.

offenes Forum Deutsch-Wagram

Nutzungsbedingungen und Haftung: Bitte zuerst Forum-Regeln unter Allgemeines lesen. Der Forenbetreiber übernimmt keinerlei Haftung für die Beiträge und den Inhalt weiterführender Links der Teilnehmer. Mit der Nutzung dieses Forums erklären sich die Teilnehmer einverstanden, die volle Haftung für die von ihnen veröffentlichte Beiträge zu übernehmen. Bei Beiträgen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder grob gegen die guten Umgangsformen verstoßen, behält sich der Betreiber Schadenersatzforderungen sowie rechtliche Schritte vor.

zurück zur Übersicht
linear

S8-Unterlagen

Administrator @, Freitag, 03. Mai 2013, 01:25 @ Administrator

Verkehrsprognosen B8 im Zentrum Deutsch-Wagram:

1. Verkehr Bestand, Stand 2005/2008, veröffentlicht von der ASFINAG 2009:

Deutsch-Wagram etwa 26.000 bis 28.000 Kfz/24h (Fahrzeuge pro Tag)

Stand 2012: an Spitzentagen etwa 28.000 bis 30.000 Kfz/24h. Aufgrund der zahlreichen Ampeln (Lichtsignalanlagen), die verkehrstechnisch wie eine Drossel/Flaschenhals wirken, kann der Verkehr in Zukunft kaum mehr steigen. Mehr als Dauerstau und ständiger Stop-and-go-Verkehr geht einfach nicht.

Strasshof: 15.200 Kfz/24h.

[image]

[image]

Eintrag gesperrt
 

S8-Unterlagen

Administrator @, Freitag, 03. Mai 2013, 01:31 @ Administrator

2. Verkehrsprognose B8 (veröffentlicht von der ASFINAG 2009) im Zentrum von Deutsch-Wagram mit der S8 Marchfeld-Schnellstraße im Jahr 2025:

Deutsch-Wagram 2025: 20.700 Kfz/24h (Fahrzeuge pro Tag)

Der Verkehr nimmt also vom Bestand von ca. 28.000 Kfz/24h auf nur rund 21.000 Kfz/24h ab.

Das ist eine kaum wahrnehmbare (hörbare) Verbesserung auf der B8, dafür wird auf zahlreichen Straßen von Deutsch-Wagram (Aderklaaer-Straße, Helmahof, 3.Siedlung) der Verkehr massiv zunehmen.

Zahlreiche ähnliche Beispiele aus der Praxis und der Vergangenheit belegen die Wirkungslosigkeit des Autobahnbaues zur Verkehrsentlastung:

Nach dem Bau der A4 ist in Bruck an der Leitha der Verkehr langfristig nicht zurückgegangenen.

Nach dem Bau der A22 ist heute weder in Korneuburg noch in Stockerau der Verkehr zurückgegangenen.

Daher wird der Verkehr (DTV) spätestens 10 Jahre nach dem Bau der S8 Marchfeld-Schnellstraße im Zentrum von Deutsch-Wagram wieder rund 20.000 Kfz/24h betragen.

Auch auf der B8 in Strasshof wird der Verkehr nur wenig abnehmen. Von 15100/15200 Kfz/24h auf 13.300 Kfz/24h.

Somit werden rund eine Milliarde Euro (!) = Baukosten der S8 beim Fenster hinausgeworfen.

[image]

[image]


Nebenbei: Strasshof: 15.200 Kfz/24h

Eintrag gesperrt
 

S8-Unterlagen

Administrator @, Freitag, 03. Mai 2013, 01:47 @ Administrator

3. bereits die Verkehrsprognose, die 2002 im Zuges des Baues der S1 erstellt wurde, prognostiziert für zehn Jahre nach dem Bau der S1 und S8 (2020) einen Verkehr von 21.500 Kfz/24h im Zentrum Deutsch-Wagram. Das ist nur geringfügig weniger als heute – und keine wirkliche Entlastung.


[image]

Eintrag gesperrt
 

S8-Unterlagen

Administrator @, Mittwoch, 06. August 2014, 00:25 @ Administrator

UVP S8:

GZ. BMVIT-312.408/0016-IV/ST-ALG/2013

Mit Schreiben vom 19. Juli 2011 hat die ASFINAG Bau Management GmbH als Bevollmächtigte der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie den Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und auf Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) insbesondere in Verbindung mit § 24f Abs. 1 UVP-G 2000, § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971) und § 17 Forstgesetz 1975 (ForstG 1975) für das Bundesstraßenbauvorhaben S 8 Marchfeld Schnellstraße, Abschnitt Knoten S 1/S 8 – ASt. Gänserndorf/Obersiebenbrunn (L 9) (Abschnitt West), im Bereich der Gemeinden Aderklaa, Raasdorf, Deutsch-Wagram, Parbasdorf, Markgrafneusiedl, Gänserndorf und Obersiebenbrunneingebracht. Mit den Schreiben vom 30. Juli 2012 und 18. September 2013 wurde das Vorhaben geändert. Mit Schreiben vom 3. April 2014 ist das Land Niederösterreich dem Genehmigungsverfahren gemäß § 24 Abs. 1 UVP-G 2000 und dem Antrag der ASFINAG hinsichtlich bestimmter Vorhabensteile (Landesstraßen) als Mitantragsteller beigetreten. Die Anträge enthalten die nach den Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitserklärung.

Übersichtsplan:

http://www.buh.at/S8/UVP-S8/Kiste_1/1.1_Zusammenfassung/01_01-02_A_ULP-10k+erg.pdf

Verkehrsuntersuchung:

http://www.buh.at/S8/UVP-S8/Kiste_1/1.4_Verkehr/01_04-01_C_Verkehrsuntersuchung-Bericht...

Umweltverträglichkeitserklärung:

http://www.buh.at/S8/UVP-S8/Kiste_1/1.2_Umweltverträglichkeitserklärung/01_02-01_C_Umwe...

Kostenschätzung:

http://www.buh.at/S8/UVP-S8/Kiste_1/1.1_Zusammenfassung/01_01-03_B_Gesamtkostenschätzun...

Zusammenfassung:

http://www.buh.at/S8/UVP-S8/Kiste_1/1.1_Zusammenfassung/01_01-04_C_Zusammenfassung.pdf


Verkehrsprognose 2025:


[image]


In den Antrag vom 19. Juli 2011, in die Antragsänderungen vom 30. Juli 2012 und 18. September 2013, in den Antrag des Landes Niederösterreich vom 3. April 2014 und in die nach den Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen und in die Umweltverträglichkeitserklärung (zusammengestellt in vier Projektkisten - „Einreichprojekt 2010“) kann für die Dauer von acht Wochen, vom 14. Juli 2014 bis einschließlich 8. September 2014, bei folgenden Amtsstellen Einsicht genommen werden:

- Gemeindeamt der Gemeinde Aderklaa, Aderklaa 12, 2232 Aderklaa
- Gemeindeamt der Gemeinde Raasdorf, Bahnstraße 5, 2281 Raasdorf
- Stadtamt der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram, Bahnhofstraße 1a, 2232 Deutsch-
Wagram
- Gemeindeamt der Gemeinde Parbasdorf, Parbasdorf 32, 2232 Parbasdorf
- Gemeindeamt der Gemeinde Markgrafneusiedl, Altes Dorf 49, 2282 Markgrafneusiedl
- Stadtamt der Stadtgemeinde Gänserndorf, Rathausplatz 1, 2230 Gänserndorf
- Gemeindeamt der Marktgemeinde Obersiebenbrunn, Hauptplatz 11, 2283 Obersiebenbrunn

jeweils während der Amtsstunden und beim
- Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (UVP-Behörde), Abteilung
IV/ST3, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, 2. Stock, Zimmer 2F11 (nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Tel.-Nr. 01/71162/655730).

Stellungnahmen und Einwendungen:

1) Gemäß § 24 Abs. 8 iVm § 9 Abs. 5 UVP-G 2000 kann jedermann innerhalb der Auflagefrist zum Vorhaben und zur Umweltverträglichkeitserklärung eine schriftliche Stellungnahme an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (UVPBehörde), Abteilung IV/ST3, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, abgeben.

2) Innerhalb der Auflagefrist können Parteien, darunter insbesondere Nachbarn im Sinne des § 19 Abs. 1 UVP-G 2000, schriftlich Einwendungen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (UVP-Behörde), Abteilung IV/ST3, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, erheben.

Gemäß § 44b Abs. 1 AVG hat die Kundmachung durch Edikt zur Folge, dass Personen
ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig – innerhalb der Einwendungsfrist vom 14. Juli 2014 bis einschließlich 8. September 2014 – bei der Behörde (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) schriftlich Einwendungen erheben. Die Tage des Postlaufes sind in die Einwendungsfrist nicht einzurechnen.

Eintrag gesperrt
 
2857 Einträge in 217 Threads, 2 Benutzer, 1 Benutzer online (0 , 1 Gäste)
Kontakt
Copyright 2009 by Bürgerinitiative Umfahrung Deutsch-Wagram und Helmahof (B.U.H.)
powered by mlf