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Umwidmungspläne liegen auf (Umwelt)

Bloms, Freitag, 30. Oktober 2009, 23:37 @ Bloms

Also, der Versuch unserer Gemeinde eine Stellungnahme zu faxen, ist einmal gescheitert. Das Faxgerät ist außerhalb der Amtszeiten außer Betrieb. Auch sehr bürgerfreundlich.

Die Ansage um 23:16 am Faxgerät: derzeit sind alle Leitungen besetzt oder Sie rufen außerhalb der Amtszeiten an, ist schon recht originell.

Aber egal, untenstehend die Stellungnahme, per E-Mail übermittelt.

Nachdem solche Stellungnahmen ohnehin regelmäßig ignoriert werden, fällt diese demgemäß kurz aus.
___________________

Betreff: Stellungnahme zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, PZ.: DEUW-FÄ-10619-E und DEUW- BÄ 21-10620-E

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Zu den im Betreff genannten Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram, insbesondere im Bereich des Biotops Strandbad, erlaube ich mir wie folgt Stellung zu nehmen.

Die geplanten Umwidmungen sind aufgrund untenstehender Punkte rechtswidrig:

1. Fehlendes Entwicklungskonzept

Mangels eines Entwicklungskonzeptes gemäß § 13 NÖ ROG 1976 im örtlichen Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram kann die Übereinstimmung der geplanten Umwidmungen mit den Planungszielen unserer Gemeinde nicht überprüft werden. Somit sind sämtliche Umwidmungen rechtswidrig.

2. Missachtung der generellen Leitziele des NÖ ROG:

Die geplanten Umwidmungen stehen im Widerspruch zu den generellen und besonderen Leitzielen des § 1 des NÖ ROG, die u. a. lauten:

Der Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrmals Festlegungen örtlicher Raumordnungsprogramme wegen Missachtung der Leitziele des NÖ ROG 1976 aufgehoben. Ein Verstoß gegen diese Leitziele ist daher rechtswidrig.

3. Mangelhafte Grundlagenforschung

Im Erläuterungsbericht der geplanten Umwidmungen fehlt eine Auseinandersetzung mit den naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Gegebenheiten im Bereich des Biotops.

Im Bereich eines seit vielen Jahrzehnten bestehenden Biotops muss das Vorhandensein hochwertiger Arten (Fauna, Flora) zumindest angenommen werden, und die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden. Insbesondere, wenn laut diversen Berichten, die im Zuge u . a. des Marchfeldkanals und der S 8 erstellt wurden, in der näheren Umgebung besonders geschützte Arten (gemäß EU-FFH-Richtlinie und roten Listen) gefunden wurden.

Ebenso fehlt im örtlichen Raumordnungsprogramm ein Grundlagenplan der naturräumlichen Gegebenheiten gemäß § 13 Abs. 5 des NÖ ROG 1976, um die Eingriffserheblichkeit beurteilen zu können.

Ohne die erforderlichen Sachverständigengutachten muss daher von einer naturschutzrechtlichen (und vermutlich auch wasserrechtlichen) Bewilligungspflicht ausgegangen werden. Womit eine Umwidmung ohne diese Bewilligung rechtswidrig wäre, wie der VfGH bereits wiederholt ausgeführt hat.

4. Verstoß gegen das Naturschutzgesetz

Die geplanten Umwidmungen verstoßen ohne Nachweis (bzw. Gutachten) der naturschutzfachlichen Gegebenheiten sowohl gegen die Ziele, als auch gegen den allgemeinen Artenschutz (auch Baumschutz) des NÖ Naturschutzgesetzes. Eine Umwidmung ohne hinreichende Beachtung allfälliger Arten, beispielsweise der "Roten Liste Niederösterreich", wäre ein schwerer Rechtsverstoß.

5. Mangelhafte Interessensabwägung

Das Biotop ist zweifelsfrei als Naherholungsgebiet der Bevölkerung zu werten. Im Erläuterungsbericht fehlt eine eingehende Interessenabwägung des öffentlichen Interesses "Erholung" mit dem öffentlichen Interesse "Schulbau", gemäß dem NÖ ROG 1976. Wobei zu berücksichtigen wäre, dass für den Schulbau auch andere Flächen gefunden werden können, während ein Jahrzehnte altes Biotop mit Baumbestand wohl kaum kurzfristig ersetzbar wäre.

6. Sonstiges

Zu erwähnen wären noch die Belichtungsprobleme, die durch ein 14 bis 16 m hohes Gebäude für die Nachbarschaft entstehen würden. Die geplante zulässige Bauhöhe liegt weit über den zulässigen Gebäuden in der Umgebung. Weiters sollte zur Widmung Bauland Kerngebiet eine Sondernutzung "Schulgebäude" festgelegt werden, um z. B. Wohnnutzung auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

 

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