Umwidmungspläne ORG, BILLA (Umwelt)
Die !wir Homepage informiert am 29. Oktober (!):
Die Umwidmungspläne für die Projekte ORG und BILLA liegen noch bis 30.10.09 auf.
Vielen Dank für die zeitgerechte Information, auch an alle anderen im Gemeinderat vertretenen Parteien. Die Auflagefrist beträgt sechs Wochen. Innerhalb sechs Wochen findet es offenbar kein Gemeinderat der Mühe wert, die Amtstafel anzusehen und die Bevölkerung zu informieren!
Umwidmungspläne liegen auf
Immerhin hat jemand benachrichtigt, sonst hat es keiner der Mühe wert gefunden. Sind wohl gerade mit Ausschussbildung beschäftigt Wenn es sich tatsächlich um die Änderung des gültigen raumordnungsprogrammes handelt, dann ist dieses ganz klar im "NÖ Raumordnungsgesetz", LGBL. 8000 idgF. geregelt. Im § 21 dort findet man auch ganz genau das Verfahren geregelt. das ist in jeder NÖ gemeinde gleich durchzuführen:
§ 21 NÖ Raumordnungsgesetz (auszugsweise):
(5) ... Die Auflegung ist öffentlich kundzumachen. Die angrenzenden Gemeinden, die NÖ Wirtschaftskammer, die Kammer für Arbeiter und Angestellte für NÖ, die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer sowie die Interessensvertretungen für die Gemeinden im Sinn des § 119 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, sind von der Auflegung schriftlich zu benachrichtigen. Ein Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes ist der Landesregierung zu Beginn der Auflagefrist zu übermitteln; diese hat den Entwurf in fachlicher und rechtlicher Hinsicht zu überprüfen und der Gemeinde das Ergebnis spätestens vier Wochen nach Ende der Auflagefrist schriftlich mitzuteilen.
(6) Die in den Gemeinden vorhandenen Haushalte sind über die Auflage durch eine ortsübliche Aussendung zu informieren. Die betroffenen Grundeigentümer sind zusätzlich zu verständigen. Als betroffene Grundeigentümer in diesem Sinn gelten die Eigentümer jener Grundstücke, die von der Neu- oder Umwidmung erfaßt sind, sowie deren unmittelbare Anrainer. Als Zustelladresse gilt jene Wohnanschrift, an welche die Bescheide über die Gemeindeabgaben ergehen.
Allerdings:
Die fehlende Verständigung der betroffenen Grundeigentümer und Haushalte hat auf das gesetzmäßige Zustandekommen des örtlichen Raumordnungsprogrammes keinen Einfluß.
(7) Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Auf diese Bestimmung ist in der Kundmachung (Abs. 5) ausdrücklich hinzuweisen.
Was genau ist da unklar? Genauer kann ein Verfahren eigentlich schon nicht mehr geregelt werden. Dies restlichen 572 Gemeinden in Niederösterreich sind auch völlig kompetent dies so durchzuführen. Nur eine Gemeinde nicht - Wer könnte das sein? Ein kleines gallisches Dorf umzingelt von Römern? Wie heißt dort eigentlich der Häuptling?
Umwidmungspläne liegen auf
Die Kritik der !wir über die Unzumutbarkeit, von der Bevölkerung zu verlangen, ständig die Amtstafel auf neue Kundmachungen abzusuchen, ist richtig. Gemeinderäten wäre dies jedoch im Abstand von ein bis zwei Wochen schon zumutbar. Auch wäre ihnen zumutbar, die Kundmachung zu fotografieren und ins Internet zu stellen. Ebenso eine Kopie des Änderungsentwurfes (siehe unten). Dafür erhalten Sie doch eine Entschädigung/Bezahlung.
Aber immerhin. Bis heute 24 Uhr kann noch eine Stellungnahme per Fax oder E-Mail abgegeben werden.
Die Kundmachung über die Umwidmungen in Markgrafneusiedl (Bereich GIP, siehe Thema SUP Markgrafneusiedl), die genau neben der Kundmachung unserer Gemeinde auf der Amtstafel hängt, haben die !wir übrigens wohl geflissentlich übersehen.
Sehr richtig, im NÖ ROG ist die öffentliche Kundmachung geregelt. Auch wenn die Bestimmung über die Verständigung der Bevölkerung durch eine ortübliche Aussendung ein Gummiparagraph ist, ändert das nichts daran, dass in Deutsch-Wagram ständig gegen dieses Gesetz verstoßen wird. Wofür gibt es eigentlich Gemeindenachrichten und eine Gemeindehomepage?
Ganz besonders drastisch wurde voriges Jahr bei der Neufassung der Bebauungsvorschriften, die jeden Grundstücksbesitzer in unserer Gemeinde betrafen, gegen diese Informationspflicht verstoßen. Die diesbezügliche Aufsichtsbeschwerde beim Land und der BH verlief, wie das so üblich ist, im Sand.
Zu den Umwidmungen für das ORG:
Die Umwidmung in Bauland-Kerngebiet (BK) mit einer zulässigen Bauhöhe bis 16 m (!), quer über das bestehende Biotop, steht nicht nur im Widerspruch zum NÖ ROG. Unfassbar, dass nicht einmal die Grünen gegen die Zerstörung eines über ein halbes Jahrhundert alten Biotops samt Altbaumbestand auftreten. Und unser Umweltgemeinderat kommt wieder einmal seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach.
Man darf gespannt auf die diesbezüglichen Stellungnahmen sein.
Wenn man noch bedenkt, dass die Allee vor nicht allzu langer Zeit um viel Geld umgebaut wurde und die umliegenden Grünflächen neu gestaltet wurden, möchte man eher an einen Spruch aus einem kleinen gallischen Dorf denken: die spinnen, die Römer.
Soweit ich mich richtig erinnere, hat Herr Sterndeuter einmal angeregt, man möge auch einmal schöne Seiten unserer Gemeinde zeigen. Bitte, ganz unten zwei Bilder. Dort haben selbst ältere Deutsch-Wagramer schon im Volksschulalter gespielt.
Biotop
Die Umwidmung in Bauland-Kerngebiet (BK) mit einer zulässigen Bauhöhe bis 16 m (!), quer über das bestehende Biotop, steht nicht nur im Widerspruch zum NÖ ROG. Unfassbar, dass nicht einmal die Grünen gegen die Zerstörung eines über ein halbes Jahrhundert alten Biotops samt Altbaumbestand auftreten. Und unser Umweltgemeinderat kommt wieder einmal seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach.
Ehrlich gesagt, es verwundert mich überhaupt nicht.
Es war abzusehen, das sie das Biotop zuschütten werden.
Umwidmungspläne liegen auf
Also, der Versuch unserer Gemeinde eine Stellungnahme zu faxen, ist einmal gescheitert. Das Faxgerät ist außerhalb der Amtszeiten außer Betrieb. Auch sehr bürgerfreundlich.
Die Ansage um 23:16 am Faxgerät: derzeit sind alle Leitungen besetzt oder Sie rufen außerhalb der Amtszeiten an, ist schon recht originell.
Aber egal, untenstehend die Stellungnahme, per E-Mail übermittelt.
Nachdem solche Stellungnahmen ohnehin regelmäßig ignoriert werden, fällt diese demgemäß kurz aus.
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Betreff: Stellungnahme zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, PZ.: DEUW-FÄ-10619-E und DEUW- BÄ 21-10620-E
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Zu den im Betreff genannten Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram, insbesondere im Bereich des Biotops Strandbad, erlaube ich mir wie folgt Stellung zu nehmen.
Die geplanten Umwidmungen sind aufgrund untenstehender Punkte rechtswidrig:
1. Fehlendes Entwicklungskonzept
Mangels eines Entwicklungskonzeptes gemäß § 13 NÖ ROG 1976 im örtlichen Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram kann die Übereinstimmung der geplanten Umwidmungen mit den Planungszielen unserer Gemeinde nicht überprüft werden. Somit sind sämtliche Umwidmungen rechtswidrig.
2. Missachtung der generellen Leitziele des NÖ ROG:
Die geplanten Umwidmungen stehen im Widerspruch zu den generellen und besonderen Leitzielen des § 1 des NÖ ROG, die u. a. lauten:
- Ausrichtung der Maßnahmen der Raumordnung auf wirtschaftlichen Einsatz von öffentlichen Mitteln (Anm.: Standort ORG ist unwirtschaftlich)
- Erhaltung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes (Anm.: ein 16 m hohes Gebäude im Grünland auf einem Biotop wird wohl nicht dazu beitragen)
- Sicherung oder Wiederherstellung eines ausgewogenen Naturhaushaltes als Lebensgrundlage für die gegenwärtige und künftige Bevölkerung (Anm.: die Zerstörung von hochwertigen Biotopen und Grünflächen wird wohl auch nicht dazu beitragen)
- Sicherung und Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope sowie Berücksichtigung der Europaschutzgebiete
- Räumliche Konzentrationen von gewerblichen und industriellen Betriebsstätten innerhalb des Gemeindegebietes.
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrmals Festlegungen örtlicher Raumordnungsprogramme wegen Missachtung der Leitziele des NÖ ROG 1976 aufgehoben. Ein Verstoß gegen diese Leitziele ist daher rechtswidrig.
3. Mangelhafte Grundlagenforschung
Im Erläuterungsbericht der geplanten Umwidmungen fehlt eine Auseinandersetzung mit den naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Gegebenheiten im Bereich des Biotops.
Im Bereich eines seit vielen Jahrzehnten bestehenden Biotops muss das Vorhandensein hochwertiger Arten (Fauna, Flora) zumindest angenommen werden, und die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden. Insbesondere, wenn laut diversen Berichten, die im Zuge u . a. des Marchfeldkanals und der S 8 erstellt wurden, in der näheren Umgebung besonders geschützte Arten (gemäß EU-FFH-Richtlinie und roten Listen) gefunden wurden.
Ebenso fehlt im örtlichen Raumordnungsprogramm ein Grundlagenplan der naturräumlichen Gegebenheiten gemäß § 13 Abs. 5 des NÖ ROG 1976, um die Eingriffserheblichkeit beurteilen zu können.
Ohne die erforderlichen Sachverständigengutachten muss daher von einer naturschutzrechtlichen (und vermutlich auch wasserrechtlichen) Bewilligungspflicht ausgegangen werden. Womit eine Umwidmung ohne diese Bewilligung rechtswidrig wäre, wie der VfGH bereits wiederholt ausgeführt hat.
4. Verstoß gegen das Naturschutzgesetz
Die geplanten Umwidmungen verstoßen ohne Nachweis (bzw. Gutachten) der naturschutzfachlichen Gegebenheiten sowohl gegen die Ziele, als auch gegen den allgemeinen Artenschutz (auch Baumschutz) des NÖ Naturschutzgesetzes. Eine Umwidmung ohne hinreichende Beachtung allfälliger Arten, beispielsweise der "Roten Liste Niederösterreich", wäre ein schwerer Rechtsverstoß.
5. Mangelhafte Interessensabwägung
Das Biotop ist zweifelsfrei als Naherholungsgebiet der Bevölkerung zu werten. Im Erläuterungsbericht fehlt eine eingehende Interessenabwägung des öffentlichen Interesses "Erholung" mit dem öffentlichen Interesse "Schulbau", gemäß dem NÖ ROG 1976. Wobei zu berücksichtigen wäre, dass für den Schulbau auch andere Flächen gefunden werden können, während ein Jahrzehnte altes Biotop mit Baumbestand wohl kaum kurzfristig ersetzbar wäre.
6. Sonstiges
Zu erwähnen wären noch die Belichtungsprobleme, die durch ein 14 bis 16 m hohes Gebäude für die Nachbarschaft entstehen würden. Die geplante zulässige Bauhöhe liegt weit über den zulässigen Gebäuden in der Umgebung. Weiters sollte zur Widmung Bauland Kerngebiet eine Sondernutzung "Schulgebäude" festgelegt werden, um z. B. Wohnnutzung auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Umwidmungspläne liegen auf
Das Biotop ist sicher seit Jahren keimfrei von den vielen Pestziden im Wasser.
Die Ansage um 23:16 am Faxgerät: derzeit sind alle Leitungen besetzt oder Sie rufen außerhalb der Amtszeiten an, ist schon recht originell.
Vor Mitternacht glühen die halt die Leitungen vom Gemeindeamt. War ein keines Festerl im Keller vom Stadtamt???
Umwidmungspläne liegen auf
Den Argumenten kann nur zugestimmt werden. Hinzufügen möchte ich aus historischer Sicht noch: Gibt es nicht eine/einige bekannte Fotografie/n aus diesem Bereich, die aus den 1920iger/30iger Jahren datieren und das damals bestehende Naherholungsgebiet "Strandbad" in diesem Bereich zeigen? Sogar der damalige Bundespräsident war bei der Eröffnung dabei und wurde dies auch bundesweit in der "Kronen Zeitung" bekannt gegeben. Es findet sich, glaube ich auch in einem Abschnitt der Stadtchronik Deutsch-Wagrams von Ing. Radvan wieder. Betitelt übrigens mit "Des Strandbads Glück und Ende" - wenn das nicht prophetisch war....
Schön, wie sich der Gemeinderat über solche historischen Ereignisse in Deutsch-Wagram hinwegsetzt. Wen interessiert es auch schon, was im vorigen Jahrhundert war, nicht wahr? ?
Gut, dass da jetzt eine weitere Chronik folgen soll, da kann man dann gleich aktuell angeben, dass dieses Naherholungsgebiet nicht mehr existiert und aufgrund eines anscheinend formal unrichtigen Umwidmungsverfahrens durch den Gemeinderat der Stadtgemeinde beseitigt wurde... Macht sich sicher gut als Meilenstein in Deutsch-Wagrams Geschichte....
Umwidmungspläne liegen auf
Die Änderung eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes kann laut Gesetz nur der GEMEINDERAT beschließen, oder? So steht es zumindest im zuständigen NÖ Raumordnungsgesetz. LGBl. 8000 idgF.
Seit wann gibt es jetzt wieder einen Gemeinderat in Deutsch-Wagram? - am 21.10.2009 war die konstituierende Sitzung, also seit diesem Datum, nehme ich an.
Wann wurde der alte Gemeinderat aufgelöst? Mit Bescheid der NÖ Landesregierung mit Wirkung vom 31.03.2009, oder?
D.h. vom 1.4.2009 bis zum 21.10.2009 gab es keinen Gemeinderat in Deutsch-Wagram. Deshalb ja auch die vorgezogenen Gemeinderatswahlen, um diesen skandalösen Zustand zu ändern.
Auf der Fotografie der Kundmachung, die ins Internet gestellt wurde steht aber, dass mit Datum 17.9.2009 (!!!) der GEMEINDERAT der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram beabsichtigt, das Raumordnungsprogramm zu ändern.....
WELCHER GEMEINDERAT??? Gab es am 17.9.2009 einen Gemeinderat in Deutsch-Wagram? Vielleicht den von Asterix Dorf, aber sicher nicht in Deutsch-Wagram Sonst wäre ja die ganze Gemeinderatswahl Unfug gewesen, oder? Oder sind da jetzt 2 Gemeinderäte vorhanden? Ein gewählter und ein "Schattengemeinderat" - der tagt im Keller des Stadtamtes und besetzt die Faxgeräte dort. Also, das verstehe ich jetzt wirklich nicht.....
Vermutung: Dieser Schattengemeinderat hat daher am 17.9. diese Kundmachung an die Amtstafel gehängt und sie jetzt dort sicherheitshalber bis 30.10. hängen gelassen. Unterschrieben hat es der Bürgermeister - spätestens am 18.9. - der ja mit allen zusammenarbeiten will. Warum dann nicht auch mit einem "Schattengemeinderat" - sind ja wahrscheinlich auch schwarz.
Selbst wenn der "alte/aufgelöste" Gemeinderat diesen Beschluss noch in seiner abgelaufenen Amstzeit gefasst hat, so hat der Bgm sicher nicht das Recht gehabt, dies Umwidmung allein zu entscheiden und kundzumachen, da es sich ja um keine "unaufschiebbare Angelegenheit" laut NÖ Gemeindeordnung handelt, die der Bgm - während der Auflösung des Gemeinderates - alleine entscheiden kann. Eine kompetente Erklärung wäre hierzu wirklich interessant....
Umwidmungspläne liegen auf
Naja so wie es auf diesem Brief aussieht, wurde es am 17.9.2009 erstellt.
Wahrscheinlich wäre es ansonsten zu einer Verzögerung gekommen, beim Bau für das ORG was der Gemeinde wahrscheinlich wieder einiges gekostet hätte und deswegen konnte es der Bgm allein beschliessen, weil es eben unter unaufschiebbare Angelegenheiten fällt.
Aber gut eine genauere Auskunft kann uns da nur jemand geben, der sich darin besser auskennt.
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...dass die Begründung des Bürgermeisters so ausfallen wird, ist sicherlich zu erwarten. Trotzdem möchte ich gerne die Abgehobenheit oder Ahnungslosigkeit eines Gemeindevertreters betonen, der einige Tage vor einer Gemeinderatswahl eine amtliche Kundmachung mit dem Hinweis "Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram beabsichtigt....." aushängt.
Woher kannte der Bürgermeister die Absicht des Gemeinderates, noch bevor dieser konstituert war? Woher kannte er die Zusammensetzung vor der Gemeinderatswahl?
Wusste er schon, dass er mit absoluter Mehrheit würde siegen und ihm "damit alles unter dem Deckmantel Zusammenarbeit" erlaubt sein würde?
Was hätte der Bürgermeister gemacht, wenn er nicht gewählt worden wäre? - Schnell noch eine Kundmachung mit "Der Gemeinderat beabsichtigt nicht mehr..." aufgehängt.
Nicht im Gemeinderat, aber in anderen gewählten Gremien (Europaparlament, Nationalrat, etc...) ist es der Fall, dass, wenn eine in der alten Legislaturperiode begonnene Sache nicht mehr zu Ende geführt werden kann, diese beim neuen Gremium "wieder zurück an den Start" gehen muss. Dies finde ich vernünftig, da die neuen Mandatare mit der Angelegenheit ja nicht vertraut sind und sich erst neu einlesen müssen.
Wie sieht das jetzt mit den neuen Gemeinderäten aus? Die müssen jetzt einer Umwidmung zustimmen, die sie vielleicht gar nicht wollen und dessen Verfahren ihnen nicht bekannt ist? Demokratisch? Zusammenarbeit?
Ich finde, in diesem Verfahren gibt es einige Ungereimtheiten und sollte sich auch der Prüfungsausschuss dieser Angelegenheit annehmen, um den Bürgermeister zu einer gesetzeskonformen Vorgehensweise einzuladen....
Immerhin handelt es sich hier um ein für Deutsch-Wagram wichtiges Projekt, das auch mit viel Geld verbunden ist.
Umwidmungspläne liegen auf
Woher kannte der Bürgermeister die Absicht des Gemeinderates, noch bevor dieser konstituert war?
Das haben ihm seine hellseherischen Fähigkeiten gesagt. Er weiß auch wie die Ortsbevölkerung denkt. So meinen neun von zehn Einwohnern, dass es weniger Natur geben sollte.
Seit wann interessiert den BM die Absicht vom GR. Nach der Wahl ist vor der Wahl.
Umwidmungspläne liegen auf
... weniger Natur, aber dafür gibt es einen verpflichtenden Umweltgemeinderat und zusätzlich einen Umweltstadtrat(Begründung Spehn "... weil der Umweltstadtrat ist dem Bürgermeister weisungsgebunden...")
Der Umweltgemeinderat misst also das Strandbad aus und der Umweltstadtrat bestellt die Betonmischer - im Namen des Bürgermeisters natürlich Man kann das ja dann immer noch grün anmalen, wenn man will.
Was sagen eigentlich die wirklich Grünen dazu?
Umwidmungspläne liegen auf
Der Umweltgemeinderat misst also das Strandbad aus und der Umweltstadtrat bestellt die Betonmischer
Sicherlich können die Betonmischer bestellt werden. Die Ausmessung hat eindeutig gezeigt, dass im Restbiotop für eine Tiefgarage platz ist. Ob die Tiefgarage oben grün oder blau angemalt wird steht noch offen. Die wirklich schwere Entscheiung dürfen die wirklich Grünen entscheiden.
Wissen Sie eigentlich welche übermenschliche Leistung unser Umweltgemeinderat geleistet hat. Nur der Zaubertrank hat verhindert, dass der Umweltgemeinderat beim markieren der Parkplätze im Biotop ertrunken ist.
Eines Tages wird ihnen dafür der Himmel auf den Kopf fallen.
Umwidmungspläne liegen auf
Na dann, wenn jeder übermenschliche Leistungen bei diesem Vorhaben erbringt. Dann kann am Schluss ja ein tolles Fest "a la Asterix" gefeiert werden. Statt Wildschweinen werden halt die restlichen Enten aus dem Strandbad verspeist. Blöd nur, dass es dann keinen Baum mehr geben wird, an dem man den Sänger wird binden können.
Umwidmungspläne liegen auf
und wer kriegt die Froschschenkel??????
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Es wird nicht mehr erklärt, jetzt wird gehandelt.
Außerdem sind kompetente Erklärungen rar, und Infos scheinen eine Holschuld der Bürger zu sein - nicht eine Bringschuld ihrer Mandatare.
Schade!
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Hallo "Verstehe ich nicht"!
Sie unterliegen einem Missverständnis.
Bis jetzt wurde nichts umgewidmet. Es handelt sich um die Ankündigung einer geplanten Umwidmung, die wahrscheinlich in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen beschlossen wird. Und am Ende muss noch die NÖ Landesregierung der Umwidmung zustimmen.
Wie Sie auf dem Bild der Kundmachung lesen können, ist der Sinn und Zweck einer derartigen Kundmachung, der Bevölkerung (jedermann, egal ob innerhalb oder außerhalb unserer Gemeinde wohnhaft) die Möglichkeit zu geben, zu der geplanten Umwidmung Stellung zu nehmen. Also, ihre Meinung darüber zu äußern.
Eine andere Frage ist, ob es angebracht bzw. zulässig war, vor der Angelobung des neuen Gemeinde- und Stadtrates diese Umwidmungen vorzubereiten und kundzumachen. In diesem Fall ist Ihre Kritik durchaus angebracht. Auch die Argumente vom Teilnehmer "Sicherlich" sind bestechend.
Allerdings fällt mir kein Grund ein, warum ein Bgm., als Baubehörde I. Instanz, eine Umwidmung nicht vorbereiten dürfte, auch wenn die Optik hinsichtlich Zusammenarbeit nicht besonders schön ist.
Und die Auflösung eines Gemeinderates in NÖ ist leider nicht mit den Bestimmungen auf Bundesebene (Nationalrat) vergleichbar, sondern für mich eher verfassungsrechtlich äußerst bedenklich, wenn ein Bgm. zum "Alleinherrscher" gemacht wird.
Der Fehler wurde meiner Meinung schon viel früher gemacht. Bekanntlich gibt es einen gültigen Gemeinderatsbeschluss vom 2. Oktober 2008 (09/2008, siehe Gemeinde-Homepage), der besagt:
Der Vorsitzende erteilt SRin Böckl das Wort und diese stellt folgenden Gegenantrag, schriftlich eingebracht und unterfertigt von SRin Böckl, GRin Lauppert und GRin Rappl:
Um die einmalige Chance in Deutsch-Wagram eine höhere Schule anzusiedeln nicht zu vertun und dennoch die finanz. Situation der Gemeinde zu berücksichtigen stellen wir den folgenden Antrag:
Die Gemeinde möge die notwendigen Schritte ergreifen um die Ausschreibung für den Generalplaner unter folgenden Voraussetzungen durchzuführen:
1. die Planung für den Schulneubau soll in 2 Bauabschnitten erfolgen, wobei der 1. Bauabschnitt lediglich die Räumlichkeiten für das ORG sowie jene Flächen die lt. Bescheid der Platzkommission im Juli 07 festgestellt wurden umfasst. Der 2. Bauabschnitt soll als mögliche Erweiterung – falls sich der Platzbedarf in Zukunft noch erhöht – dienen und dementsprechend geplant werden.
2. Der Neubau soll neben die HS angrenzend an Scheunengasse Auf d. Heide gebaut werden,
damit die Flächen von der HS u. VS mitbenutzt werden können, das Schulsportgelände bleibt in der jetzt bestehenden Form erhalten.
....................
Anschließend bringt der Vorsitzende den Gegenantrag von SRin Böckl, GRin Lauppert und GRin Rappl zur Abstimmung und dieser wird mit 26 Stimmen gegen 1 Stimme (Enthaltung
GR Ziehfreund) angenommen.
..............
Abgesehen davon, dass es im Bebauungsplan keine Scheunengasse gibt, wird bei diesem Beschluss das Biotop nicht erwähnt. Soweit ich das richtig verstehe, sollte das neue Gebäude entlang der Allee gebaut werden. Nicht über das Biotop.
Erst durch den wichtigen Zusatzantrag (noch besser wäre gewesen, das Biotop gänzlich zu schützen) der SPÖ:
Nach Wortmeldungen von SR Poppe, SRin Böckl und SR Ewald verließt der Vorsitzenden den Zusatzantrag, schriftlich eingebracht und unterfertigt von SR Poppe, wie folgt:
Zusatzantrag
Beim geplanten Schulneubau müssen das Schulsportgelände zur Gänze und das Biotop
Strandbad größtmöglich erhalten bleiben.
Ohne Wortmeldungen lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen und er wird mit 24 Stimmen gegen 3 Stimmen (Enthaltungen: GR Forsthuber, GR Ertl, GR Almer) angenommen.
..........................
Noch einmal abgesehen davon, dass es unglaublich ist, dass ein Umweltgemeinderat Allmer gegen die größtmögliche Erhaltung eines Biotops stimmt, ist dieser Beschluss eindeutig. Das Biotop soll größtmöglich erhalten bleiben.
Am 9. Feb. 2009 wurde nach einem Architekten-Wettbewerb ein Projekt zum Sieger erklärt, das quer über das Biotop verläuft (ca. zur Hälfte), wie in der Fotomontage auf Basis der google-earth Aufnahme oben ersichtlich ist. Nachdem es andere Möglichkeiten gegeben hätte, widerspricht dies eindeutig dem Gemeinderatsbeschluss.
Am 29. 5. 2009 gab dann unser Bgm. bei einer Pressekonferenz bekannt, dass ein neuer, vergrößerter Planungsumfang (1+) festgelegt wurde, was erneut dem Gemeinderatsbeschluss vom 2.10.2008 (und eigentlich auch dem Architekten-Wettbewerb) widerspricht.
Eine mehr als bedenkliche Vorgangsweise, die wohl kaum einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhalten würde.
Mit freundlichen Grüßen.
Umwidmungspläne liegen auf
Beschluss ist über ein Jahr alt. Stellt sich die Frage, haben die ein Jahr gepennt oder drauf vergessen? Hätte man nicht vielleicht, eventuell, ich mein unter diesen Umständen, vooooooooooor dem Beschluss überlegen sollen ob ein Biotop der richtige Platz für einen Schulbau ist. Ich mein nur, weill normal baut man Häuser auf festen Boden. Oder wird das ein Schulschiff?
Umwidmungspläne liegen auf
Eben, normalerweise sollte das in einer Zeitlinie zuerst entschieden werden. Aber da bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher Wahrscheinlich hat man sich schnell ein Schulgebäude aus dem Katalog bestellt und jetzt sucht man ein passendes Baugrundstück. Ich hoffe, Sie haben kein geeignetes dafür, sonst steht demnächst ein Schulgebäude darauf
.
Die GemeinderätInnen wussten wahrscheinlich selbst nicht mehr, wo das Gebäude errichtet werden soll, nach all den verschiedenen erwähnten Bauplätzen...
Eine Frage: Nachdem man ja jetzt anscheinend das Strandbad zuschütten muss (oder zumindest die Hälfte - wie macht man das?)sind diese Kosten eigentlich in den Baukosten dafür berücksichtigt? Könnte mir vorstellen, dass das nicht so billig wird. Da gibt es wasserrechtliche Auflagen, etc.... Vor allem, da wir im Marchfeld sind, einem Wasserschongebiet. Da kann man nicht einfach den Bauschutt der nächsten Baustelle nehmen, vermute ich.
Umwidmungspläne liegen auf
Wie Sie sehen, interessiert das weder unsere Gemeindeverantwortlichen, noch hat sich wer über diese wichtigen Fragen Gedanken gemacht. Kosten interessieren Politiker nicht. Übrigens wurde die Problematik schon im Juni unter dem Thema "ORG-Vergrößerung" im Forum angesprochen.
Natürlich wird es nicht billig, auf dem Areal des Biotops Strandbad zu bauen. Jeder vernünftige Bauherr würde dieses Baugrundstück meiden wie der Teufel das Weihwasser.
Wobei die wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung das kleinere Problem darstellt, da ein Wasserschongebiet nur im zentralen Marchfeld besteht (bei uns nur vorsorgender Gewässerschutz). Bezüglich der Qualität des Schüttmaterials können Sie sich an der Deponieverordnung orientieren. Baurestmassen/Bauschutt sind sicher nicht zulässig, wohingegen Bodenaushub erlaubt wäre. Und Bodenaushub steht durch das Bauvorhaben ORG in großem Ausmaß zur Verfügung. Laut dem Architekten-Konzept soll bekanntlich die Sporthalle zur Hälfte unterirdisch gebaut werden, und ich nehme an, auch das ORG-Gebäude wird ein Kellergeschoß aufweisen. Das sollte somit nicht das Problem sein.
Das viel größere Problem ist der hohe Grundwasserspiegel und das neue Biotop im Nahbereich der Untergeschosse der neuen Bauwerke.
Wie Sie der ausschnittsweisen Karte des hydrographischen Dienstes der maximalen Grundwasserhöchststände HGW100 unten entnehmen können liegt das Biotop in einer Zone mit einem minimalen Grundwasserabstand < 2 m (rot) zum Geländeniveau (gelb > 2 m <= 4 m, grün > 4 m).
Wie den Medien vor einigen Monaten zu entnehmen war, stieg der Grundwasserspiegel bedingt durch die hohen Niederschläge vor Kurzem wieder auf Rekordhöhe. Im nahen Seyring/Gerasdorf standen die Keller zahlreicher Hausbesitzer unter Wasser, und auch die Marchfeldkanalgesellschaft veröffentlichte auf ihren Internetseiten hohe Grundwasserstände im Bereich Deutsch-Wagram.
Und ohne permanent hohe Grundwasserstände im Bereich Strandbad gäbe es logischerweise kein Biotop, da dieses vom Grundwasser gespeist wird.
Selbst wenn man einen mittleren Grundwasserspiegel von ca. 3 m unter Niveau annehmen würde, wären die Untergeschoße von Sporthalle und ORG noch immer betroffen, und müssten mit erheblichem Aufwand in wasserdichter Ausführung hergestellt werden. Was erhebliche Mehrkosten und lebenslange bauphysikalische Probleme für die Bauwerke verursachen würde (Wassereinbrüche können nie zu 100 % ausgeschlossen werden). Wobei die Annahme von 3 m Abstand ohnehin nur hypothetisch ist. Das Risiko einer Kellerüberflutung kann man eventuell noch bei einem Einfamilienhaus eingehen, bei einer Sporthalle oder ORG käme dies einer Katastrophe gleich.
Weitere Probleme und Mehrkosten ergeben sich, wenn Keller, Fundamente oder sonstige Bauteile unter dem aktuellen Grundwasserspiegel errichtet werden müssen. Dann müssen Pumpbrunnen gebaut werden und der Grundwasserspiegel müsste während des Baues durch sehr starke Pumpen abgesenkt werden. Bei durchlässigem Boden (wenn man dem Wasserandrang nicht mehr herr wird) müssen zur Abdichtung rund um die Baustelle zusätzlich noch Spundwände geschlagen werden. Beim Rammen dieser Stahldielen in den Boden werden sämtliche Gebäude in der Umgebung wackeln. Zusammen mit den durch die Grundwasserabsenkungen entstehenden Setzungen können Schäden an den umgebenden Bauwerken entstehen. Wobei abschnittsweise Spundwände bei diesem Bauvorhaben als Baugrubensicherung auf jeden Fall, aufgrund der geringen Abstände zu den Bauwerken der Nachbarschaft, erforderlich werden.
Beim Absenken des Grundwasserspiegels durch Pumpen entsteht ein weiteres Problem. Wohin mit den Wassermassen? Man benötigt also eine Einleitungsmöglichkeit (Vorfluter, große Sickerschächte) in der näheren Umgebung, andernfalls werden teuere, lange Leitungen (bis zum Rußbach?) erforderlich.
Nächstes Problem: Bekanntlich war das ganze Areal einmal das Strandbad. Eine viele Meter tiefe ehemalige Schottergrube. Das heißt, man baut auf einer viele Meter hohen künstlichen Anschüttung, die meist setzungsempfindlicher ist, als gewachsener Boden. Abgesehen von den Überraschungen die noch beim Bodenaushub blühen könnten. So mancher Deutsch-Wagramer berichtet von den abenteuerlichsten Funden beim Kelleraushub.
Weitere Mehrkosten werden durch die erforderliche Abschirmung der bestehenden Schulen entstehen. Um die Schüler nicht zu gefährden, müssten provisorische Wände in großem Umfang errichtet werden.
Ob diese Mehrkosten bei den Baukosten berücksichtigt wurden, ist eher unwahrscheinlich. Oder anders ausgedrückt, die möglichen Mehrkosten sind praktisch gar nicht abschätzbar. Und bei allen öffentlichen Bauvorhaben (von Autobahnen bis Schulen) werden die Baukosten tendenziell zu niedrig angesetzt, um sie leichter beschließen zu können.
Wir werden hier ein Paradebeispiel an politischer Planlosigkeit und Geldverschwendung miterleben dürfen. Fehlende Bedarfsanalyse (angeblich werden bereits Klassen mit 12 und 13 Schülern geführt), fehlende Standortanalyse und miserabler Baugrund, werden enorme Mehrkosten verursachen. Genau diese, seit Jahrzehnten durch Fehlplanungen bei vielen öffentlichen Projekten unnötig verursachten Mehrkosten fehlen heute im Bildungsbereich (wie die Uniproteste belegen).
Energie(effizienzs)technisch ist natürlich die nahezu Nord-Süd-Ausrichtung des ORG auch völlig falsch. Um möglicht viel Sonnenenergie einzufangen, sollten Gebäude in Ost-West-Richtung ausgerichtet werden.
Conclusio: Standort Strandbad ist eine komplette Fehlplanung.
Eine wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung sollte alleine aus Gründen der Logik, vor einer Umwidmung eingeholt werden.
Wasserrechtlich bewilligungspflichtig sind:
http://www.noe.gv.at/Umwelt/Wasser/Teiche-und-Biotope/teiche_recht.wai.html
Umwidmungspläne liegen auf
Goldesel anwerfen und Entwässerung bauen. Den Luxus können wir uns immer noch leisten. Die Million löhnen wir aus der Portokasse.
http://www.kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/1952620.phphttp://www.kurier.at/nach...
Entwässerungskur für Seyring
Die Gemeinde will einen Drainage-Ring um Seyring bauen, um das Grundwasser abzusenken und Keller trockenzulegen.
Noch heute schimmeln die Wände, und den Hausbesitzern graut es bereits jetzt, wenn sie an die nächste Grundwasser-Flut im kommenden Frühjahr denken. Wie berichtet, standen in Seyring, einem Ortsteil von Gerasdorf, heuer mehrmals rund hundert Keller unter Wasser.
Jetzt liegt eine Lösung des Grundwasser-Problems auf dem Tisch. Experten präsentierten jüngst eine Art Entwässerungskur für den Ort. Ein Drainage-System soll dem Boden Wasser entziehen und es außerhalb des Orts in einen Graben leiten.
"Warum im Marchfeld das Grundwasser ansteigt, ist so ungewiss wie die nächsten Lotto-Zahlen", sagt Heimo Zimmermann. Sicherer ist sich der Projekt-Planer hingegen, wie in Seyring die Keller trocken bleiben.
Sickergraben
"Wir fassen das Grundwasser in Drainagen, bevor es in den Ort kommt", erklärt er. Rund 30 Liter Wasser pro Sekunde werden in Rohrleitungen gesammelt und unterirdisch durch den Ort fließen, um dann in einem Grundwasser-Graben zu versickern. Pumpen sind nicht nötig, weil ein natürliches Gefälle das Wasser wie von Zauberhand abfließen lässt. (Die Grafik zeigt die Drainagen laut den vorläufigen Berechnungen und den Sickerpunkt).
Das Projekt ist teuer: Rund eine Million Euro sind es laut Schätzung, die zur Gänze die Stadt trägt, weil es keine Förderungen gibt. Ein Luxus, den sich andere Kommunen nicht leisten. "Wir wollen niemanden im Stich lassen", sagt Stadtchef Alexander Vojta. "Immerhin stecken dreißig Arbeitsjahre in einem Haus", sagt der ÖVP-Mandatar Johann Schneider. Im Dezember soll der Gemeinderat grünes Licht geben. Im Frühjahr könnten die Bagger rollen, sofern die Juristen des Landes zustimmen. "Die Wasserrechtsprüfung ist heikel", gibt Zimmermann zu.
Derzeit sind keine Keller überflutet. Entwarnung kann an den Messstellen aber nicht gegeben
Artikel vom 06.11.2009 10:10 | KURIER | Nihad Amara
Umwidmungspläne liegen auf
All diesen Bedenken sollte unbedíngt Gehör geschenkt werden. Durch meine berufliche Tätigkeit weiss ich auch, dass die nächsten Jahre sehr hart für die Gemeinden in NÖ werden. Finanzielle Mittel wie z.B. Ertragsanteile werden sehr stark zurückgehen - hervorgerufen durch die gesamtwirtschaftliche Lage Österreichs.
Sollte man sich in einer solchen Situation als verantwortlicher Politiker für Deutsch-Wagram nicht ganz genau überlegen, wie man jeden einzelnen Euro für Deutsch-Wagram einsetzen wird? Und keine riskanten und unbsteimmten Ausgaben für Deutsch-Wagram bestimmen? Das meine ich wirklich völlig ernst und ist leider bereits eine erwiesene Tatsache. Hier sollten alle Verantwortlichen an einem Strang ziehen und möglichen Schaden für Deutsch-Wagram abwenden .
Umwidmungspläne liegen auf
Genau, so ist es!!!
Ich gehen noch weiter und bezeichne das Strandbad als ein Wahrzeichen von DW.
Bilder vom Stranbad habe ich hier gefunden:
http://deutschwagram.com/bad1.html
An dem Bericht über das historische Strandbad kann man den immensen Schaden für die Umwelt durch die Schottergruben seit 100 Jahren erkennen. Auf dem Bild sieht man den Kirchturm hinter dem Strandbad. Die Brutalität muss man sich vorstellen, da war einmal eine gigantische Schottergrube gefolgt von eine Mülldeponie hinter der Kirche!!! Wer war damals eigentlich Bgm??
Umwidmungspläne liegen auf
Historische Beispiele aus Deutsch-Wagram sind wirklich interessant zu verfolgen. Zum Beispiel ist mir bekannt, dass am Gelände der ehemaligen Waggonreparaturwerkstätte abgelassenes Maschinenöl so besitigt wurde, dass man dieses Öl in eine Grube entleerte und dann von Zeit zu Zeit anzündete (ca. 1950iger Jahre!!!!) Die Rauchentwicklung aus diesen Verbrennungen ist auf Fotos festgehalten!!. Dies war damals Stand der Technik und von der zuständigen Behörde auch so angeordnet. Für heutige Zeiten eher unvorstellbar, oder?..
Umwidmungspläne liegen auf
Sind nicht überhaupt noch einige Altlasten/Deponien in Deutsch Wagram zu Sanieren? Am Wagram Richtung Parbasdorf ist zum Beispiel noch eine unsanierte Deponie!!! Da findet man so einiges wenn man ein bischen die alten Teppiche lüftet! Internet sei Dank.
Umwidmungspläne liegen auf
Die Altlast N 36: Deponie Deutsch Wagram – Spindler
http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/altlasten/altlasteninfo/altlasten3/niederoes...
(Achtung, die Tabelle am Anfang ist falsch - wurde richtiggestellt)
an der Parbasdorfer-Straße soll angeblich jetzt saniert werden. Dass jahrelang mit der Sanierung zugewartet wurde, ist ein Umweltskandal, denn es sickern hier seit vielen Jahren Schadstoffe ins Grundwasser. Und gleich daneben verläuft die Grabenversickerungsanlage des Marchfeldkanals, die hochsensibel ist und auch mit der S 8 nicht gequert werden dürfte, da hier das Grundwasser des halben Marchfeldes angereichert wird.
Im Vorprojekt 2008 der S 8 – Marchfeld-Schnellstraße, Fachbericht Geologie, Hydrogeologie, Hydrologie, Altlasten, Einlage D 8.1, heiß es zu den Deponien:
4.3 ALTABLAGERUNGEN, DEPONIEN UND VERDACHTSFLÄCHEN
4.3.1 Altlasten
Im Untersuchungsraum wurde u.a. die Altlast Deponie Deutsch-Wagram - Spindler mit einer Fläche von rund 10 ha aus dem Altlastenatlas des Umweltbundesamtes erhoben. Diese ehemalige Aushubmaterial-/Abraum-, Bauschutt- und Hausmülldeponie hatte ein Volumen von 310.000m³. Eine Beeinflussung des nach Südosten strömenden Grundwassers ist zu befürchten. Das Gelände der Deponie wird von drei Öl- bzw. Gasleitungen durchquert.
[.....]
Indikator Altlasten – Verdachtsflächen - Deponien
Besonders im Bereich südlich Deutsch-Wagrams liegen großflächige ehemalige und bestehende Deponien dicht nebeneinander und werden von der projektierten Variante gequert. Die im Marchfeld häufig angewandte Methode, ehemalige Materialgewinnungsstätten in Deponien umzuwidmen und ein weiteres Mal zu verwenden, bringt eine sehr hohe Dichte an ehemaligen Deponien. Die häufigsten Deponiearten waren Baurestmassen- und Bodenaushubdeponien. Auch illegale Ablagerungen (unbekannter Art) in ehemaligen Schottergruben werden nicht ausgeschlossen. Eine dichte Untergrunderkundung gekoppelt mit Laboranalysen ist eine wichtige Voraussetzung, um das Baugrundrisiko hier zu minimieren.
Eine genaue Abgrenzung in bisher ungenutzte, in Betrieb befindliche und als Deponie genutzte Mineralrohstoffgewinnungsflächen ist aufgrund des dynamischen Betriebsprozesses erst in den weiteren Planungsstufen zu empfehlen. Ohne fundierte Kenntnisse der gelagerten Materialien der zu überfahrenden Verdachtsflächen und Deponien ist die Sensibilität als sehr hoch einzustufen. (4)
Einstufung der Sensibilität des Kriteriums Geologie - Untergrund: Gesamt: sehr hoch
(Anmerkung: das heißt, hier sollte keine Autobahn gebaut werden. Und das sind genau jene Unsicherheiten, die die Kosten von Autobahnen regelmäßig explodieren lassen.)
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Eine weitere bekannte Deponie ist die beim Hagerfeld (siehe Abbildung aus dem S 8 Vorprojekt unten).
Die roten Punkte und rot umrahmten Flächen kennzeichnen Deponien: