Flugblatt "Öffentliche Bekanntmachung" (Allgemeines)
Unser Bürgermeister schickt dankenswerterweise ein Flugblatt aus, wo wir erfahren, dass der Fläckenwidmungs und Bebauungsplan geändert werden soll. Noch netter wär es natürlich dazuzuschreiben, welche teile oder strassen betroffen sind und was geplant ist.
Weiss das vielleicht jemand?
Danke
Flugblatt "Öffentliche Bekanntmachung"
Man kann sich das je eh ansehen:
[...18. August bis 29. September 2014 zur öffentlichen Einsicht...]
http://www.deutsch-wagram.gv.at/system/web/news.aspx?menuonr=219735753&bezirkonr=0
Änderung Raumordnungsprogramm
Die Änderungen betreffen
1. eine kleine Änderung in Deutsch-Wagram im Zentrum (Straße ist mir entfallen),
2. ein pyrotechnisches Lager in einem Acker westlich der Bockfließerstraße und
3. eine großflächige Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplan am Helmahof und Hagerfeld.
Ad 3) Auf weiten Teilen des Helmahofes (nördlich der Nordbahn) und des Hagerfeldes sollen auf Grund von Anrainerbeschwerden wegen Reihenhausanlagen oder ähnlichem nur mehr 3 Wohneinheiten (WE) pro Grundstück erlaubt sein.
http://www.buh.at/forum/pdf/Änderung_ROP_08_2014.pdf
Allerdings wird diese Bestimmung damit ausgehebelt, dass die Mindestbauplatzgröße für die Errichtung von drei Wohneinheiten nur 600 m² betragen muss. Das heißt, größere Grundstücke können in Parzellen a 600 m² unterteilt werden. Somit ändert sich kaum etwas an der aktuellen Situation. Umgelegt auf einige aktuell geplanten Reihenhausanlagen am Helmahof würden die Änderung des Raumordnungsprogramms folgendes bewirken:
Aus der 19 WE Reihenhausanlage würde eine mit 18 WE werden.
Aus der 7 WE Reihenhausanlage würde eine mit 6 WE werden.
Aus der 4-5 WE Reihenhausanlage könnte eine mit 6 WE werden.
Zudem widerspricht die gegenständliche Änderung des Raumordnungsprogramms der im Flächenwidmungsplan festgelegten Wohndichteklasse von 30 Einwohner pro Hektar (vgl. Bericht DI Fleischmann, Seite 11). Bei 3 WE pro 600 m² ergibt sich inkl. Straßen eine Wohndichteklasse von ca. 80 bis 90 EW/ha.
Richtig wäre daher gewesen, nur zwei Wohneinheiten pro Grundstück zuzulassen und die Mindestbauplatzgröße auf 500m²/WE anzuheben. Das wäre nur fair gegenüber den vielen Einfamilienhäuslbauern, für die auch eine Mindestbauplatzgröße von 500 m² (Bereich Altes Dorf 800 m²) gilt.
Änderung Raumordnungsprogramm
Danke Hr. Bloms für die Erläuterung!
Änderung Raumordnungsprogramm
Bitte gerne, wir werden versuchen, innerhalb der Auflagefrist näheres über Punkt 1 und 2 in Erfahrung zu bringen.
Und ich stimme Ihnen völlig zu:
Wirkliches Bürgerservice wäre es, wenn unsere Gemeinde sämtliche Unterlagen über die Änderungen des Raumordnungsprogramms online stellen würde – wie das viele andere Gemeinden machen.
Änderung Raumordnungsprogramm
ad1) Laut einem Bekannten: Franz Schubert-Straße/Gärtnerei
ad2) genauer, westlich Fabrikstraße
Laut !wir auch noch eine Erweiterung bei der Fa. Glock.