werden. Zahlreiche Bürgerinitiativen und NGOs werden für die Einhaltung der Lärm-Grenzwerte kämpfen - im Gegensatz zu unseren Politikern.
Hier auch als PDF:
http://www.buh.at/S8/Stellungnahme_DeutschWagram.pdf
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