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offenes Forum Deutsch-Wagram

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen (Gemeinde)

Bloms, Donnerstag, 18. September 2014, 01:30

Auf Ersuchen untenstehender Bürgerinitiative ergeht folgende Information:

Nachdem die - nach zahlreichen Protesten von Anrainern gegen Reihen- und Wohnhausanlagen - von der Gemeinde geplante Änderung des Raumordnungsprogrammes (3 Wohneinheiten pro 600 m²)

siehe unter:

http://www.buh.at/forum/index.php?mode=thread&id=2850#p2852

keine Verbesserung der Situation bewirken wird, plant die

Bürgerinitiative gegen die Errichtung weiterer Reihenhaus- und Wohnungsanlagen im Einfamilienhausgebiet Helmahof,

einen Initiativantrag einzubringen, der wesentlich wirkungsvollere Maßnahmen gegen die totale Verhüttelung unseres Siedlungsgebietes vorsieht.

Zur Erhaltung der harmonischen Siedlungsstruktur wird in diesem Antrag u.a. die Begrenzung auf 2 Wohneinheiten pro Grundstück bei einer Mindestgrundstückstgröße von 800 m² (wie im Alten Dorf) gefordert.

Ein Initiativantrag an den Gemeinderat kann von der Bevölkerung gestellt werden, wenn dieser von mindestens so vielen Wahlberechtigten unterstützt wird, als Stimmen für die Erlangung eines Mandats bei der Gemeinderatswahl erforderlich waren (133). Dieser Initiativantrag muss dann laut Gemeindeordnung in der nächsten Gemeinderatssitzung (am 9. Oktober 2014) behandelt werden – unter der Voraussetzung, dass sich unser Bürgermeister an die Gesetze hält.

Wenn Sie die Bürgerinitiative unterstützen möchten, unterzeichnen Sie bitte die untenstehende Unterschriftenliste und retournieren diese an einen der beiden Zustellungsbevollmächtigten.

http://www.buh.at/BI_REIHENHAUS/INITIATIVANTRAG_04_09_2014.pdf

Eintrag gesperrt
 

Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

BIR, Donnerstag, 09. Oktober 2014, 00:36 @ Bloms

GEMEINDERAT - EINLADUNG (Sitzung 05/2014)

Sehr geehrtes Mitglied des Gemeinderates!

Die nächste Sitzung des Gemeinderates wird von mir gemäß § 45 (1) und (3) der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖGO 1973), LGBl. 1000 in der geltenden Fassung, für:

09.10.2014 um 19.00 Uhr

im Sitzungssaal des Stadtamtes Deutsch-Wagram einberufen. Um Anwesenheit bzw. bei Verhinderung um Benachrichtigung bei Matthias Lawugger, Durchwahl 12, wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Quirgst eh.
Bürgermeister

TAGESORDNUNG:
1. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

2. Behandlung eines Initiativantrages

3. Ankauf von Fahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr
4. Beschluss der Gesamtprojektkosten KiGa, Klkbetr. und Bücherei
5. Darlehensaufnahme Kindergarten, Kleinkindbetreuung, Bücherei
6. Weiterführung Verein LEADER-EU Förderprogramm
7. Bewerbung Landesausstellung 2021
8. Resolution „Atommüllendlager“
9. Straßenabtretungen gemäß § 13 Lieg TG
im nicht öffentlichen Teil:
10. Erledigung einer Berufung
11. Genehmigung von Personalangelegenheiten

Eintrag gesperrt
 

Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

BIR, Donnerstag, 09. Oktober 2014, 00:39 @ BIR

Bürgerinitiative gegen die Errichtung weiterer Reihenhaus- und Wohnungsanlagen im Einfamilienhausgebiet Helmahof


Sehr geehrte Deutsch-Wagramerinnen und Deutsch-Wagramer!
Liebe Nachbarn!

Am Donnerstag, dem 9. Oktober 2014 um 19:00 Uhr findet im Stadtamt eine für die Entwicklung unseres Siedlungsgebietes entscheidende Gemeinderatssitzung statt.

Eines der wichtigsten Themen, die auf der Tagesordnung stehen, ist die Verabschiedung der neuen Bebauungsvorschriften. Diese neuen Vorschriften ermöglichen leider weiterhin, dass auf jedem kleinen Grundstück Reihen- bzw. Wohnhausanlagen errichtet werden können.

Nachdem sich ein Großteil der Einwohner seit vielen Jahren gegen solche Bebauungsvorschriften wehrt, haben wir mit Ihrer Unterstützung einen Initiativantrag an den Gemeinderat eingebracht, der zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation führen würde.

Wir haben jetzt die Chance, den politisch Verantwortlichen in unserer Gemeinde deutlich zu machen, dass eine Politik im Sinne der Bürger notwendig ist, und die Wünsche der Einwohner/Steuerzahler in Deutsch-Wagram endlich gehört werden müssen.

Wir bitten Sie daher an dieser wichtigen Gemeinderatssitzung teilzunehmen, zu der auch Vertreter der Medien eingeladen wurden, um unsere gemeinsame Zukunft zu unterstützen und unsere Lebensqualität zu sichern.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,

Elfriede Reiter,

DI Libor Zach

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Freitag, 10. Oktober 2014, 00:53 @ BIR

Gemeinderatssitzung 9. Oktober 2014:

Nachdem die Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes nicht in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen wurde, und die Bürgerinitiative den Initiativantrag zu unpräzise formulierte, war von vornherein klar, dass die ÖVP den Antrag nicht beschließen wird.

Langer Rede kurzer Sinn:

Die Gemeinden und Länder sind mit der Raumordnung völlig überfordert – eine bundesweite Regelung wäre daher dringend angesagt.

Nach einer zweistündigen Gemeinderatssitzung zum Thema Initiativantrag gegen Reihen- und Wohnhausanlagen am Helmahof, mit:

- vier Dringlichkeitsanträgen und einem Gegenantrag,
- zwei Sitzungsunterbrechungen,
- einem völlig überforderten Bürgermeister, der einfachste juristische Fragen, trotz Unterstützung durch Raumplanerin Fleischmann, einer Gemeindejuristin Bernhardt und die NÖ Landesregierung nicht beantworten konnte,
- einer völlig überforderten Raumplanerin Fleischmann, die nicht nachvollziehbare Berechnungen präsentierte, und sich offensichtlich mit Bausperren nicht auskennt,
- und unzähligen Ausreden und Beschwichtigungsversuchen seitens der ÖVP,

hat die Opposition (wir!, SPÖ) den Gemeinderat zurecht verlassen und gemäß NÖ Gemeindeordnung eine Gemeinderatssitzung binnen drei Wochen mit folgenden Tagesordnungspunkten beantragt:

1. Behandlung des Initiativantrages
2. Behandlung Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes
3. Bausperre Helmahof
4. Behandlung Umfahrung Helmahof

So weit so gut.

Wenn man bedenkt, dass das Problem mit nur einem Satz in den Bebauungsvorschriften lösbar wäre:

"Mindestgrundstücksgröße 500 m² pro Wohneinheit",

kann diese Gemeinderatssitzung nur allgemeines Kopfschütteln auslösen.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

??????, Freitag, 10. Oktober 2014, 12:24 @ Bloms

wird da jemals was sinnvolls beschlossen oder wird das reine
zeitverschwendung??

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Dienstag, 21. Oktober 2014, 21:36 @ ??????

Ihre Fragen kann nur der Bürgermeister beantworten, ich bin kein Hellseher. Besuchen Sie die Sprechstunde des Bürgermeisters und fragen Sie ihn selber.

Ob diese Angelegenheit Zeitverschwendung ist oder war, kann man mit ja und nein beantworten.

Selbstverständlich kann man nicht von Zeitverschwendung sprechen, wenn sich eine Bürgerinitiative (BI) für unsere Lebensqualität (die am Helmahof systematisch den Bach runter geht) engagiert. Die Leistung, innerhalb weniger Wochen einen Initiativantrag mit über 300 Unterstützungserklärungen vor den Gemeinderat zu bringen, kann man nicht hoch genug bewerten.

Von Zeitverschwendung sprechen kann man insofern, als man der BI und allen Unterstützern einen unnötigen Zeitaufwand verursacht hat, insbesondere angesichts der Vorgeschichte und der an Absurdität kaum mehr zu überbietenden Gemeinderatssitzung am 9. Oktober

Aber Sie können sich selber ein Bild machen, ob man die Angelegenheit als Zeitverschwendung beurteilen kann.

Zur Vorgeschichte:

Nach massiven Protesten mit mehreren hunderten Unterschriften gegen eine Wohnhausanlage in der Kleistgasse erließ der Gemeinderat am 25.03.2010 eine Bausperre für Bauvorhaben mit mehr als 3 Wohneinheiten auf einem Grundstück (vgl. VO ganz unten).

Nach über 4 (!) Jahren diesbezüglichem Tiefschlaf erfolgte heuer im August eine neuerlicher Anlauf in Form der öffentlichen Auflage (18.08.2014 bis 29.09.2014) des Entwurfs der geänderten Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, verfasst von der Ingenieurkonsulentin für Raumplanung und Raumordnung DI Fleischmann. Vorausgegangen waren diesmal Proteste gegen mehrere in der 3. Siedlung am Helmahof geplante, große Reihen- bzw. Wohnhausanlagen, im Zuge dessen bereits im April 2014 dem Bürgermeister ca. 180 Unterschriften übergeben wurden.

Als aus den öffentlich aufgelegten Unterlagen ersichtlich wurde, dass die geplanten Änderungen (3 Wohneinheiten pro Grundstück bei einer Mindestgrundstücksgröße von 600 m²) keine Verbesserung der Situation (Verhüttelung) ergeben wird, formierte sich die Bürgerinitiative gegen Reihen- und Wohnhausanlagen am Helmahof rund um Herrn DI Zach und Frau Reiter. Mit Hilfe von über 300 Unterstützungserklärungen wurde ein Initiativantrag beim Gemeinderat eingebracht, der wenigstens etwas zur Verbesserung der angespannten Lage am Helmahof beitragen soll.

Die angespannte Lage ergibt sich aus einem enormen Baudruck durch einige Bauträger in unserer Region, die systematisch alle Grundstücke zu überhöhten Preisen aufkaufen und mittlerweile sogar Eigentümern von älteren Einfamilienhäusern mit größeren Grundstücken Kaufangebote machen, um darauf Reihen- und Wohnhausanlagen zu errichten.

Hintergedanke des Initiativantrages war sicher, die geforderten Änderungen ähnlich den von der Gemeinde geplanten Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne zu formulieren, damit keine Neuauflage der Unterlagen erforderlich wird. Also statt 3 Wohneinheiten nur 2 und statt 600 m² mind. 800 m² Grundstücksgröße ab zwei Wohneinheiten (auf den 3. Punkt des IA, der Begrenzung der Dachhöhe, möchte ich vorerst nicht eingehen).

Zentrale Frage war daher von Anfang an, ob die oben genannten Abänderungen vom ursprüngliche Entwurf ohne Neuauflagen beschlossen werden können. Nachdem der VfGH in seiner Rechtsprechung mehrfach festgehalten hat, es liege auf der Hand, dass nach der öffentlichen Auflage aufgrund der Stellungnahmen der Entwurf nur in den seltensten Fällen ohne Änderungen beschlossen werden kann und Änderungen des Entwurfes die zwangsläufige Folge des mit der öffentlichen Auflage verbundenen Zweckes sind, kann man im vorliegenden Fall durchaus von Änderungen noch im zulässigen Rahmen ausgehen. Immerhin haben sich über 300 Personen mit ihren Unterstützungserklärungen für eine Verschärfung der Bebauungsbestimmungen ausgesprochen. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass auf 600 m² ohnedies keine vernünftigen drei Wohneinheiten errichtet werden können, kann eine Reduzierung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten von drei auf zwei kaum eine wesentliche Änderung des von der Gemeinde vorgelegten Entwurfs darstellen. Genau sowenig, wie die Erhöhung der Mindestgrundstücksgröße von 600 auf 800 m² ab zwei Wohneinheiten. Im südlichen Wiener Umland schreiben manche Gemeinden Mindestgrundstücksgrößen von 1000 m² vor – offensichtlich ohne Einwände der NÖ Landesregierung.

D.h.: Mit der richtigen Argumentation hätte der Gemeinderat die im Initiativantrag vorgesehenen Abänderungen (max. 2 WE auf 800 m²) im Rahmen der geplanten und öffentlich aufgelegten Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes mitbeschließen können, ohne groß Gefahr zu laufen, dass diese Änderungen von der Landesregierung im nachträglichen Prüfungsverfahren aufgehoben werden. Zumindest dafür kämpfen, hätte der Bürgermeister können.

Hätte können.

Gemacht hat der Bürgermeister jedoch Folgendes: die Behandlung der von der Gemeinde geplanten Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes wurden nicht auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 9. Oktober 2014 gesetzt oder wieder abgesetzt, damit der Initiativantrag der BI ins Leere läuft. Laut den Aussagen der Opposition (wir, SPÖ) war es angeblich ursprünglich vorgesehen, die von der Gemeinde geplanten Änderungen am 9. Oktober zu beschließen.

Daher hat die Oppositionspartei !wir zu Beginn der Sitzung den Dringlichkeitsantrag gestellt, den Verfahrensgegenstand Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes in die Tagesordnung aufzunehmen, um den Initiativantrag der BI beschließen zu können.

Dem Antrag wurde jedoch u.a. von der ÖVP die Dringlichkeit aberkannt. Begründet wurde die Nichtbehandlung der von der Gemeinde geplanten Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes mit einem fehlenden Gutachten des Landes und der Notwendigkeit einer neuerlichen öffentlichen Auflage der im Initiativantrag der BI geforderten Abänderungen.

Warum eine Neuauflage erforderlich sein soll, ist wie oben erläutert nicht nachvollziehbar bzw. fehlt eine nachvollziehbare Begründung, nach welchen Kriterien die Notwendigkeit der Neuauflage beurteilt wurde. Und Gutachten werden vor Beschluss einer Änderung des Raumordnungsprogrammes vom Land nicht erstellt. Gemäß NÖ Bauordnung ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit Beginn der Auflage der Landesregierung vorzulegen. Diese hat dann binnen 12 Wochen allfällige Bedenken mitzuteilen. Diese Frist ist noch nicht abgelaufen, allerdings hätte die Landesregierung gemäß NÖ Raumordnungsgesetz spätestens vier Wochen nach Ende der Auflagefrist eine Stellungnahme zu einem Entwurf des Raumordnungsprogrammes (Flächenwidmungsplan) abzugeben (Bauordnung widerspricht hier ROG).

Prinzipiell prüft die Landesregierung Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes erst nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Raumplanung und Bauordnung liegen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden. Der Landesregierung kommt daher nur das Aufsichtsrecht gemäß Gemeindeordnung zu.

Die alleinige Verantwortung für die neuerlichen Verzögerungen beim Beschluss auf die Landesregierung zu schieben, ist somit nicht legitim.

Gänzlich verfehlt waren auch die meisten anderen diesbezüglichen Aussagen der ÖVP in der Gemeinderatssitzung.

Sprichwörtlich den Vogel abgeschossen hat aber die Raumplanerin Fleischmann, die schon mit ihrem mangelhaften Entwicklungskonzept 2011 "brillierte". Diese erhielt, wie im Bericht zum Entwurf der Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes zu entnehmen ist, den Auftrag, eine Lösung für das Reihenhausproblem auszuarbeiten. Wörtlich heißt es dazu in ihrem Bericht:

"In den letzten Jahren wurden innerhalb der Einfamilienhausgebiete immer wieder Reihenhäuser errichtet , die von den Anrainern nicht immer akzeptiert wurden. In den letzten Monaten ist es erneut zu Anrainerbeschwerden gekommen, da Reihenhäuser in der bestehenden lockeren Einfamilienhausstruktur errichtet werden sollen. Die Anrainer fühlen sich durch die dichte Baustruktur und die Tatsache, dass die Reihenhäuser innerhalb des beruhigten Gartenbereiches (Anm.: was auch immer ein beruhigter Gartenbereich sein soll) errichtet werden in ihrer Ruhe gestört. Es wurde daher überlegt, entsprechende Änderungen im Flächenwidmungsplan bzw. Bebauungsplan vorzunehmen."

Als Lösung wird dann einen Absatz weiter, ohne jegliche fachliche Begründung folgendes präsentiert:

"Es sollen daher Flächen ausgewiesen werden in denen lediglich drei Wohneinheiten pro Grundstück errichtet werden können." (auf einer Mindestgrundstücksgröße von 600 m²)

In Folge dessen wurden Pläne erstellt und abgeändert, die Bebauungsvorschriften geändert und alle Haushalte mittels einer Aussendung über die Auflage informiert.

Und DANN stellt diese Frau Raumplanerin in der Gemeinderatssitzung eine Präsentation vor, in der sie anhand mehrerer Reihenhausprojekte demonstrierte, dass die von ihr erarbeitete Lösung keinerlei Auswirkungen auf diese Projekte haben wird.

Das klingt nicht nur absurd, das ist völlig absurd. Eindrucksvoller kann man sein Scheitern nicht zum Ausdruck bringen. Nachdem nicht anzunehmen ist, dass Frau Fleischmann ehrenamtlich für die Gemeinde arbeitet, stellt sich die Frage, wozu die Gemeinde eine Raumplanerin mit unwirksamen und somit unnötigen Planungen beauftragte?

Ziel dieser Präsentation von Frau Fleischmann wäre natürlich gewesen, der BI anhand einer Berechnung der zulässigen Wohneinheiten auf einem Grundstück nachzuweisen, dass ihre Forderungen im Initiativantrag kaum Auswirkungen auf Reihenhausprojekte haben wird. Letztendlich hat Frau Fleischmann aber nur sich selbst und den Bürgermeister blamiert, wie auch aus den heftigen Zuschauerreaktionen erkennbar war.

Ein Beispiel, der vier oder fünf untersuchten Reihenhausprojekte (ich hoffe die Zahlen richtig mitgeschrieben zu haben):

Reihenhausanlage Bockfließerstraße – Andreas-Reischek-Gasse:

Hier sollen oder wurden auf 5300 m² 12 Wohneinheiten errichtet, daraus ergibt sich bei:

- zulässigen 3 WE/600 m² keine Änderung (Vorschlag Gemeinde)

- zulässigen 2 WE/600 m² keine Änderung

- zulässigen 2 WE/800 m² keine Änderung (Vorschlag BI)

Logischerweise ergibt sich bei diesem Projekt keine Änderung, beträgt doch der Grundstücksanteil pro WE:

5300/12 = 441,7 m²

und somit mehr als die von der BI geforderten 400 m² Grundstücksfläche pro Wohneinheit.

Das ist daher ein für einen Vergleich ungeeignetes Projekt, da bei zulässigen 3 WE/600 m² ein Bauträger auf dem Grundstück auch 24 Wohneinheiten errichten könnte. In der 3. Siedlung am Helmahof werden gerade 19 WE auf einem etwas kleineren Grundstück gebaut.

Für jene, die von Ihrem Glück noch nichts wissen, falls es sich um geplante Reihen- und Wohnhausanlagen handelt, sei noch die anderen genannten Beispiele/Projekte genannt:

Johann-Nestroy-Gasse 8 WE,
Robert-Strolz-Gasse,
Brahmsgasse 10 WE.

Auch die von Frau Fleischmann in ihrer Präsentation errechnete Erhöhung der Bauplatzkosten um 33 % bei einer Erhöhung der Mindestgrundstücksgröße ist nur theoretischer Natur. Erstens bleiben für einen Bauherrn, der ein Einfamilienhaus errichten will, die Bauplatzkosten gleich, da für eine Wohneinheit (Haus) nach wie vor nur eine Mindestgrundstücksgröße von 500 m² erforderlich ist. Zweitens beträgt der Grundanteil bei zwei WE auf 800 m² nur 400 m² und ist für die Bauherrn immer noch günstiger, als jeweils 500 m² zu erwerben. Und drittens, ist die fehlende Limitierung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten der Hauptgrund für die extrem gestiegenen Grundstückskosten. Gerade die Bauträger, die Reihen- und Wohnhausanlagen errichten, haben die Bauplatzkosten in lichte Höhen getrieben. Für Bauträger spielen die Grundstückskosten eine untergeordnete Rolle, da diese auf immer mehr Wohneinheiten aufgeteilt werden. Hätten die Bauträger diese Möglichkeit nicht mehr, würden die Grundstückspreise größerer Grundstücke vermutlich sogar fallen. Auf ein Niveau, das sich normale Häuselbauer wieder leisten können. Das nennt sich Angebot und Nachfrage.

Somit läuft auch die gesamte Argumentation über leistbares Wohnen ins Leere. Angesichts von Reihenhauspreisen, die in unserer Umgebung bereits Richtung oder über 300.000 Euro gehen, kann man wohl nicht davon ausgehen, dass hier Wohnraum für sozial Bedürftige geschaffen wird. Um diese Summe kann man auch ein Einfamilienhaus bauen oder ein gebrauchtes Haus kaufen. Früher hatte der durchschnittliche Häuselbauer auch keine (inflationsbereinigten) 300.000 Euro zur Verfügung. Der Unterschied zu früher ist, dass die Leute selber mit angepackt haben und oft mehr als ein halbes Leben für ihre Häuser gespart und geschuftet haben. Heute will jeder 130 bis 160 m² Wohnnutzfläche, am besten schlüsselfertig, plus 2 Autos. Also kauft man ein Reihenhaus - für das Grüne in der Umgebung sollen die Besitzer größerer Grundstücke in der Umgebung sorgen.

Leistbar bedeutet in diesem Zusammenhang wohl eher auf Kosten der Anderen.
Hat sich schon einmal jemand, der von leistbarem Wohnen in diesem Zusammenhang spricht, überlegt, welchen massiven Wertverlust ein Einfamilienhaus erfährt, wenn daneben ein/e Reihen- oder Wohnhausanlage errichtet wird?

Wie ein Nachbar dieser Woche treffend feststellte: Reihenhäuser dienen nur der Umgehung der Bauordnung (bezüglich Mindestgrundstücksgröße).

Die durchschnittliche Bauplatzgröße in Deutsch-Wagram beträgt übrigens laut Frau Fleischmann rund 750 m².

Daher steht der Vorschlag von Frau Fleischmann (3 WE/600 m²) in keinem ausgewogenen Verhältnis zum Bestand. Weder entspricht ein Grundstücksanteil von 200 m² der durchschnittliche Bauplatzgröße in Deutsch-Wagram, noch lässt sich bei 30 % Bebauungsdichte auf den zulässigen 60 m² umbauter Fläche ein vernünftiges Haus errichten. Abzüglich Wänden, Stiegen und Gängen bleiben meist weniger als 50 m² Wohnnutzfläche pro Geschoss übrig. Genau solche Bestimmungen treiben die Bauträger zu der absurden Bauweise von dreigeschossigen Gebäuden im Einfamilienhausgebiet. Damit widerspricht sich Frau Fleischmann zudem selbst, denn in ihrer Präsentation meinte sie sinngemäß, das eigentliche Problem mit den Reihenhäusern sei, dass diese den Nachbarn in die Gärten schauen.

Wobei auch diese Aussage nicht den Tatsachen entspricht. Der Verlust der Privatsphäre im eigenen Garten ist sicher ein Teilaspekt, jedoch nicht das Hauptproblem. Offensichtlich hat Frau Fleischmann die Begründung für den Initiativantrag nicht gelesen und ist den Ausführungen der BI in der Gemeinderatssitzung nicht gefolgt, die sehr ausführlich auf die Problematik der Verhüttelung (Lärm, Abgase, Verkehr, Infrastruktur, Sicherheit usw.) eingegangen ist.

Bei einer Grundstücksfläche von 200 m² pro Wohneinheit ergibt sich abzüglich 60 m² zulässiger bebauter Fläche, 2 Parkplätzen und einer Zufahrt, nur mehr rund 100 m² unversiegelte Gartenfläche. Auf der sich nicht ein einziger großer Baum pflanzen lässt, sonst versinkt der ganze Garten im Schatten. Ist das das Ziel der ÖVP: eine Gartenstadt ohne Bäume?

Vor dem Hintergrund des Wiener (und NÖ) Kleingartengesetzes, das eine Mindestgrundstücksgröße von 250 m² verlangt (NÖ 120 bis 300 m²) und 50 m² umbaute Fläche der Gebäude zulässt, stellt sich daüber hinaus die Frage:

Will unser Bürgermeister und Frau Fleischmann mit ihrem Vorschlag (3 WE/600 m²) den Helmahof in eine Schrebergartensiedlung umwandeln?

Obige Überlegungen verdeutlichen das Fehlen jeglicher, laut BauO und ROG erforderlichen Grundlagenforschungen im Bericht über die von der Gemeinde geplanten Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes:

Welche Auswirkungen sind hinsichtlich der Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung, Lärm- und Abgasimmissionen, der Infrastrukturkosten (z. B. Schulen, Kindergärten) und des Kleinklimas zu erwarten, wenn alle unbebauten sowie alle größeren mit alten Gebäuden bebauten Grundstücke am Helmahof von Bauträgern aufgekauft und mit der maximal möglichen Anzahl an Wohneinheiten bebaut werden?

Aufgrund dieser Auswirkungen, die im Allgemeinen von der BI aufgezeigt wurden (enorme Lärm- und Abgaszunahme, überlastete Infrastruktur, Verkehrszunahme usw.), wären dann Maßnahmen zu entwickeln, um zu verhindern, dass alle unbebauten sowie alle größeren mit alten Gebäuden bebauten Grundstücke am Helmahof von Bauträgern aufgekauft und mit Reihen- und Wohnhausanlagen verbaut werden.

Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen der BI nicht ausreichend sein, wie die ÖVP mit Hilfe der Präsentation von Frau Fleischmann nachweisen wollte, dann wären eben wirkungsvollere Maßnahmen zu entwickeln. Die SPÖ (Herr Winkler) stellte dazu treffend fest, es wäre besser gewesen, die Energie darauf zu konzentrieren Lösungen zu finden, statt zu versuchen den Initiativantrag der BI zu zerlegen – und forderte eine schnelle Lösung in Form einer Bausperre

Obwohl Bg. Quirgst sich für die konstruktive Zusammenarbeit mit der BI bedankte und zusammengefasst und sinngemäß meinte, er habe selbst im Zuge von Bauverfahren bemerkt, dass kaum mehr Einfamilienhäuser gebaut werden, und er der BI Recht gebe, die Dachhöhe sollte eingeschränkt werden, war er letztlich zu keinen konkreten Aussagen hinsichtlich zulässiger Bebauungsweise bereit. Alle Änderungen müssen noch genau überlegt werden und das gehe nicht von heute auf morgen, war mehrmals zu hören. Die von der BI gewünschten Änderungen müssten wieder 6 Wochen aufgelegt werden, wobei sich bis Jänner (also vor den Gemeinderatswahlen) ein Beschluss ausgehen sollte (Anm.: wage ich zu bezweifeln).

Mehrmals erging eine Einladung an die BI schon ab nächster Woche über die Änderungen zu sprechen, was Frau Böckl von den !wir zu der Bemerkung hinriss: die BI habe bereits im April die ersten Unterschriften übergeben (Anm.: und war seither im Gespräch mit dem Bürgermeister), jetzt nach 6 Monaten ergeht eine Einladung zur Zusammenarbeit, statt endlich aufzuzeigen, was die konkreten Möglichkeiten wären.

Herr Lauppert von den !wir hielt fest, dass der Bürgermeister mit dem Ortsbild-Paragraphen schon bisher die Möglichkeit gehabt hätte, Bauvorhaben zu untersagen (bzw. abzuändern). Anschließend demonstrierte er anhand der neu aufgeschlossenen Bauplätze in der Waldgasse, dass auf einer Länge von 120 m statt der in der Umgebung gebauten Reihenhäuser mit meist 8 Wohneinheit in Zukunft (3WE/600 m²) 15 WE errichtet werden können, deshalb könne er die Aussagen der ÖVP nur mehr als zynisch betrachten.

Diese Aussage begründete Herr Mandl von der ÖVP mit der anstehenden Gemeinderatswahl – er wolle eine sachliche Betrachtung. Eine mehrmals (auch im Bericht ) angesprochene hintere Baufluchtlinie sei als Maßnahme nicht möglich (wobei sich die Frage stellt, wozu dann überhaupt darüber diskutiert wird). Eine von der SPÖ geforderte Bausperre sei nicht möglich, weil es eine Gleichlautende bereits 2010 gegeben hat.

Es folgte eine heftige Diskussion über den Vorschlag der BI und der SPÖ (Ewald und Winkler), ob man nicht eine Bausperre wegen der Mindestgrundstücksgröße und oder der max. 2 WE machen könnte, die letztendlich von der ÖVP mit dem Argument, eine Bausperre stehe nicht auf der Tagesordnung, beendet wurde (nachdem Frau Fleischmann keine Auskunft über die Zulässigkeit der Bausperre machen konnte).

Auf die Aussage von Herrn Lauppert von den !wir, es wäre korrekt, dass es 2010 eine Bausperre wegen max. 3 WE gab (Anm.: was die Angelegenheit jetzt erschwert), seit damals wurden die Probleme nicht gelöst und die Herabsetzung der zulässigen Gebäudehöhe auf 6,5 m war wieder keine Lösung, genau sowenig wie die geplanten 3 WE/600 m², meinte Bgm. Quirgst: 3 WE/600 m² wären eine massive Änderung, denn vorher gab es keine Einschränkungen und auf 1000 m² hätten auch 10 WE errichtet werden können.

Theoretisch wären mit Tiefgarage 10 kleine WE auf 1000 m² möglich (etwas ähnliches befindet sich in der 3. Siedlung), in der Praxis würde ein Bauträger wohl eher 5 Reihenhäuser bauen, mit denen sich mehr Geschäft machen lässt. Wo jedoch die massive Änderung durch die neue Bestimmung, max. 3 WE/600 m² liegen soll, entzieht sich meinem Verständnis. Zwischen 5 Reihenhäuser auf 1000 m² oder 6 Reihenhäuser auf 1200 m² besteht kein nennenswerter Unterschied.

Dann stellte Herr Mandl zwei Aussagen im Zuge der Diskussion in den Raum, die man so nicht stehen lassen kann:

1. Bereits ab Auflage der geplanten Änderungen gelte ein Baustopp (also für Bauvorhaben mit über 3 WE/600 m²):

Also ich lasse mich gerne belehren, aber ich kenne keine diesbezügliche Judikatur. Das wäre rechtsstaatlich mehr als problematisch, wenn nicht beschlossene Gesetzesentwürfe bereits bei ihrer erstmaligen Vorstellung in Kraft treten. BauO und ROG besagen nur, dass Bauverfahren, die zum Zeitpunkt der Auflegung des Entwurfs bereits anhängig waren, durch die Änderungen nicht berührt werden. Den Umkehrschluss, alle Bauverfahren, die nach der Auflage eingereicht werden, werden von der Änderung bzw. dem Entwurf berührt, kann ich nicht erkennen.

2. Am Helmahof existieren im Umkreis von 300 m aller neuen Projekte bereits bestehende Reihenhäuser oder Doppelhäuser, daher können die von Herrn Lauppert angesprochenen Ortsbildbestimmungen nicht greifen.

Das ist definitiv falsch. Der VwGH hat mehrfach sinngemäß ausgesprochen: aus dem Umstand, dass bereits Objekte vorhanden sind, die das Ortsbild stören, kann nicht die Zulässigkeit weiterer das Ortsbild störender Objekte abgeleitet werden. Logisch, denn ein Verstoß gegen die BauO kann wohl keinen weiteren Verstoß begründen. Auch der angesprochene Umkreis von 300 m ist nicht gesetzlich geregelt. Den sogenannten Bezugsbereich hat der Sachverständige anhand der jeweiligen Gegebenheiten festzulegen.

In Folge stellte Herr Mandl von der ÖVP den Gegenantrag, der Gemeinderat möge den Initiativantrag der BI nicht zur Abstimmung bringen und bei der nächsten Sitzung behandeln.

Nachdem die SPÖ (Winkler, Paulhart, Ewald) erneut einen Anlauf genommen haben dem Bürgermeister irgendetwas konkretes zu entlocken, und auch die !wir (Lauppert) nach über zehn Jahren Beschwichtigungen seitens der ÖVP in dieser Angelegenheit endlich wissen wollten, welche Größenordnungen sich der Bürgermeister vorstellt (auf 120 m, wie viele Wohneinheiten?) entgegnete Bgm. Quirgst: dazu möchte er sich nicht festlegen.

Nach einer Sitzungsunterbrechung beantragte Herr Lauppert von den !wir eine neue Gemeinderatssitzung innerhalb 3 Wochen, in der der Initiativantrag, die Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes, eine Bausperre und die Umfahrung Helmahof behandelt werden. Begründung: der Antrag der ÖVP ist zu unkonkret.

Daraufhin hat die gesamte Opposition die Gemeinderatssitzung verlassen, wodurch der Gemeinderat beschlussunfähig wurde.

Alle Aussagen sinngemäß und zusammengefasst.

Fazit: Verzögerungstaktik der ÖVP.

Wobei meines Erachtens die Forderungen der Bürgerinitiative gegen Reihen- und Wohnhausanlagen am Helmahof ohnehin bescheiden sind. Ich würde im Sinne der Fairness gegenüber allen Einfamilienhausbesitzern am Helmahof eine Mindestgrundstücksgröße von 500 m² pro Wohneinheit fordern.


Bausperre gemäß § 74 BauO (Bebauungsplan) oder § 23 ROG (Flächenwidmungsplan):

Wenn der Bebauungsplan oder Flächenwidmungsplan geändert werden soll, kann der Gemeinderat eine diesbezügliche Bausperre (Verordnung) erlassen. Diese gilt 2 Jahre (ein Jahr Verlängerung möglich) sofern sie nicht vorher aufgehoben wird. Es genügt, in der Bausperre das Ziel bzw. den Zweck und die beabsichtigten Änderungen zu benennen. Laut VfGH muss die Zulässigkeit der Änderungen nicht geprüft werden. Weder eine Grundlagenforschung, noch eine Genehmigung des Landes ist vor Erlass der Bausperre erforderlich. Und die letztendlich beschlossenen Änderungen können von der Bausperre abweichen. Bausperren sind daher ein mächtiges Instrument, mit dem der Gemeinderat sehr schnell auf unerwünschte Entwicklungen reagieren kann.

Allerdings hat der VfGH ausgesprochen: eine neuerliche Verhängung der Bausperre ist dann gesetzeswidrig, wenn der Anlass für diese Maßnahme der gleiche ist und auch das Gebiet , über welche die neuerliche Bausperre verhängt wurde, sich mit dem ersten Bausperrgebiet im Wesentlichen deckt (zu finden in jeder kommentierten Bauordnung). Durchaus logisch, da andernfalls jahrzehntelange Bausperren Gesetze aushebeln könnten.

Nachdem im Jahr 2010 gemäß § 23 NÖ Raumordnungsgesetz (siehe unten) eine Bausperre für mehr als 3 WE auf einem Grundstück, mit dem Ziel den Charakter der Ein- bis Zweifamilienhaus-Gebiete zu erhalten, erlassen wurde, kann eine idente Bausperre nicht mehr mehr erfolgen. Wozu auch, die Präsentation von Frau Fleischmann hat gezeigt, dass diese Bestimmung nichts an der Problematik ändert.

Es wäre aber ein Leichtes gewesen, eine Bausperre gemäß gemäß § 74 BauO zu erlassen, die in den Bebauungsvorschriften eine Mindestgröße des Grundstückes von mind. 800 m² ab zwei Wohneinheiten vorschreibt.

Unter den Titel harmonische Gestaltung könnte auch die Anzahl der WE auf zwei limitiert werden, sofern das Grundstück mind. 800 m² aufweist.

Mein Vorschlag wäre in dieser Hinsicht noch einfacher: in den Bebauungsvorschriften steht, Grundstücksgröße mind. 500 m² PRO Wohneinheit.

Mit etwas Kreativität lässt sich auch der Zweck ändern, damit eine gleichlautende Bausperre vermieden wird, z. B.:

Um die gegebene Infrastruktur nicht zu überfordern und eine Verschlechterung des Kleinklimas zu vermeiden, wird eine Bausperre erlassen.

Das Bausperrgebiet lässt sich auch gegebenenfalls abändern.

Auch die Bedenken von Bgm. Quirgst hinsichtlich möglichem Zubau für die Eltern oder ein Elternteil lassen sich leicht zerstreuen. Auf einem 500 m² Grundstück ist wegen dem Bauwich und der Bebauungsdichte weder ein größerer Zubau oder ein freistehender, zweiter Neubau möglich. Ist der Grund groß genug und ein etwas größerer Zubau für eine zweite eigenständige Wohneinheit möglich, dann ist der Zubau meist so aufwändig (bestehende Fenster müssen meist zugemauert, das Dach umgebaut werden sowie die Fundierung teurer ausgeführt werden), sodass ein Neubau eines freistehenden Hauses im Regelfall günstiger ist. Und wenn sich jemand ein neues Haus leisten kann, dann ist nicht nachvollziehbar, warum für ihn die Bebauungsvorschriften nicht gelten sollen (nur, weil sie Eltern sind?). Ist hingegen nur ein kleiner Zubau geplant, dann leben die Eltern oder der Elternteil im Verband mit den Kindern, und es handelt sich um keine eigenständige Wohneinheit. Selbst wenn es eine kleine eigenständige Wohneinheit wäre, muss diese ja nicht als solche ausgewiesen und parifiziert werden. Es kann einem niemand verbieten, mit der Mutter und oder dem Vater in einem größeren Haus zu leben. Somit ist nicht nachvollziehbar, warum der Initiativantrag der BI unter diesem Titel aufgeweicht werden sollte.

Eine Bausperre ließe sich auch für die von der BI geforderte Beschränkung der Giebelhöhe auf 8 m erlassen. Jedoch sollte die Bezeichnung Giebel- oder Firsthöhe nicht verwendet werden, da es Dachformen ohne First und Giebel gibt, und der Begriff in der BauO nicht vorhanden ist. Andere Gemeinden in NÖ formulieren das folgendermaßen:

Der oberste Abschluss des Daches darf keinesfalls mehr als 1,50 m über der
höchstzulässigen Gebäudehöhe (6,5 m) liegen (Anm.: Gebäudehöhe ist ca. Traufenhöhe).

Bedenken, dass wegen dieser Bestimmung nur mehr Flachdächer gebaut werden, sind unbegründet. Ziel dieser Bestimmung ist die Beschränkung auf zweigeschossige Bauten im Einfamilienhausgebiet, nachdem die Bauträger dazu übergehen, bei Reihenhäuser drei Geschosse auszuführen (Sicht- und Schallschutz für den Nachbar daher kaum mehr möglich). Bei einer Begrenzung des obersten Abschlusses auf 8 m sind entweder zwei Hauptgeschosse (bei ca. 6 m Gebäudehöhe) und ein flaches nicht ausbaubares Dach (ca. 2 m) oder ein Hauptgeschoss und ein hohes Dachgeschoss möglich – was der gängigen Bauweise in unsere Siedlungsgebiet entspricht.

Möglich wäre auch, bei offener oder gekuppelter Bebauungsweise und zul. Gebäudehöhe bis 6,5 m, generell nur zwei Hauptgeschosse (Zusatz: Dachgeschoss darf dann nicht ausgebaut werden) oder nur ein Hauptgeschoss und ein Dachgeschoss zuzulassen. Allerdings besteht dann die Gefahr von illegalen Dachgeschossausbauten.

Ab einer zulässigen Dachhöhe zwischen 8,5 bis 9,0 m wird die Begrenzung der Dachhöhe überflüssig, da ab dieser Höhe wieder drei Geschosse möglich sind

Fazit: Der Bürgermeister hätte alle Wünsche der BI sofort mit einer Bausperre erfüllen können.

Lösungsmöglichkeiten:

Der Gemeinderat kann die im Initiativantrag gewünschte Herabsetzung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten von drei auf zwei pro Grundstück und die Erhöhung der Mindestgrundstücksgröße von 600 auf 800 m² ab zwei Wohneinheiten im Zuge der geplanten Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes mitbeschließen.

Der dritte Punkt im Initiativantrag, die Begrenzung der Dachhöhe auf 1,5 m über der zulässigen Gebäudehöhe (6,5 m) kann vorerst mittels einer Bausperre umgesetzt werden. Für eine diesbezügliche Änderung der Bebauungsvorschriften wäre eine neue öffentliche Auflage dieser Bestimmung erforderlich.

Was kann schlimmstenfalls passieren? Sollte die NÖ Landesregierung die obigen Abänderungen (2 WE/800 m²) nach dem Beschluss nicht genehmigen, wird das Land den Beschluss nach ein paar Monaten wieder aufheben (negativer Genehmigungsbescheid), wogegen Beschwerde bei den Höchstgerichten eingebracht werden kann. Letztendlich können ohnehin nur die Höchstgerichte entscheiden, ob es sich um eine zulässige Abänderung des Entwurfes handelt.

Um einer immer möglichen Aufhebung durch das Land vorzubeugen, sollte auf jeden Fall eine sofortige Bausperre (max. 2 WE auf 800 m², Dachhöhe max. 8 m) erlassen werden.

Der Gemeinderat kann die Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes auch nicht beschließen und vorerst nur eine Bausperre erlassen. Ob sich ein neues Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes bis zur Gemeinderatswahl im Jänner ausgeht, ist jedoch fraglich. Insbesondere, wenn erst langwierig über die neuen Bestimmungen diskutiert werden muss, wie Bgm. Quirgst angedeutet hat.

Insofern ist auch die sinngemäße Aussage von Bgm. Quirgst, eingangs der Sitzung am 9. Oktober, unsere Gemeinde wäre Vorreiter und nicht Schlusslicht hinsichtlich diesbezüglicher Bebauungsvorschriften, nicht richtig. Viele Gemeinden in NÖ haben die Diskussion über Bebauungsvorschriften zur Erhaltung der Lebensqualität und zum Schutz vor Auswüchsen von Bauträgern schon vor langer Zeit geführt und dementsprechende Bestimmungen erlassen. Als Vorreiter in diesem Zusammenhang könnte man eher die Gemeinden südlich von Wien bezeichnen.

Zu den Vorreitern etwas aufschließen könnte unsere Gemeinde, wenn unsere Bebauungsvorschriften wenigstens folgende Bestimmungen enthalten würden:

Bauplatzgestaltung:

1. Das Ausmaß von Bauplätzen darf bei offener und gekuppelter Bebauungsweise 500 m², bei geschlossener Bebauungsweise und im "Bauland- Kerngebiet (BK)" 300 m² nicht unterschreiten (Formulierung: "neu geschaffenen Bauplätzen" überflüssig).

2. Die Errichtung von 2 Wohneinheiten im Sinne des § 40 bzw. § 108 NÖ Bautechnikverordnung 1997, LGBl. 8200/7–1, auf einem Grundstück ist nur zulässig, wenn der Bauplatz bei offener und/oder gekuppelter Bebauungsweise das Ausmaß von 800 m² nicht unterschreitet.

(Besser: Das Ausmaß von Bauplätzen darf bei offener oder gekuppelter Bebauungsweise 500 m² je (pro) darauf errichteter Wohneinheit im Sinne des § 40 bzw. § 108 NÖ Bautechnikverordnung 1997, LGBl. 8200/7–1, nicht unterschreiten.)

Harmonische Gestaltung der Bauwerke im Ortsgebiet:

1. Auf einem Bauplatz dürfen (Gebäude mit) nicht mehr als zwei Wohneinheiten im Sinne des § 40 bzw. § 108 NÖ Bautechnikverordnung 1997, LGBl. 8200/7–1, errichtet werden.

2. Der oberste Abschluss des Daches darf bei offener oder gekuppelter Bebauungsweise und einer zulässigen Gebäudehöhe von höchstens 6,5 m keinesfalls mehr als 1,50 m über der höchstzulässigen Gebäudehöhe liegen.

3. Bei offener oder gekuppelter Bebauungsweise und einer zulässigen Gebäudehöhe bis 6,5 m, dürfen zwei Hauptgeschosse und kein Dachgeschoss oder ein Hauptgeschoss und ein Dachgeschoss errichtet werden.

4. Bei bei Neu- und Zubauten in offener oder gekuppelter Bebauungsweise und einer zulässigen Gebäudehöhe bis 6,5 m, muss der seitliche und hintere Bauwich mindestens 5 m betragen. (Anm.: das würde einer Vorreiterrolle gerecht werden)

5. Die Ausbildung von Dachterrassen und Balkonen ist nur im 1. Obergeschoss im Bereich Decke über Erdgeschoss zulässig. Garagendächer und alle anderen Flachdächer von Hauptgebäuden dürfen nur für Servicezwecke begehbar sein und nicht als Terrasse benützt werden - um solche Auswüchse zu verhindern:

Dachterrasse auf dem 3. Stock:

https://www.google.at/maps/uv?hl=de&pb=!1s0x476d05d0df8ab19b:0x977b787df71c9b64!2m5...


Viele der oben genannten oder ähnliche Bebauungsvorschriften - und noch sehr viele mehr - existieren bereits in vielen Gemeinden in NÖ.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Dienstag, 21. Oktober 2014, 21:56 @ Bloms

Bausperre 2010:

Protokoll der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram
vom Donnerstag, den 25.03.2010


zu Punkt 11:
erteilt der Vorsitzende SR Dietrich das Wort und dieser stellt aufgrund einstimmiger Empfehlung im Stadtrat folgenden:

Antrag:

Der Gemeinderat möge mit seiner Zustimmung beschließen folgende

V E R O R D N U N G

§ 1 Gemäß § 23 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 idgF., wird für alle Grundstücke, die gemäß rechtskräftigem Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde
Deutsch-Wagram in der Widmungsart „Bauland-Wohngebiet (BW)“ und gemäß
rechtskräftigem Bebauungsplan die Bebauungsweise „offen“ oder „offen, gekuppelt“ und
keine höhere Bauklasse als „II“ aufweisen, eine Bausperre erlassen.

§ 2 Ziel der Bausperre
Durchführung eines Änderungsverfahrens zum Örtlichen Raumordnungsprogramm bzw.
Flächenwidmungsplan, im Zuge dessen eine Überarbeitung der Baulandflächen im
Geltungsbereich der Bausperre im Hinblick auf die Bestimmungen im §16(5) des NÖ-ROG
1976 (Festlegung des Zusatzes "maximal drei Wohneinheiten pro Grundstück“) erfolgen
soll.
Begründung: Die gegenständlichen Bereiche, für welche die Erlassung der Bausperre
beabsichtigt ist, weisen fast ausschließlich den Charakter und die Dichte von „Ein- bis
Zweifamilienhaus-Gebieten“ auf.
Durch die Festlegung einer entsprechenden Baulandwidmungsart soll dieser oben
beschriebene, bestehende Charakter des Siedlungsgebietes auch für die Zukunft möglichst gesichert werden.

§ 3 Bis zum Abschluss des oben beschriebenen Änderungsverfahrens zum Örtlichen
Raumordnungsprogramm bzw. Flächenwidmungsplan sollen daher Bauvorhaben im
Geltungsbereich der Bausperre nur dann zulässig sein, wenn auf einem Grundstück bzw.
Bauplatz nicht mehr als 3 Wohneinheiten errichtet werden.

§ 4 Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

Nach Wortmeldungen von GRin Enzinger und GRin Böcking, sowie einer kurzen Erläuterung durch den Vorsitzenden wird der Antrag einstimmig angenommen.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Dienstag, 21. Oktober 2014, 22:13 @ Bloms

Vorschlag Bausperre. Was spricht dagegen?


Antrag:

Der Gemeinderat möge mit seiner Zustimmung beschließen folgende

V E R O R D N U N G

§ 1
Gemäß § 74 Abs. 1 der NÖ Bauordnung 1996 i.d.g.F. wird für alle Grundstücke, die gemäß rechtskräftigem Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram in der Widmungsart "Bauland-Wohngebiet (BW)" und gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan die Bebauungsweise "offen" oder "offen, gekuppelt" und keine höhere Bauklasse als "II" oder eine zulässige Gebäudehöhe von 6,5 m aufweisen, eine Bausperre wegen der Änderung des Bebauungsplanes erlassen.

(Man könnte den Bereich auch mit "nördlich der Nordbahn und Hagerfeld und...." eingrenzen.)

§ 2
Zweck der Bausperre

In den letzten Jahren ist es zu einer vermehrten Anzahl von Bauansuchen für großvolumige Wohnhausanlagen im vorwiegend mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebauten Bereich der Bausperre gekommen.

Auf Grund dieser Entwicklung, die der geplanten und gewünschten Ortsentwicklung entgegen läuft und zur Vermeidung einer Verschlechterung des Kleinklimas wird es notwendig, den Bebauungsplan in den betroffenen Ortsteilen neu zu gestalten.

Um die vorgesehene Wohndichte nicht zu überschreiten, die gegebene Infrastruktur nicht zu überfordern und das Ortsbild zu bewahren sind folgende Änderungen im Bebauungsplan bzw. den Bebauungsvorschriften geplant:

1. Bauplatzgestaltung:

1.1 Das Ausmaß von Bauplätzen darf bei offener und gekuppelter Bebauungsweise 500 m², bei geschlossener Bebauungsweise und im "Bauland- Kerngebiet (BK)" 300 m² nicht unterschreiten (Formulierung: "neu geschaffenen Bauplätzen" überflüssig und kontraproduktiv).

1.2. Die Errichtung von (Gebäuden mit) 2 Wohneinheiten im Sinne des § 40 bzw. § 108 NÖ Bautechnikverordnung 1997, LGBl. 8200/7–1, auf einem Grundstück ist nur zulässig, wenn der Bauplatz bei offener und oder gekuppelter Bebauungsweise das Ausmaß von 800 m² nicht unterschreitet.

2. Harmonische Gestaltung der Bauwerke im Ortsgebiet:

2.1 Auf einem Bauplatz dürfen (Gebäude mit) nicht mehr als zwei Wohneinheiten im Sinne des § 40 bzw. § 108 NÖ Bautechnikverordnung 1997, LGBl. 8200/7–1, errichtet werden.

2.2 Der oberste Abschluss des Daches darf bei offener oder gekuppelter Bebauungsweise und einer zulässigen Gebäudehöhe von höchstens 6,5 m keinesfalls mehr als 1,50 m (2,0 m) über der höchstzulässigen Gebäudehöhe liegen.

2.2 alternativ oder zusätzlich: Bei offener oder gekuppelter Bebauungsweise und einer zulässigen Gebäudehöhe bis 6,5 m, dürfen zwei Hauptgeschosse und kein Dachgeschoss oder ein Hauptgeschoss und ein Dachgeschoss errichtet werden (also max. zwei Geschosse).

§ 3
Bis zum Abschluss des oben beschriebenen Änderungsverfahrens sollen daher Bauvorhaben im Geltungsbereich der Bausperre nur dann zulässig sein, wenn auf einem Grundstück bzw. Bauplatz mit mindestens 500 m² nur eine Wohneinheit und ab einem Ausmaß von 800 m² nicht mehr als 2 Wohneinheiten errichtet werden, wobei der oberste Abschluss des Daches der Gebäude nicht mehr als 8,0 m (8,5 m) über dem anschließenden Gelände liegen darf.

§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung, LGBl 1000-
12 mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.

Weitere mögliche Bestimmungen:

2.3 Bei Neu- und Zubauten in offener oder gekuppelter Bebauungsweise und einer zulässigen Gebäudehöhe bis 6,5 m, muss der seitliche und der hintere Bauwich mindestens 5 m betragen.

2.4 Die Ausbildung von Dachterrassen und Balkonen ist nur im 1. Obergeschoss im Bereich Decke über Erdgeschoss zulässig. Garagendächer und alle anderen Flachdächer von Hauptgebäuden dürfen nur für Servicezwecke begehbar sein und nicht als Terrasse benützt werden.

Weitere Vorschläge:

Verringerung der Bebauungsdichte von derzeit 30 % auf 20 % mit Regelung der zul. verbauten Fläche. Min./Max. (z.B. mind. 80 – 90 m², max. 300 – 400 m², unabhängig von der Grundgröße, jedoch max. 20 % der Grundstücksfläche).

Die Mindestgröße der durch Grundabteilung neu geschaffener Bauplätze hat 800 m² zu betragen.

Ortsbild: Auf einem Bauplatz ist nur die Errichtung eines (Wohn-) Gebäudes erlaubt (Nebengebäude gem. § 4 BauO zulässig). Für mehrere WE innerhalb des Gebäudes ist nur ein gemeinsamer Eingang erlaubt.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Heinz, Donnerstag, 23. Oktober 2014, 19:03 @ Bloms

Kann man nicht einfach die Bebauungsdichte verringern? Wo ist die sinnvolle Grenze?

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Donnerstag, 23. Oktober 2014, 23:22 @ Heinz

Sicher.

Vor allem für eine Bausperre wäre das ein guter Grund: Verringerung der Bebauungsdichte von derzeit 30 auf 20 %.

Wie in meinem Beitrag oben bereits erwähnt, wollte sich die Bürgerinitiative aber an den Gemeindevorschlag (3 WE auf 600 m2) anlehnen (darum 800 m2 ab 2 WE), um eine Neuauflage zu vermeiden.

Wo ist die sinnvolle Grenze?

Gehen wir von einer bebauten Fläche von 60 m2 pro Wohneinheit (WE) aus – das entspricht dem, was Bauträger aktuell so bauen.

Bei einer Bebauungsdichte von 20 % ergibt das bei einer Grundstücksgröße von:

500 m²: 1 WE (theoretisch 2 WE/Wohnungen)
800 m²: 2 WE (theoretisch 3 WE)
1000 m²: 3 WE (theoretisch 4 WE)
2000 m²: 6 WE (theoretisch 8 WE)
5000 m²: 16 WE (theoretisch 20 WE)

D.h. die Verringerung der Bebauungsdichte von derzeit 30 auf 20 % wäre bei kleineren Grundstücken recht wirkungsvoll, wenn Sie aber das Pech haben, dass die Zufahrt für die 32 Parkplätze (bei 5000 m²) 3 m neben ihrem Schlafzimmerfenster verläuft, werden Sie mit dieser Regelung auch nicht glücklich werden.

Manche Gemeinden schreiben in den Bebauungsvorschriften eine Mindestgröße für die bebaute Fläche vor. Aber selbst wenn diese auf 80 m² festgelegt wird (bei 100 m² wird es schon problematisch), ergeben sich bei 5000 m² Grundgröße immer noch 12 Häuser oder 20 Wohnungen.

http://www.hinterbruehl.com/gemeindeamt/download/Hinterbr%C3%BChler%20Bebauungsbestimmu...

Manche Gemeinden haben in ihren Bebauungsvorschriften sogar Formeln (Gleichungen) oder Tabellen, die die bebaubare Fläche in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße regelt. Das benachteiligt wieder Besitzer größerer Grundstücke und fördert die Grundteilung (Fahnengrundstücke). Dem setzten manche Gemeinden wieder Bestimmungen entgegen, die die Verringerung der Grundstücksgröße durch Teilung (unter eine bestimmte Größe) verbietet. Und somit wird das Ganze immer komplizierter. (Anm.: wäre auch ein Grund für eine Bausperre bzw. Änderung des Bebauungsplanes: die Mindestgröße der durch Grundabteilung neu geschaffener Bauplätze hat 800 m² zu betragen.)

https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&...

Zudem muss eine (komplizierte) Ausnahmeregelung für den Altbestand gefunden werden, die womöglich wieder Umgehungsmöglichkeiten eröffnet. Man kann ja einem Hausbesitzer, der einen Bauplatz unter der Annahme einer 30 %igen Bebaubarkeit gekauft hat, nicht verbieten, nachträglich einen kleinen Zubau oder eine Garage aufzustellen.

Übrigens Info an alle: die neue NÖ Bauordnung ist heute im Landtag beschlossen worden, die am 1. Februar 2015 in Kraft tritt. Die Nachbarrechte wurden trotz zahlreicher Einwendungen (277 Seiten zusammengefasst) noch mehr eingeschränkt und viele Bestimmungen veschlimmbessert. Statt der BTV gelten in Zukunft größtenteils die OIB-Richtlinien und die Bebauungsvorschriften wandern ins noch zu novellierende ROG.

Stellungnahmen BauO 2015:

http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/04/477/477S.pdf

BauO 2015:

http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/04/477/477G2.pdf

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

RPL, Mittwoch, 22. Oktober 2014, 08:41 @ Bloms

Die Unkenntnis, die sie bezüglich ROG (Raumordnung) und BO (Bauordnung) an den Tag legen ist unglaublich.
Aber gut, ist ja ihr Forum.
Bedenklich wird es aber erst, wenn andere Bewohner ihre Aussagen als Gut und Richtig einstufen.

Ein interessierter Raumplaner, der auch ab und zu mit diesem Problem konfrontiert wird.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

JL, Mittwoch, 22. Oktober 2014, 14:41 @ RPL

Ist die Definition "konstruktive Kritik" wirklich so schwer zu verstehen?

Leider...

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

JL, Freitag, 24. Oktober 2014, 20:14 @ JL

Teilnehmer mit
IP 81.217.106.153
stört hier zum zweiten Mal.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

., Montag, 27. Oktober 2014, 07:47 @ JL

---

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Mittwoch, 22. Oktober 2014, 18:27 @ RPL

Danke für die überaus konstruktive Kritik. Damit haben Sie sich als wahrer Experte zu erkennen gegeben.

Abgesehen davon, dass das Ortsbild und der Bebauungsplan in der Bauordnung geregelt sind, ist die gegenständliche Angelegenheit aufgrund schlechter Gesetze und ehemaliger Bausperren mehr ein juristisches als ein raumplanerisches Problem.

Es bedarf auch sicher einer besonderen Begabung im Raumordnungsprogramm die Zulässigkeit von zwei statt drei Wohneinheiten und das Erfordernis von 800 m² statt 600 m² Grundstücksfläche festzuschreiben.

Tatsache ist: hätte die Raumplanerin gleich festgestellt, dass die geplante Änderung nichts bringt, und wirkungsvollere Maßnahmen vorgesehen, hätte sich die Bürgerinitiative viel Zeit und Geld erspart.

Wenn Sie ein Experte sind, warum präsentieren Sie nicht eine bessere Lösung – wir alle wären ihnen dankbar. Aktueller Stand ist, die Gemeinde hat laut Herrn Zach (Stand gestern Abend) zwar eine Regelung für die Dachhöhe (analog meinem Vorschlag) entworfen, aber für die max. 2 WE auf mind. 800 m² noch immer keine Lösung, und schon gar nicht für eine diesbezügliche Bausperre.

Wenn Sie von Raumplanung sprechen, erlaube ich mir die Frage zu wiederholen, die Prof. Macoun (u.a. Raumplaner) vom IVV der TU Wien anlässlich eines Vortrages vor ein paar Jahren in Deutsch-Wagram auf die Frage, was er von der Siedlungspolitik und Raumplanung in unserer Region hält, gestellt hat:

"Was für eine Raumplanung?"

In unserer Region gibt es keine Raumplanung oder etwas, das diese Bezeichnung verdienen würde.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

pure shit, Montag, 27. Oktober 2014, 00:14 @ RPL

25. Oktober 2014 gehry rulez

http://www.theguardian.com/artanddesign/2014/oct/24/frank-gehry-journalist-finger-archi...

Der weltberühmte Architekt Frank Gehry beschreibt 98 Prozent der modernen Architektur als “pure Scheiße” und zeigt Journalisten den ausgestreckten Mittelfinger.

Architect describes 98% of modern architecture as ‘pure shit’ during press conference in northern Spain.

“Lassen Sie mich eines sagen,” erwiderte er. “In dieser Welt in der wir leben ist 98 % von allem, das heute gebaut und und entworfen wird, pure Scheiße. Es gibt keinen Sinn fürs Aussehen, keine Achtung der Menschlichkeit oder etwas anderes. Es sind verfluchte Gebäude und das ist alles.

:pro:

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

gt, Dienstag, 14. Oktober 2014, 15:19 @ BIR

NÖN

http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/gaenserndorf/Opposition-verliess-Saal;ar...

Knalleffekt in der letzten Gemeinderatssitzung: Nach zwei Stunden Diskussion verließen die Mandatare der SPÖ, der !wir-Partei, die Grünen-Gemeinderätin Hela Ayni und der parteilose Gemeinderat Stefan Mrzilek den mit Zuhörern zum Bersten gefüllten Sitzungssaal. Was war passiert? Konkret ging es um den Tagesordnungspunkt „Behandlung des Initiativantrags“. Hinter dieser unscheinbaren Formulierung steckte das Begehren einer Bürgerinitiative auf Abänderung der Bauordnung.
310 Unterschriften von Bürgern gesammelt
Der Deutsch-Wagramer Libor Zach hatte seit April 310 Unterschriften von Bürgern, die im Siedlungsgebiet Helmahof eine Beschränkung von drei auf zwei Wohneinheiten pro Grundstück fordern, vorgelegt. Weiters soll die maximale Bauhöhe anstatt bisher 8 Meter auf 6,5 Meter eingeschränkt werden und die Mindestgröße der neu zu beschaffenden Bauplätze bei offener und gekuppelter Bebauungsweise 800 Quadratmeter sowie bei geschlossener Bauweise 300 nicht unterschreiten.

Der Initiative geht es darum, dass die Siedlung nicht mit großvolumigen Häusern zugebaut wird. Trotz mehrmaliger Beschwerden der Anrainer sollen die Gemeindeverantwortlichen nicht darauf reagiert und weitere Projekte genehmigt haben. Zach soll diesbezüglich schon seit April mit VP-Bürgermeister Friedrich Quirgst in Kontakt sein. „Der Vorschlag wurde auf Erfahrungswerten von anderen Gemeinden aufgebaut“, so der Antragsteller.
Fleischmann: „Änderung wäre durchführbar“
Nun war Raumplanerin Barbara Fleischmann am Wort: „Prinzipiell wäre eine Änderung des Bebauungsplanes in diesen Punkten durchführbar.“ Sie brachte Beispiele vor, wo bei einer Anhebung der Quadratmeterzahl teilweise keine Verringerung der Wohneinheiten erfolgte, in anderen jedoch eine Reduzierung von sechs Wohneinheiten möglich war. Manko: Die größeren Grundstücke würden im Schnitt um 33 Prozent teurer.
„Ich habe die Spannungen zwischen Bauwerber und Anrainern öfter mitbekommen. Wir müssen einen Mittelweg finden. Wohnen soll leistbar sein und auch bleiben“, warf Quirgst ein. Außerdem könne eine Änderung in dieser Sitzung sowieso nicht beschlossen werden, weil die Entwürfe vom Land überprüft und dann Wochen öffentlich aufgelegt werden müssen.
SP-Stadtrat Rainer Winkler war dafür, bis zum endgültigen Beschluss eine Bausperre auszusprechen, was aber laut Quirgst und VP-Stadtrat Markus Mandl nicht möglich sei, da es laut Land bereits einen Baustopp mit gleicher Formulierung gab. „Wir haben auch Kontakt mit dem Land, unsere Information ist eine andere“, kontert Antragsteller Zach.
Quirgst: „Prüfung und Auflage müssen sein“
SP-Stadträtin Gabriela Paulhart wollte von Quirgst konkrete Zusagen, ob eine Abänderung in dieser Form erfolge, dieser verwies aber immer wieder auf die Prüfung durch das Land und die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Auflage. !wir-Gemeinderat Peter Lauppert meinte, dass die Ausführungen von Fleischmann durchaus für die Bürgerinitiative sprechen.
„Ich stelle den Antrag, diesen Punkt erst nach Behandlung durch das Land NÖ und der öffentlichen Einsichtnahme auf die Tagesordnung zu setzen. Wir werden diese Änderung in dieser Form sowieso nicht durchführen“, so Mandl.
Als einige Zuhörer begannen, sich an der Diskussion zu beteiligen, sprach Quirgst einen Ordnungsruf aus. Winkler ersuchte um Sitzungsunterbrechung. Nach dieser Zwangspause verkündete Lauppert: „Wir werden jetzt die Sitzung verlassen.“
Somit verließen 17 von 29 Mandataren den Saal und hinterließen verdutzte Gesichter. Laut Gemeindeordnung muss binnen acht Tagen eine Einladung für Folgesitzung erfolgen, die binnen 30 Tagen abgehalten werden muss. „Das ist eine Arbeitsverweigerung zum Schaden der Gemeinde, was zur Folge hat, dass sich andere wichtige Tagesordnungspunkte verzögern“, meinte Quirgst.
Von Robert Knotz
- See more at: http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/gaenserndorf/Opposition-verliess-Saal;ar...

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Claudia @, Wien, Mittwoch, 15. Oktober 2014, 08:56 @ gt

Sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt meldet sich einmal eine zukünftige Bewohnerin des Bauprojektes.

Wir sind eine Jungfamilie, beide unter 30 Jahren, ein kleines Baby, verheiratet, wohnen derzeit in Wien, im 3. Stock ohne Aufzug und noch dazu eine Gemeindewohnung.

Von diesen ganzen Sachen und ihren Beschwerden haben wir nur die Berufung mitbekommen.

Mein Anliegen und meine Bitte an Sie:

Wir haben uns einen sehr hohen Kredit aufgenommen und freuen uns schon riesig auf unser Haus. Wir kenne auch schon ein paar Nachbarn von unseren Häusern.
Lassen sie diese Gegenwehr! Wir wollen in unser Haus ziehen können und das sobald wie möglich.

Stellen Sie sich bitte vor, wenn Sie in unserer Situation wären...
Es tut uns leid, wenn Ihnen dieses Bauvorhaben widerstrebt aber denken Sie doch bitte an die Familien, die auf ihren Traum vom Eigenheim warten... irgendwann sind Sie auch alle in den Helmahof gezogen und haben dort gebaut! Warum dürfen wir nicht? Die Häuser sind nicht so hoch oder zerstören ein Bild... sondern sie zeigen das hier Familien wohnen!

Bitte denken Sie um!

MfG
Eine zukünftige Helmahoferin

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Mittwoch, 15. Oktober 2014, 22:47 @ Claudia

Ihre rührige Geschichte in allen Ehren - die NÖN ist dafür mit Sicherheit der falsche Adressat.

Um sich mit Ihrem Beitrag ernsthaft befassen zu können, müssten Sie zuerst folgendes bekannt geben:

- welches Bauvorhaben,
- welche Berufung.

Falls Sie in eine von mittlerweile zwei Bürgerinitiativen (die hunderte Unterstützungs-Unterschriften erhalten haben) bekämpften Reihen- oder Wohnhausanlagen einziehen wollen, nehmen Sie bitte zur Kenntnis:

solche Reihen- und Wohnhausanlagen sind am Helmahof von der alteingesessenen Bevölkerung unerwünscht.

Wenn Sie sich ihren Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, kaufen Sie ein Grundstück von mindestens 500 m² und bauen darauf ein Einfamilienhaus. So wie das die überwiegende Mehrheit in unserem Siedlungsgebiet seit Jahrzehnten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gemacht hat.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Claudia @, Wien, Donnerstag, 16. Oktober 2014, 02:00 @ Bloms

Bauvorhaben Wilhelm Exner-Gasse. Dort wo vorgestern schon die ersten Keller entstanden sind...

Ohne beleidigend zu werden, aber wenn man auf jeden eingeht dem irgendetwas nicht passt dann würde für lange Zeit nichts mehr irgendwo gebaut werden.
Irgendwann wird Deutsch-Wagram zu Wien gehören.
Die Welt vermehrt sich und die Städte vergrößern sich. Ist nunmal so. Und wenn es den "alteingesessen" nicht passt, dass gebaut ein Tipp - Lernen damit zu leben oder durch Kauf von Baugrund verhindern dass sich jemand dort etwas hinbaut.

Nachdem das Bauvorhaben seit September rechtskräftig ist und auch schon gebaut wird, wollte ich auf freundliche Weise Ihnen gegenüber treten, da ich kein Freund von Streit bin, aber gut ;-)

Freuen uns schon auf den Einzug Anfang nächsten Jahres!

Auf eine gute Nachbarschaft *hust* *augenroll*

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Donnerstag, 16. Oktober 2014, 22:43 @ Claudia

1. Sie sind hier an der komplett falschen Adresse. Weder die Initiatoren der Bürgerinitiative gegen Reihen- und Wohnhausanlagen, noch ich, als Betreiber dieses Forums, haben eine Berufung gegen diese Wohnhausanlage eingebracht; und sind auch nicht Anrainer.

2. Wenn Sie den Anrainern ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht, gegen Entscheidungen/Bescheide der Behörden zu berufen und den Instanzenzug auszuschöpfen, absprechen, dann haben Sie die Grundprinzipien eines Rechtsstaates (und somit auch einer Demokratie) nicht verstanden.

3. Beleidigungen sind hier unerwünscht und sowieso überflüssig, da Ihre Aussage:

"...wenn man auf jeden eingeht dem irgendetwas nicht passt dann würde für lange Zeit nichts mehr irgendwo gebaut werden."

falsch und widersprüchlich ist.

Wie Sie richtig feststellen, wird trotz heftigem Widerstand der Nachbarschaft auf der Wilhelm Exner-Straße bereits gebaut, und darüber hinaus sind die Mitsprache- bzw. Nachbarrechte in der NÖ Bauordnung sehr beschränkt.

4. Hoffentlich gehört Deutsch-Wagram bald zu Wien, denn dort würde ein derartiges Projekt gegen die Bauordnung verstoßen. In vergleichbaren Einfamilienhausgebieten in Wien (z.B. 22. Bezirk) ist u.a. die Gebäudehöhe auf 6 m beschränkt und der Bauwich beträgt grundsätzlich 6 m.

5. Dass Städte wachsen ist kein Naturgesetz – Wachstum ohne Grenzen ist bekanntlich Wildwuchs (Krebs).
Vielmehr wäre es die Aufgabe der Gesellschaft und insbesondere der Gesetzgeber als Vertreter der Bevölkerung nachhaltige Regeln für eine geordnete Siedlungsentwicklung festzulegen, die die hier lebende Bevölkerung vor übermäßigen Immissionen schützen und die Infrastruktur nicht überfordern.

Nachdem die Vollziehung von Baurecht und Raumordnung im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden liegt, hat die hier lebende und wahlberechtigte Bevölkerung (bzw. ihre Volksvertreter) über die Bebauungsvorschriften zu entscheiden.

Da in Deutsch-Wagram mittlerweile alle Parteien die Notwendigkeit erkannt haben, dass die Bebauungsvorschriften mehr oder weniger geändert werden müssen, um den Wildwuchs an immer extremeren Reihen- und Wohnhausanlagen im Einfamilienhausgebiet einzudämmen, werden Sie mit den Wünschen der hier ansässigen Bevölkerung leben lernen müssen.

Wenn Sie als Wienerin glauben, der Deutsch-Wagramer Bevölkerung vorschreiben zu können, wie die hier ansässige Bevölkerung ihre Bebauungsvorschriften zu regeln hat, liegen Sie gehörig falsch. Wenn Ihnen das nicht passt, setzten Sie sich für die Änderung der Wiener Bebauungsvorschriften (Bauordnung) ein, und erwerben dort ein "Eigenheim".

Glauben Sie ernsthaft, die hier lebende Bevölkerung ist begeistert, dass das übermäßige Bevölkerungswachstum die Infrastruktur unserer hoch verschuldeten Stadt noch weiter belasten wird, was zwangsläufig zu weiteren Gebührenerhöhungen führen und die dringend notwendige Sanierung der Straßen weiter verzögern wird.

6. Ihr Vorschlag, das Nachbargrundstück aufzukaufen, falls einem eine Reihen- oder Wohnhausanlage nicht passt, ist absurd, da im Regelfall die Nachbarschaft über den Verkauf eines Grundstückes nicht Bescheid weiß, und erst im Bauverfahren über das Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt wird. Und selbst wenn man einen Bauplatz mit einem Hektar Größe kaufen würde, wäre man nicht davor geschützt, dass daneben eine Reihen- oder Wohnhausanlage gebaut wird.

7. Wenn alle Helmahofer und alle Bauträger in den letzten Jahrzehnten ihre Gier und ihre Rücksichtslosigkeit so hemmungslos ausgelebt hätten wie Sie, dann würde der Helmahof heute so aussehen wie eine überdimensionale Schrebergartensiedlung und hätte ein derart hohes Verkehrsaufkommen, sodass Sie sich hier mit Sicherheit nicht ansiedeln wollen würden.

8. Auch ein Tipp von mir: Erkundigen Sie sich noch einmal genauer. Sie erwerben kein Eigenheim, das nach allgemeinem Verständnis ein Einfamilienhaus, und im Sinne der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien ein Wohnhaus mit höchsten zwei Wohneinheiten ist, sondern eine Eigentumswohnung (nach dem Wohnungseigentumsgesetz). Mit dieser Vorgangsweise umgehen die Bauträger die Bestimmungen über die Mindestgrundstücksgrößen.

9. Ob Ihre Aussagen als freundlich empfunden werden, müssen sie sich mit ihrer Nachbarschaft ausmachen. Ich kann mir das nicht vorstellen.

Die Bürgerinitiative gegen Reihen- und Wohnhausanlagen im Einfamilienhausgebiet Helmahof vertritt folgende Meinung, die ich teile (Anm.: ob das die endgültige Fassung der Begründung ist, kann ich nicht sagen, da ich nicht zu den Sprechern dieser BI zähle):

http://www.buh.at/BI_REIHENHAUS/Initiativantrag%20Begründung11.09.2014.pdf

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Mittwoch, 18. Mrz 2015, 23:13 @ BIR

Was zu erwarten war.

Nach der Wahl ignoriert der Bürgermeister einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse.

Statt der von der BI beantragten 800 m² Mindestgrundstücksgröße ab zwei WE sollen nunmehr 500 m² beschlossen werden.

Aus der von der BI beantragten absoluten Gebäudehöhe von 8 m sollen gerüchteweise 9 m werden und die Bausperre wird vermutlich ebenfalls aufgehoben bzw. demgemäß abgeändert.

Stellt sich die Frage, wozu wird viel Geld für eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgegeben, die keinerlei Verbesserung der aktuellen Situation bewirkt.

Zwei Wohneinheiten pro 500 m² (Grundanteil 250 m²/WE = Schrebergartensiedlung) entspricht der Bauweise, mit der die Bauträger unser Siedlungsgebiet zur Zeit verhütteln und verlärmen. Und eine zulässige, absolute Gebäudehöhe von 9 m erlaubt dreigeschossige (!) Gebäude im Einfamilienhausgebiet, also genau das, wogegen die Anrainer am heftigsten protestieren.

Eine Glanzleistung!

http://www.wir4dw.at/?p=9029

http://www.wir4dw.at/?p=9025

Bebauungsplan: Quirgst ignoriert Kompromiss

Quirgst kippt den Kompromiss vom Oktober 2014 (http://www.wir4dw.at/?p=8761). Bei der Gemeinderatssitzung Ende Oktober (vor der Wahl) haben alle Fraktionen im Gemeinderat einen Kompromiss geschlossen: Um zwei Wohneinheiten zu bauen sollte der Bauplatz mindestens 700 m2 groß sein. Nach der Wahl ist alles anders. Hinter dem Rücken des zuständigen Ausschusses hat der Bürgermeister den Raumplaner (Büro Paula) beauftragt einen Entwurf vorzulegen, der für zwei Wohneinheiten nur 500 m2 vorsieht.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Kris, Freitag, 17. Oktober 2014, 21:27 @ Bloms

Alte Versprechen ....


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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Samstag, 18. Oktober 2014, 01:17 @ Bloms

An die Mitglieder des Gemeinderates

GEMEINDERAT - EINLADUNG (Sitzung 06/2014)

Sehr geehrtes Mitglied des Gemeinderates!

Die nächste Sitzung des Gemeinderates wird von mir gemäß § 45 (1), (2) und (3) der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖGO 1973), LGBl. 1000 in der geltenden Fassung, für:

28.10.2014 um 19.00 Uhr

im Sitzungssaal des Stadtamtes Deutsch-Wagram einberufen. Um Anwesenheit bzw. bei Verhinderung um Benachrichtigung bei Matthias Lawugger, Durchwahl 12, wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Quirgst eh.
Bürgermeister

TAGESORDNUNG:

1. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
2. Ankauf von Fahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr
3. Beschluss der Gesamtprojektkosten KiGa, Klkbetr. und Bücherei
4. Darlehensaufnahme Kindergarten, Kleinkindbetreuung, Bücherei

5. Behandlung eines Initiativantrages (Hinweis auf § 48 (2) NÖGO)
6. Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes
(Antrag gem. § 45 (2) vom 09.10.2014)
7. Bausperre (Antrag gem. § 45 (2) vom 09.10.2014)
8. Umfahrung S8 Helmahof (Antrag gem. § 45 (2) vom 09.10.2014)

9. Weiterführung Verein LEADER-EU Förderprogramm
10. Bewerbung Landesausstellung 2021
11. Resolution „Atommüllendlager“
12. Straßenabtretungen gemäß § 13 Lieg TG
im nicht öffentlichen Teil:
13. Erledigung einer Berufung
14. Genehmigung von Personalange

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Mittwoch, 29. Oktober 2014, 03:04 @ Bloms

Gemeinderatssitzung am 28.10.2014 betreffend Initiativantrag der Bürgerinitiative gegen die Errichtung weiterer Reihenhaus- und Wohnungsanlagen im Einfamilienhausgebiet Helmahof und Antrag der WIR zur Umfahrung Helmahof:


Nach zähen Verhandlungen könnte die Bürgerinitiative einen erfreulichen Teilerfolg verbuchen, der besonders der Hartnäckigkeit von Herrn Zach und Herrn Lauppert zu verdanken ist.

Erlassen wurde eine Bausperre für alle Gebäude deren höchster Punkt des Daches über 8,5 m über dem Gelände liegt und eine Mindestgrundstücksgröße von 700 m² ab 2 Wohneinheiten.

Die Bausperre über die maximal zulässigen zwei Wohneinheiten wollte Bgm. Quirgst jedoch nicht erlassen, weil es 2010 schon eine wegen drei Wohneinheiten gab, und ein DI Bräuer (Schreibweise unbekannt) von der Landesregierung, Abt. RU1, dies nicht zulasse.

Auch der ursprüngliche Entwurf der Änderung (3 WE, mind. 600 m²) konnte als Übergangslösung nicht beschlossen werden, weil angeblich die Stellungnahme der Landesregierung noch immer nicht vorliegt. Laut Bürgermeister wolle sich die zuständige Bearbeiterin DI Schober-Schütt noch mit Kollegen beraten.

Zusätzlich wurde als Zielvorgabe für die kommende Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes folgendes beschlossen:

- max. 2 WE (Wohngebiet für Ein- und Zweifamilienhäuser gemäß ROG) für ein durch Straßenzüge eingegrenztes Gebiet am Helmahof

- Mindestgrundstücksgröße 700 m² (statt die von der BI geforderten 800 m²) ab 2 WE

- der höchste Punkt des Daches darf max. 2 m über der zulässigen Gebäudehöhe liegen (Dachhöhe daher max. 8,5 m bei zul. Gebäudehöhe 6,5 m).

Die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sollen dementsprechend möglichst schnell (ca. 4 Wochen) für die 6-wöchige öffentliche Auflage geändert werden.

Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig, also mit Zustimmung aller Parteien.

Ob man von einem Erfolg sprechen kann und ob sich die Versprechen der Politiker, sich für unsere Lebensqualität einzusetzen, bewahrheiten, wird sich noch zeigen. Sollten die versprochenen Änderungen nicht vor der Gemeinderatswahl beschlossen werden, ist zu befürchten, dass das Thema wieder für Jahre einschläft.

Nachdem uns dieses Thema noch länger beschäftigen wird: Fortsetzung folgt.

Nachdem alle Aussagen bezüglich NÖ Landesregierung nur unter Hörensagen liefen, sollten sich alle Gemeindepolitiker bemühen, schriftliche Stellungnahmen zu diesem Thema mit Quellen- und Literaturangaben bzw. Judikatur von den in der GR-Sitzung Genannten zu erhalten:

DI Doris SCHOBER-SCHÜTT,
02742/9005-11622
doris.schober-schuett@noel.gv.at

Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht,
Dr. Bernhard Bräuer

oder ?

Regionale Raumordnungsprogramme
DI Thomas BAUER,
02252/9025-11626
thomas.bauer@noel.gv.a


Umfahrung Helmahof:

Diese wird in einem neuen Thema (thread) behandelt, da dieses Thema mit gegenständlicher BI in keinem Zusammenhang steht.

Daher nur soviel: beschlossen wurde nichts. Das Thema soll in der nächsten GR-Sitzung behandelt werden.

Alle Parteien liegen bei diesem Thema mehr oder weniger falsch, insbesondere die WIR – die sich nie ernsthaft mit der S8 auseinandergesetzt haben.

So sehr sich auch die WIR für die BI gegen Reihenhäuser eingesetzt haben, ändert nichts an der Tatsache, dass der Vorschlag, die Verbindung L 13 – L 6 (S1) als Variante (und Druckmittel gegen Bockfließ) zur Umfahrung Helmahof anzusehen, blanker Unsinn ist.

Wie Bgm. Quirgst und Herr Mandl richtig feststellten, würde im Falle der Errichtung der Verbindung L 13 – L 6 (S1) ohne Umfahrung Helmahof, der Verkehr in der 3. Siedlung am Helmahof massiv zunehmen (ganz Strasshof bis Gänserndorf fährt über den Helmahof zur S1 oder zum Einkaufszentrum G3). Optimal wären beide Verbindungen: L 13 – L 6 (S1) und Umfahrung Helmahof, aber nicht eine davon.

Das Ingenieurbüro Snizek und Partner mit einer 5000 EUR Verkehrsuntersuchung zu beauftragen, wäre reine Geldverschwendung.

Das Ingenieurbüro Snizek und Partner hat bereits im Rahmen der UVP S8 festgehalten, dass mit ihrem Verkehrsmodell der Verkehr von Gemeindestraßen nicht berechnet werden kann, und:

Darüber hinaus wurde in Abstimmung mit der Abt. ST3 Landesstraßen der NÖ Landesregierung die Umfahrung Helmahof nicht mehr berücksichtigt, da für dieses Projekt kein Realisierungszeitpunkt vorliegt.

http://www.buh.at/S8/UVP-S8/Kiste_1/1.4_Verkehr/01_04-01_C_Verkehrsuntersuchung-Bericht...

(download dauert einige Minuten)

Ich würde daher allen dringend empfehlen, die Unterlagen der UVP-S8 zu lesen.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Mittwoch, 29. Oktober 2014, 23:53 @ Bloms

Nachdem Herr Lauppert von den !WIR heute feststellte, dass es sich um ein Missverständnis hinsichtlich der Umfahrung Helmahof handle, die er nicht gegen eine Verbindung zur S1 ausspielen oder ersetzen möchte, und er mit diesem Vorschlag (wobei er mehrere ausarbeiten will) nur den Bau der Umfahrung Helmahof vorantreiben wollte, ziehe ich meine Aussage "blanker Unsinn" zurück.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Dienstag, 21. Oktober 2014, 14:33 @ Bloms

Bitte Forum-Regeln beachten:

"Das ist ein Diskussionsforum von Deutsch-Wagramern für die Deutsch-Wagramer Bevölkerung. Ziel sollte immer die gegenseitige Unterstützung und der Austausch von Information sein."

Provokationen, Beleidigungen und kontraproduktive Beiträge werden daher ohne Kommentar gelöscht.

Das Thema Bebauungsvorschriften hat bereits viele Existenzen zerstört. Zu vielen Einfamilienhausbesitzern, die oft ein halbes Leben dafür gearbeitet haben, wurde durch rücksichtslose Bauträger ihr Lebenstraum genommen, waren nach einem Verkauf weit unter dem ursprünglichen Wert ruiniert oder werden durch die Lärmbelastung in ihrem Schlaf gestört – bezahlen also mit ihrer Gesundheit. Dieses Thema ist daher nicht geeignet, sich darüber lustig zu machen.

Auf provokante Kommentare vom ehemaligen Gründer der Deutsch-Wagramer Grünen, der mitverantwortlich für die Abschaltung dieses Forums war, und der mittlerweile zur ÖVP übergelaufen ist, kann eine Bürgerinitiative, die sich im Unterschied zu untätigen Politikern, unentgeltlich für die Lebensqualität und die Umwelt engagiert, sicher verzichten.

Obwohl eigentlich selbstverständlich, wird noch einmal darauf hingewiesen: Die Bürgerinitiative richtet sich nicht gegen Bewohner von Reihenhaus- und Wohnungsanlagen (oder Wohnhausanlagen). Viele Einfamilienhausbesitzer wohnten ehemals in Wohnungen oder sogar Reihenhäusern. Und viele Käufer von Reihen- und Wohnhausanlagen sind weder über die Bebauungsbestimmungen noch über die bisherige Siedlungs- und Verkehrsentwicklung informiert. Die Bürgerinitiative möchte nur erreichen, dass der Bürgermeister endlich seiner Aufgabe nachkommt, die Bebauungsvorschriften und Raumordnung derart zu gestalten, damit rücksichtslose Bauträger nicht weiter unsere Lebensqualität bedrohen können. Und das kommt allen zugute, egal wo sie wohnen (z. B. beim Thema Verkehr).

Konstruktive Kommentare sind wie immer erwünscht.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Gerald , Donnerstag, 30. Oktober 2014, 17:22 @ Bloms

Ich bitte wirklich jeden, diese Bürgerinitiative zu unterstützen. Denn es wird munter weitergebaut: Die Genossenschaft EGW startet im November und verbaut das letzte freie "Fleckerl" ihrer Liegenschaft.
Weitere (geschätzte) 50 Wohnungen kommen, das sind also (wenn man pro Wohnung von 2 PKW's ausgeht) weitere 100 Autos, welche a) das bereits sehr hohe Verkehrsaufkommen verstärken und b) auch einen Stellplatz brauchen.
Gab es eine Veranstaltung, wo die Anrainer informiert wurden? Weiß der Bürgermeister überhaupt, was in seiner Gemeinde passiert? - Wenn ja, wieso verhält er sich dem Thema Bauen gegenüber so stümperhaft? Verzeihen Sie den Ausdruck, aber in Wagram darf gebaut werden wie wild, das Ortsbild ist bereits ziemlich verschandelt. Entwertete Gründe von Eigenheimbesitzern, Lärmbelästigung (ich denke an die netten Zeitgenossen, welche uns in der 30erZone zeigen müssen, daß ihre Motorräder auch schneller als 80 kmh fahren können und garantiert keinen serienmäßigen Auspuff haben), erhöhtes Verkehrsaufkommen, Parkplatzmangel, Abgasbelastung etc...Wie lange ist denn dieser Bürgermeister noch Bürgermeister?? Kann die EGW einfach so drauf los bauen?? Nicht vergessen: Bürgerinitiative unterstützen!!

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bitte?, Donnerstag, 30. Oktober 2014, 21:16 @ Gerald

Die Baugenehmigungen für alle Blöcke der EGW sind 20 Jahre oder mehr alt

Administrator:

Ihre Behauptungen ohne Beweise sind völliger Unsinn, und werden daher gelöscht.
Baubewilligungen? Judikatur? Bevölkerungsstatistik? Wanderungsbilanz?

Laut der vor 20 Jahren gültigen Bauordnung (§ 103 NÖ BauO 1976) war es genau sowenig wie heute möglich, eine Baubewilligung für 20 Jahre zu erhalten. Sollte ihre Behauptung stimmen, wäre dies ein riesen Skandal, der unbedingt aufgeklärt werden müsste. Hat die EGW wirklich eine 20-jährige Baubewilligungen erhalten?


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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

NÖN, Sonntag, 02. November 2014, 01:44 @ Bitte?

die VP-Gänserndorf machts vor....

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Das wird nichts mehr, Montag, 24. November 2014, 01:17 @ Bloms

Quirgst feuert Dietrich und wird der BI keinen Millimeter entgegen kommen....
Wähl Quirgst..... wähl Pröll......wähl die totale verhüttelung..........:wall:

http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/gaenserndorf/Dietrich-wirft-Handtuch;art...

Dietrich wirft das Handtuch gegen Quirgst:anarchy:

Der Verkehrsstadtrat trat zu Faschingsbeginn von seinem Amt zurück. Grund: "Alleingänge des Bürgermeisters." VP-Stadtchef Quirgst sieht das anders.

VP-Verkehrsstadtrat Franz Dietrich gab in der Vorwoche, just zu Faschingsbeginn, seinen Rücktritt bekannt. Dass es sich dabei um keinen Faschingsscherz handelt, konnte man ihm im NÖN-Gespräch ansehen.

"Ich habe diesen Job mit viel Herzblut gemacht", sagt er mit traurigem Blick.
Doch warum der Rücktritt? Dietrich erklärte dazu:

"Es ist nicht mehr das, was es einmal war. Ich habe lange mitgespielt und mitgeholfen, doch jetzt ist es genug. Die Alleingänge des Bürgermeisters sind nicht mehr zu verantworten."

VP-Bürgermeister Friedrich Quirgst soll den Verkehrsstadtrat als Entscheidungsträger des Öfteren übergangen haben.

"Quirgst macht vieles gut, aber er ist halt sehr eigensinnig", fügt Dietrich hinzu.

Quirgst: "Dietrich hat sich ins Abseits gestellt"

Im Jahre 2000 begann Dietrich seine politische Karriere als Gemeinderat, seit dem Jahr 2003 war er Stadtrat und will auch bis zu den nächsten Gemeinderatswahlen im Jänner als Gemeinderat tätig sein.

Quirgst sieht die Situation umgekehrt: "Dietrich hatte im Sinne und im Auftrag des Bürgermeisters zu handeln. Er hat sich durch sein Ausscheiden selbst ins Abseits gestellt."

Laut dem Stadtchef soll Dietrich mehrmals Sitzungen verlassen haben, weil er die Meinung anderer nicht akzeptierte.

Auch im VP-Klub soll Dietrich mit seinen Meinungen isoliert gewesen sein.

Ich wünsche ihm alles Gute. Nach der Wahl wären ohnehin Änderungen für sein Ressort vorgesehen gewesen. Das passiert jetzt etwas früher. Ein offizielles Schreiben betreffend des Rücktritts ist bei mir noch nicht eingegangen“, fügt Quirgst hinzu.

Von ..epic fail Robert Knotz :hammer:

See more at: http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/gaenserndorf/Dietrich-wirft-Handtuch;art...

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Mittwoch, 17. Dezember 2014, 01:29 @ Bloms

Gemeinderatssitzung am 16. 12. 2014:

Warten wir ab, welche Partei eine logische Erklärung für die folgenden Tagesordnungspunkte und Beschlüsse in der Gemeinderatssitzung abgeben kann:

9. Änderung des Flächenwidmungsplan (3WE),
10. Änderung des örtlichen Bebauungsplan (3WE/600 m²),
11. Erlassung einer Bausperre (geschossene Bebauungsweise in der Gasse im Föhrenhölz!)

9+10 von der gesamtem Opposition zurecht abgelehnt.
11: von ahnungslosen, Partei-ausgeschlossenen, ehemaligen SPÖ-Mitgliedern beschlossene Fehlentscheidung.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

<!>, Freitag, 02. Januar 2015, 22:48 @ Bloms

NÖN...was stimmt davon???

Deutsch-Wagram

Budget wurde abgelehnt

VP brachte im Gemeinderat gleich vier Anträge nicht durch. Debatten gab es auch um Flächenwidmungsplan. Planungsbüro beendete Zusammenarbeit mit Stadt.

- See more at: http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/gaenserndorf/Budget-wurde-abgelehnt;art2...

Gleich viermal blitzte die ÖVP in der Gemeinderatssitzung ab: Die Anträge für den mittelfristigen Finanzplan von 2015 bis 2019, der Budgetvoranschlag für 2015, die Änderung des Flächenwidmungsplans und die Änderung des Bebauungsplanes wurden nicht angenommen. Über die ersten beiden Punkte wurde nicht lange diskutiert, bei der Abstimmung fiel jedoch auf, dass sich der ehemalige VP-Verkehrsstadtrat Franz Dietrich bei beiden Punkten der Stimme enthalten hatte.

„Ich bin zwar noch im VP-Klub, war jedoch zu jener Sitzung, in der das besprochen wurde, nicht eingeladen. Ich kann nicht über etwas entscheiden, das ich nicht kenne. Immerhin handelt es sich um 144 Seiten, über die hier abzustimmen waren“, meinte Dietrich in einer Sitzungspause. VP-Bürgermeister Friedrich Quirgst sah das aber völlig anders: „Es ist die Pflicht jedes Mandatars, sich über die Anträge zu informieren – außerdem waren diese öffentlich kundgemacht.“

Planungsbüro wurde Pauler beauftragt

Der Tagesordnungspunkt „Änderung des Flächenwidmungsplans“ wurde von VP-Finanzstadtrat Markus Mandl eingebracht, der auch eine Stellungnahme der Grünen-Kandidatin Bettina Bergauer-Culver verlas, in der sie sich strikt gegen diverse Einschränkungen im Flächenwidmungsplan aussprach. Die Opposition forderte daraufhin schriftliche Unterlagen über den Planungsstand.

Der Bürgermeister wies deutlich auf die Wichtigkeit dieses Beschlusses hin: „Das Planungsbüro Fleischmann hat die Arbeit mit der Stadtgemeinde niedergelegt. Daraufhin haben wir das Planungsbüro Pauler beauftragt.“ Durch die Änderung gebe es eben keine aktuellen Schriftstücke.

!wir-Gemeinderat Peter Lauppert betonte, dass er mit der ursprünglichen Planerin, Barbara Fleischmann, telefoniert hatte: „Der Grund, warum sie mitten in der Arbeit den Bleistift fallen ließ, war, weil sich Quirgst eigenmächtig verhalten hatte.“ Dieser konterte: „Frau Fleischmann hatte den ersten Teil ihrer Arbeit abgeschlossen. Sie hat mir vom Gespräch mit Lauppert erzählt und gesagt, dass es für sie höchst unangenehm war, weil er andauernd nur gesprochen hat - und sie nur noch wartete, dass er endlich auflegte.“
Lauppert forderte Vermögensrechnung

Weitere verbale Schmankerl gab es in der Diskussion um den Bericht des Prüfungsausschusses, der von SP-Gemeinderat Gustav Ewald präsentiert worden war. Nach Ewalds Ausführungen – bei zwei Prüfungen war es zu keinen Beanstandungen gekommen – meldete sich Lauppert zur Wort: „Was ist eigentlich mit einer gesamten Vermögensrechnung der Stadt?“ Der !wir-Politiker hatte in einer der vergangenen Sitzungen eine genaue Aufstellung des Gemeindevermögens und aller Liegenschaften gefordert.

Quirgst: „Das passiert im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen.“ Worauf sich Lauppert seinem Laptop zuwandte, um den Gesetzestext zu suchen, was ihm aber nicht sofort gelang. Daraufhin ging der Stadtchef zum nächsten Tagesordnungspunkt über, was wiederum von Lauppert mit einem Zwischenruf quittiert wurde. Quirgst wütend: „Ich bin die Sitzungspolizei. Wir können hier nicht ewig warten.“

Weitere Beschlüsse

• Bausperre entlang der Gemeindestraße „Im Föhrenhözl“.
• Erhöhung des Rettungsdienstbeitrages um 2 Euro auf 3,82 Euro.
• Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Stock-Sport-Verein für Lagerräume auf dem Schulsportgelände.
• Dringlichkeitsantrag der Grünen: Resolution zur Reduzierung des Taktes der Schnellbahn auf 15 Minuten.
• Dringlichkeitsantrag der !wir-Partei: Wiedereinführung des Taktfahrplanes der Schnellbahn.

Von Robert Knotz

- See more at: http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/gaenserndorf/Budget-wurde-abgelehnt;art2...

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Dienstag, 20. Januar 2015, 23:37 @ <!>

was stimmt davon?

Ein Teil, wie immer bei NÖN-Artikel, die natürlich mehrstündige Sitzungen immer nur stark verkürzt wiedergeben können.

Vor allem fehlt in dem Artikel die entscheidende Diskussion um die Frage: warum wollte Bgm. Quirgst mit der ÖVP die alten, im Sommer aufgelegten Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (3 WE/600 m²) - trotz dem Versprechen einer Überarbeitung im Sinne der Bürgerinitiative (BI) - beschließen? Oder anders formuliert, warum sollte etwas beschlossen werden, das laut Raumplanerin nachweislich wirkungslos ist und von einer BI sowie allen Oppositionsparteien bekämpft wird?

Diese Frage konnte mir vor und während der Sitzung und bis heute niemand nachvollziehbar beantworten.

Auch die Argumente und Ausreden die Bgm. Quirgst und die ÖVP in der Gemeinderatssitzung vorbrachten, waren völlig unverständlich. Da war davon die Rede, mit diesem Schritt dem neuen Raumplaner (Dr. Paula) die Arbeit erleichtern zu wollen (?). Die beschlossene Bausperre solle laut Bgm. Quirgst auf jeden Fall aufrecht erhalten werden, während Dr. Paula "parallel" dazu die neuen Änderungen bis Jänner 2015 ausarbeiten wird. Diese Vorgangsweise wurde von Bgm. Quirgst insbesondere mit diversen Aussagen von Mitarbeitern bzw. Rechtsauskünften der NÖ Landesregierung begründet, über die, wie von der Opposition (SPÖ, WIR) bekrittelt, wie üblich keine schriftlichen Unterlagen vorhanden sind.

Begründet wurde die Vorgehensweise auch mit der Neufassung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 (ROG) am 20. November 2014 (eigentlich nur eine Novellierung). Demnach, meinte Bgm. Quirgst, wäre eine Einschränkung auf Wohneinheiten (WE) kaum möglich, da laut neuem ROG die Möglichkeit zur Schaffung einer zusätzlichen WE gegeben sein muss. Die entscheidende Formulierung im neuen ROG hat Bgm. Quirgst jedoch nicht erwähnt:

§ 16 Abs. 5 ROG 2014 lautet:

"Im Rahmen der bestehenden Gebäudehülle darf bei Wohngebäuden, die vor der
Eintragung der Beschränkung der Wohneinheiten im Flächenwidmungsplan bewilligt
wurden, eine Wohneinheit zusätzlich geschaffen werden."

Da die Bestimmung auf "die bestehenden Gebäudehülle" abzielt, gehen die Argumente völlig ins Leere. Wenn jemand in seinem Dachgeschoss eine zweite WE schafft, wird das niemand stören. Der von der BI geforderten Beschränkung auf 2 WE bei einer Mindestgrundstücksgröße von 800 m² (+ Beschränkung der Gebäudehöhe) steht somit nichts im Weg.

Herr Lauppert von den WIR hat die ganze Diskussion mit einem Zitat sinngemäß auf den Punkt gebracht: Nicht an den Worten, an den Taten sollt ihr sie messen.

Zusammengefasst: viel Gerede, aber gemacht wird nichts. Die Auflage der neuen Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes könnte längst erfolgt sein, würden ernsthafte Absichten dahinter stehen.

Warum entlang der Straße "Im Föhrenhölzl" eine Bausperre erlassen wurde, die in einer Bahnlärmzone, in der überhaupt nicht gebaut werden sollte, nur mehr die geschlossene Bebauungsweise erlaubt, entzieht sich ebenfalls meinem Vorstellungsvermögen.

Die richtige Antwort auf diese bürgerfeindliche Vorgangsweise hat die BI in Form eines offenen Briefes an Bgm. Quirgst und alle Haushalte Deutsch-Wagrams gegeben (siehe eigenes Thema).

Den sprichwörtlichen Vogel bei dieser Gemeinderatssitzung hat jedoch eindeutig DI Dr. Bettina Bergauer abgeschossen. Während die BI und die Oppositionsparteien (SPÖ und vor allem die WIR) seit vielen Monaten für eine verschärfte Änderung der Bebauungsvorschriften kämpfen, weil die von Bgm. Quirgst im vergangenen Sommer aufgelegten Änderungen wirkungslos sind, lehnte die Spitzenkandidatin der Grünen in ihrer in der Sitzung vorgelesenen Stellungnahme jegliche Einschränkung der Bebauungsvorschriften ab. Begründet wurde dies langatmig mit den üblichen, fadenscheinigen, bereits unzählige Male widerlegten Argumenten, wie z.B.: leistbares Wohnen, Energiewende, Arbeiten und Wohnen am selben Ort, kompakte Siedlung usw.

Da zu "leistbarem" Wohnen in 300 - 400.000 Euro teuren Reihenhäusern bereits genug gesagt wurde, und seit Einfamilienhäuser in Niedrigstenergie- und Passivbauweise errichten werden können (und müssen), erübrigt sich jeder weiterer Kommentar. Offenbar gehört Frau Bergauer zu jenen Politikern, die fälschlicherweise glauben, das Speckgürtel- und Pendlerproblem lösen zu können, indem man noch viel mehr Leute im Speckgürtel durch Nachverdichtung (Verhüttelung) ansiedelt. Dass auch die Grünen jeden Quadratmeter im Speckgürtel zubetonieren wollen, wird sicher die Immobilienspekulanten und skrupellosen Bauträger jubeln lassen - nicht nur die ÖVP, sondern auch die Grünen tragen nunmehr zu ihrer Gewinnmaximierung bei.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Ein Nachbar, Daham, Montag, 26. Januar 2015, 13:22 @ Bloms

Teilweise sind ja ihre Argumente nachvollziehbar, aber mit dem Thema "leistbares Wohnen" schießen sie sich (natürlich auch die BI) selbst ins Knie. :-D

Was glauben sie, wieviel ein neues Passivhaus bzw. Niedrigenergiehaus mit all seinen Nebengeräuschen kostet?
Zusätzlich Kosten für den Baugrund, der in Deutsch Wagram mittlerweile nicht unbedingt günstig ist.
Da gehen sich 400.000 Euro nicht aus und es wird die halbe Million schon knapp.


Ein interessierter Nachbar (der erst ein Passivhaus errichtet hat und das derzeitige Preisniveau kennt)

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Montag, 26. Januar 2015, 18:52 @ Ein Nachbar

Sie mögen schon recht haben mit dem Preisniveau. Hängt natürlich primär von der Größe und Ausführung ab.

Über die Wirtschaftlichkeit und Mehrkosten von Passivhäusern gibt es eine endlose Diskussion:

http://de.wikipedia.org/wiki/Passivhaus#Kosten
http://www.passivhaus-austria.org/content/wirtschaftlichkeit

Auf jeden Fall müssen Passivhäuser nicht wesentlich teurer als herkömmliche Niedrigenergiehäuser sein, siehe:

http://www.elk.at/ph-144-wd-25-0

Aus welchen Grund sich die BI damit ins eigene Knie schießen sollte, verstehe ich nicht.

Die BI und viele andere Leute haben immer wieder das Argument "leistbares Wohnen" gegen eine Verschärfung der Bebauungsbestimmungen gehört.

Darauf hat die BI recherchiert und entgegnet: Reihenhäuser um teilweise weit über 300.000 Euro haben mit dem Thema leistbares Wohnen nichts zu tun. Das können sich nur Leute mit gutem Einkommen oder Vermögen leisten, und um diesen Betrag kann man durchaus auch ein Einfamilienhaus errichten. Gerade die Bauträger treiben die Grundstückspreise in lichte Höhen, die sich kein Normalverdiener mehr leisten kann.

Beim Thema leistbares Wohnen (meist Wahlkampfversprechen) geht es vor allem um steigende Mieten und Baukosten im (sozialen) Wohnbau - bedingt übrigens auch durch die immer höheren energetischen Anforderungen und überbordende Normen bzw. Vorschriften.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Mittwoch, 14. Oktober 2015, 01:45 @ Bloms

Gemeinderatssitzung 13.10.2015:

Wie erwartet, wurden die vom 1. Juni bis 13. Juli 2015 öffentlich aufgelegten Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes, verfasst von der Ziviltechniker-GmbH Dr. Paula, beschlossen. Das bedeutet, künftig dürfen auf Grundstücken im Ausmaß von 500 m² 2 Wohneinheiten mit einer Gebäudehöhe (höchster Punkt des Gebäudes über Gelände) von max. 9 m errichtet werden.

Das bedeutet des Weiteren, dass sich an der extremen Bauweise der Bauträger kaum etwas ändern wird, und ist ein Schlag ins Gesicht der Bürgerinitiative sowie der betroffenen Bevölkerung. Zwar werden durch die neuen Bestimmungen Wohnhausanlagen mit 10 Wohneinheiten und Pkw-Tiefgarage (AC Wohnen, Wilhelm-Exnergasse) mitten im Einfamilienhausgebiet unterbunden, bei den geplanten oder gerade im Bau befindlichen Wohnhausanlagen würde aber maximal eine Wohneinheit wegfallen, wie Herr Lauppert von den !wir richtig festhielt. Darüber hinaus ermöglicht eine zulässige Gebäudehöhe (höchster Punkt des Gebäudes über Gelände) von 9 m nach wie vor die Errichtung von dreigeschoßigen (!) Gebäuden mitten im Einfamilienhausgebiet.

Von ÖVP und SPÖ (laut !wir auch mit den Stimmen der Grünen) wurde auch ein "Pyrotechniklager" in einem in unserem Entwicklungskonzept als Erholungsgebiet und erhaltenswerten Landschaftsteil ausgewiesenen Bereich beschlossen. Unfassbar.

Die Nichteinhaltung der am 28. Oktober 2014 vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Zielvorgabe: die Anzahl der Wohneinheiten pro Grundstück auf 2 zu begrenzen, der höchste Punkt eines Gebäudes darf die maximal zulässige Gebäudehöhe um höchstens 2 m überschreiten (entspricht in Summe 8,5 m) und für die Errichtung von zwei Wohneinheiten eine Bauplatzgröße im Ausmaß von 700 m² vorzuschreiben, wurde mit allerlei nicht nachvollziehbaren Argumenten begründet (Auszug, sinngemäß):

- weil wegen der neuen Bauordnung 2014 und des Raumordnungsgesetzes 2014 nunmehr Geländer auf Flachdächern in die Gebäudehöhe eingerechnet werden (Büro Paula),
- bei einer zulässigen Gebäudehöhe von 8,5 m wäre kein vernünftiges Satteldach mehr möglich (ÖVP), obwohl vermutlich die Firsthöhe von 99 % aller Einfamilienhäuser unter 8,5 m liegt und
- generell alle von der Bürgerinitiative geforderten Änderungen laut den Beamten der NÖ Landesregierung aus rechtlichen Gründen nicht möglich werden (Büro Paula und ÖVP).

Nachdem es zahlreichen anderen NÖ Gemeinden (vor allem südlich von Wien) möglich war, die totale Verhüttelung durch neue, verbesserte Flächenwidmungs- und Bebauungspläne zu verhindern, erübrigt sich eigentlich jede weitere Stellungnahme zu obigen Argumenten. Daher nur so viel: Wir leben (gerade noch) nicht in einer Beamten-Diktatur. Sollten also rechtliche Bestimmungen oder diesbezügliche höchstgerichtliche Judikatur den Forderungen der Bürgerinitiative entgegenstehen, wären diese von den Beamten der NÖ Landesregierung anzuführen. Einfach zu behaupten, die Forderungen der Bürgerinitiative wären rechtlich nicht machbar, ist in einem "Rechtsstaat" zu wenig.

Den berühmten Vogel haben aber wie üblich zu diesem Thema die Grünen, namentlich Frau Bettina Bergauer (wohnt in einer Reihenhausanlage), abgeschossen, die sinngemäß meinte, Einfamilienhaussiedlungen gehören ohnedies der Vergangenheit an, in Zukunft werden die Leute in einer Art Wohngemeinschaft (oder was auch immer?) wohnen, und somit die totale Verhüttelung (charakteristisch für Entwicklungsländer) forderte. Frau Bettina Bergauer behauptete darüber hinaus, Bewohner von Einfamilienhaussiedlungen leben wegen der hohen Infrastrukturkosten auf Kosten der Allgemeinheit und beantragte ein Gutachten über Energieraumplanung bzw. ein Gutachten über die Erhöhung der Kosten für die Allgemeinheit, wenn die Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes beschlossen werden.

Diese Aussagen von Frau Bettina Bergauer stehen in groben Widerspruch zu den Aussagen der ehemaligen Grünen Deutsch-Wagramer Vizebürgermeisterin Amrita Enzinger, die sich gegen eine weitere Bevölkerungszunahme aussprach. Mit den richtigen Argumenten: das kostet Millionen für neue Kindergärten, Schulen, Infrastruktur und verursacht eine Verkehrsexplosion im MIV.

Fazit: ÖVP und Grüne wollen:

- den Pendlerverkehr reduzieren, indem noch mehr Leute durch "Nachverdichtung" im Speckgürtel in Deutsch-Wagram angesiedelt werden (durch Erhöhung des Pendlerverkehrs?),

- die Bodenversiegelung reduzieren (30 Fußballfelder pro Tag), indem mit Reihen- und Wohnhausanlagen alles zubetoniert wird (KALCON BAU: 42 m² (!) Grünfläche pro Reihenhaus) und

- die Umwelt verbessern, indem hunderte Bäume (Altbaumbestand) für Reihen- und Wohnhausanlagen und die S8 gefällt werden.

Das ist absurd. Jeder Einfamilienhausbesitzer hat in seinem Garten eine größere Artenvielfalt, und sorgt für eine größere Artenvielfalt, als die meisten Bauträger und Landwirte (Monokulturen) im gesamten Marchfeld.

Wer ist eigentlich für die Grünen Aussagen verantwortlich?

Laut Impressum:

GRIn Mag. Ayni Hela
Leopold Kunschak-G. 81
2232 Deutsch-Wagram

Dass durch die Umwidmung in geschlossener Bebauungsweise entlang der Bockfließerstraße und der Straße im Föhrenhölzl (sowie im Bereich Robert-Blum-Straße) nur Nachbarschaftsstreitigkeiten gefördert werden, ist den Aussagen der Opposition (u.a. FPÖ) beizupflichten.

Zusammengefasst:

Die ÖVP und die Grünen wollen Deutsch-Wagram in die Raumordnung eines Entwicklungslandes zurücksetzen.

Empfehlung an alle ÖVP- und Grünen- Gemeinderäte: Leben sie zuerst einmal ein paar Monate in Entwicklungs- oder Schwellenländern, in denen die Mindestgrundstücksgröße im Bereich von 200 bis 250 m² liegt, und fällen sie dann eine Entscheidung.

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Bloms, Dienstag, 03. November 2015, 22:30 @ Bloms

Artikel zur Verfügung gestellt von der BI.

Im NÖN-Artikel stimmt einiges nicht.

U.a. wurde beschlossen:

- Mindestgrundstücksgröße bleibt bei 500 m² (nicht 550 m²),
- Höchster Punkt des Gebäudes max. 9 m über Gelände (nicht 8,5 m).

.


[image]

Passend zum Thema ein Kommentar in der Kronen Zeitung vom 1.11.2015:


[image]

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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Rainer @, Mittwoch, 04. April 2018, 09:59 @ Bloms

Ist man denn mit der aktuellen Situation zufrieden?


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Bürgerinitiative Reihen- und Wohnungsanlagen

Natürlich, Donnerstag, 05. April 2018, 01:30 @ Rainer

nicht
:no1:

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